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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 20.11.2011, 14:19
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Ob jetzt im Regelwerk irgendein Wert steht oder nicht ist doch vollkommen egal soweit ich mich erinnere bin ich als Schiedsrichter nicht berechtigt eine Alkoholprobe zu machen.
Ich kann einem Spieler der meines Erachtens alkoholisiert ist das Startrecht verweigern oder ihn disqualifizieren wenn ich sehe das er Alkohol zu sich nimmt, Alkoholproben sind nur der Polizei verbehalten.
Viel wichtiger ist aber das wenn ich mitbekomme das einer alkoholisiert ist das ich versuche ihm am Auto fahren zu hindern.
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  #2  
Alt 20.11.2011, 22:12
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Test

@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #3  
Alt 20.11.2011, 22:27
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@goligem

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch ! !!!
Mann Oliver, begreif doch mal das daß nicht durchführbar ist, Atemalkotests sind nur ein Anhaltspunkt kein endgültiger Beweis. Der kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Wer soll die Kosten tragen??? Im falle einer positiven Probe der Täter sonst der DMV, also das wird nicht passieren, denn das ist richtig teuer
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #4  
Alt 21.11.2011, 07:35
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .

Da du dich per Mitgliedschaft im dmv diesen Regel unterwirfst , ist das Regelwerk für den minigolfsportler bindend .

Deswegen kann der dmv , dir auch die Teilnahme an Turnieren ( minigolf ) verbieten . Es zwingt dich nämlich niemand Mitglied im dmv zu sein.

Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-)

Und wenn im dmv jemand an wichtiger stelle meint Alkohol ist Doping im minigolfsport, dann sollte man es auf die nada liste setzen lassen, dann wird das auch kontrolliert !

Aber das will man anscheinend ja nicht .
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  #5  
Alt 21.11.2011, 14:35
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .
Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-) .
Du irrst leider erneut:
Atemalkotests sind rechtlich nicht bindend, noch nicht mal Im Straßenverkehr, zeigt das Ding über dem Grenzwert an, gehts zur Blutentnahme, genauso wäre das im Minigolf auch --> nochmal die Frage wer soll das bezahlen (immer Arzt anwesend für solche Fälle oder sofortige Fahrt zum Arzt mit begleit-person, von den Analysekosten mal ganz zu schweigen. ca 25 Euro je Probe auf der der DMV sitzen bleiben würde wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert ist. Weitere zivilrechtlich durchsetzbare Forderungen an den Schiedrichter und/oder den Verband sind auch nicht auszuschließen. Das ist das gleiche wenn Dir ein Schiri bei 15 Grad und Sonne verbieten würde Wetterkleidung zu tragen, das ist auch nicht durchführbar. Ziehst Du sie aus erkältest Dich kannst Du den Schiri persönich haftbar machen, das traut sich keiner

Ach übrigens ein geeigneter Alcotester z.B von Dräger kostet 600-700 Euro zzgl. 45 Euro für 100 Mundstücke und jeder Schiedsrichter müßte dann in der Anwendung dieses Gerätes geschult werden.

Somit wirst auch Du einsehen müssen, daß das nicht durchführbar ist da es schon den finanziellen Rahmen des DMV sprengen würde.
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  #6  
Alt 21.11.2011, 17:10
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich
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Geändert von opc (21.11.2011 um 17:41 Uhr).
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  #7  
Alt 21.11.2011, 17:54
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Ort: Hessen
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .
klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.
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  #8  
Alt 22.11.2011, 14:01
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich
1. Wenn der DMV das einfach so im Regelwerk vorschreiben könnte wären die Rechtsausschüsse stark beschäftigt. Jede subjektive Wahrnehmung ist heute anfechtbar. So wäre dann der Sport wirklich kaputt, und das willst Du ja nicht. So schreibst

2. Wieso sollte nur der DMV Tester haben, das würde bedeuten, wenn ich den Einsatzort der Testgeräte kenne, kann ich mich an anderen Turnierorte "besaufen", ohne das ich bestraft werden kann. Jeder Verein der ein Turnier ausrichtet bräuchte dann ein Testgerät. Wer bezahlt das?

3. Zum Thema Messtoleranz hat sich Lenny bereits sinnvoll geäußert (Verschiebung der Problemzone)
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  #9  
Alt 21.11.2011, 14:21
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cash cash ist offline
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Zitat:
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@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
...und damit Dein Regelwerk, welches ja kurz sein soll, noch weiter aufgebläht wird müssen ja auch sämtliche mögliche Alkotestgeräte aufgeführt sein, damit ich nicht mit einem falschen kontrolliert werde.

... was ist, wenn ich ein zweites eigenes Testgerät dabei habe, welches evtl. 0,28 anzeigt und das vom Schiedsrichter benutzte 0,31 anzeigt. Die Diskussion möchte ich als Schiedsrichter nicht führen.

... und wer bezahlt die ganzen Geräte?
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