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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 12.05.2021, 15:00
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Gegen die Nutzung als Sportanlage hat die Stadt Bensheim aber gar keine Einwände ...
.. hab ich ja auch nie abgestritten, aber ich würde nicht drauf wetten, wenn wir ein Turnier austragen wollten, daß das genehmigt würde.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #2  
Alt 12.05.2021, 16:46
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 189
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In NRW dürfen ab Samstag auch wieder negativ getestete Nichtsportler spielen.

Coronaschutzverordnung NRW vom 12. Mai 2021, gültig ab 15. Mai 2021:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
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  #3  
Alt 13.05.2021, 08:12
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Unser Problem ist doch ganz einfach es gibt Ordnungsämter die sehen den Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport an.
Die wenigsten im Ordnungsamt wissen das es einen Ligenspielbetrieb, deutsche Meisterschaften oder sogar Weltmeisterschaften gibt.
Wenn ich bei uns öffentlich Boule spiele darf ich das ohne Test, Minigolf ist ab 15.05. wieder für alle mit negativen Test möglich.

Man sollte mal dafür sorgen das Minigolf und seine Anlagen kein Freizeitsport ist denn was einige sicher auch nicht wissen ist die Tatsache das Minigolf Bestandteil des deutschen Sportabzeichen ist welches auch Freizeitsportler (keinen Verein zugehörend) auch machen können.
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  #4  
Alt 13.05.2021, 12:08
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 189
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
... Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport ...
Aber das stimmt ja prinzipiell auch. Minigolf ist nun einmal ein reiner Freizeit-/Amateursport. Oder kennt jemand Berufssportler im Minigolf?

Das Problem ist ja vielmehr, dass in der Verordnung eine Minigolfanlage pauschal nicht als (Freizeit-) Sportanlage (§9) sondern als Freizeit- und Vergnügungsstätte (§10) und Minigolf somit gar nicht als Sport eingestuft wird.

Geändert von gomi (13.05.2021 um 13:11 Uhr).
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  #5  
Alt 14.05.2021, 17:10
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Beitrag

Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
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  #6  
Alt 14.05.2021, 18:29
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
Die Fragen haben wir uns als Vorstandsmitglieder gestern auch schon gestellt.
Leider sieht das Land NRW eine Minigolfanlage als Freizeitstätte wie man aus der CoronaschutzVO vom 12.05.21 erkennen kann.
Es wird in §9 wo es um Sport geht wird nur der Wettkampf und Amateursport behandelt.
Wenn man dann auf eine besonders nette Person beim Ordnungsamt trifft sagt die dir das eine Minigolfanlage im Sinnes des Landes NRW keine Sportanlage ist.
Jetzt darf ab morgen jede Minigolfanlage wieder öffnen aber die Besucher müssen einen negativen Test vorweisen.

Mich kotzt da Ganze hin und her langsam aber sicher an und vom Verband kommt relativ wenig Unterstützung. Die Mail von Achim Baumgart Zink zeigte bei einigen Ordnungsämtern keine Wirkung.

Geändert von goligolem (14.05.2021 um 18:36 Uhr).
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  #7  
Alt 15.05.2021, 07:21
Benutzerbild von allesroger
allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
Standard

Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !

Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands

Geändert von allesroger (15.05.2021 um 07:28 Uhr).
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  #8  
Alt 15.05.2021, 10:45
Benutzerbild von Kate
Kate Kate ist offline
Ehrenfrau
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Im Bergischen Land
Beiträge: 3.916
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
Wir aktiven und passiven Mitglieder sind Sportler und brauchen keinen Test. So sehe ich das. Der neueste Beschluss bezieht sich m. E. auf das Publikum. Uns Sportlern wurde das Spielen doch schon vor längerer Zeit erlaubt, und zwar ohne Test.

Geändert von Kate (15.05.2021 um 11:01 Uhr).
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  #9  
Alt 15.05.2021, 12:15
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Kate Beitrag anzeigen
Wir aktiven und passiven Mitglieder sind Sportler und brauchen keinen Test. So sehe ich das. Der neueste Beschluss bezieht sich m. E. auf das Publikum. Uns Sportlern wurde das Spielen doch schon vor längerer Zeit erlaubt, und zwar ohne Test.
Zeige mir mal den Passus in einer CoronaschutzVO der uns Minigolfern das spielen erlaubt.
Den gibt es nicht es ist in meinen Augen reine Interpretation von einzelnen und solange die Ordnungsämter es dulden ist da auch kein Problem.
Fakt ist aber wenn ein vereinsloser das Minigolf-Leistungsabzeichen in Gold erwerben möchte weil er es für das deutsche Sportabzeichen braucht gilt er dann als Sportler oder ist er immer noch Freizeitspieler?
Was ist mit unseren ganzen Breitensportmaßnahmen für vereinslose Hobbyspieler, diese durften bis gestern nicht auf dem Minigolfplatz um ihrem Hobby nach zu gehen, diese Spieler*innen sind aber auch Sportler.
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  #10  
Alt 15.05.2021, 13:01
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Beitrag

Zitat:
Zitat von Kate Beitrag anzeigen
Wir aktiven und passiven Mitglieder sind Sportler und brauchen keinen Test. So sehe ich das. Der neueste Beschluss bezieht sich m. E. auf das Publikum. Uns Sportlern wurde das Spielen doch schon vor längerer Zeit erlaubt, und zwar ohne Test.
Hallo Karin,
zeige mir in der aktuellen Coronavorschrift des Landes NRW, wo aktiven und passiven Vereinsmitglieder keinen negativen Test vorweisen müssen!
Ich habe es nicht gefunden!
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