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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 14.05.2021, 17:10
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Beitrag

Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
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  #2  
Alt 14.05.2021, 18:29
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
Die Fragen haben wir uns als Vorstandsmitglieder gestern auch schon gestellt.
Leider sieht das Land NRW eine Minigolfanlage als Freizeitstätte wie man aus der CoronaschutzVO vom 12.05.21 erkennen kann.
Es wird in §9 wo es um Sport geht wird nur der Wettkampf und Amateursport behandelt.
Wenn man dann auf eine besonders nette Person beim Ordnungsamt trifft sagt die dir das eine Minigolfanlage im Sinnes des Landes NRW keine Sportanlage ist.
Jetzt darf ab morgen jede Minigolfanlage wieder öffnen aber die Besucher müssen einen negativen Test vorweisen.

Mich kotzt da Ganze hin und her langsam aber sicher an und vom Verband kommt relativ wenig Unterstützung. Die Mail von Achim Baumgart Zink zeigte bei einigen Ordnungsämtern keine Wirkung.

Geändert von goligolem (14.05.2021 um 18:36 Uhr).
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  #3  
Alt 15.05.2021, 07:21
Benutzerbild von allesroger
allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
Standard

Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !

Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands

Geändert von allesroger (15.05.2021 um 07:28 Uhr).
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  #4  
Alt 15.05.2021, 08:21
KO is OK KO is OK ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 205
Standard

Zitat:
Zitat von allesroger Beitrag anzeigen
Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !

Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
Was ist denn mit eurer Beton DM , habt ihr die schon abgesagt??
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  #5  
Alt 15.05.2021, 17:54
Bayern_Ingo1975
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von allesroger Beitrag anzeigen
Es wird scheinbar immer so bleiben, daß Minigolf als Sport nicht ernstgenommen wird.
Die meisten Entscheider der Ämter sehen das als Freizeitbeschäftigung vornehmlich für Kinder !

Erst wenn 70 % oder mehr der Bevölkerung 2x durchgeimpft sind, wird man mit Vorlage eines Impfpasses überall hinkönnen, ohne Test.
Wann wird das sein ? Beim derzeitigen Tempo bestenfalls Anfang 2022.
Dieses Jahr irgendwelche Turniere spielen mit vorherigen Tests und Separierungen ? Wer will das wirklich ?
Impfpass als "Eintrittskarte"?? Ich bete das so etwas nicht passiert...
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  #6  
Alt 15.05.2021, 21:56
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Bayern_Ingo1975 Beitrag anzeigen
Impfpass als "Eintrittskarte"?? Ich bete das so etwas nicht passiert...
Aktuell reicht in NRW ein negativer Schnelltest ist aber letztendlich vergleichbar mit einer vollständig geimpften Person.
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  #7  
Alt 16.05.2021, 07:23
Benutzerbild von Kate
Kate Kate ist offline
Ehrenfrau
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Im Bergischen Land
Beiträge: 3.915
Standard

Das habe ich ja auch gelesen, die Hertener hatten das geschrieben, dass das Publikum einen negativen Schnelltest benötigt.
In meinen Augen dienen die Schnelltests dazu, dass Geschäfte/sonstige Freizeiteinrichtungen usw. jetzt öffnen dürfen, damit keine Unterstützung (wenn es sie denn gegeben hat) gezahlt werden muss. Die Ämter können ja sagen, Ihr könnt doch öffnen, was können wir dafür, wenn keiner kommt. Ehrlich gesagt, wäre ich Freizeitspieler (so wie in meiner Kindheit) würde ich doch nicht einen Test machen, nur um Minigolf zu spielen. Für mich ist das die reine Schikane, wenn ich mich draußen aufhalten möchte und dazu einen Test brauche. Trifft übrigens auf die zum Teil geöffnete AUSSENgastronomie ebenfalls zu.
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  #8  
Alt 16.05.2021, 10:30
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 188
Standard

Und dann gibt es auch noch Städte und Landkreise, die sich auf § 28b (1) 3. (Öffnung von Freizeiteinrichtungen) berufen und daher den Betrieb von Minigolfanlagen weiterhin generell (auch für Spieler mit gültigem Schnelltest) untersagen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.
Ich denke, inzwischen blickt niemand mehr durch und jeder macht was er will. Je mehr Regelungen es gibt, desto schlimmer wird es.
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  #9  
Alt 19.05.2021, 13:39
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Beitrag

Zitat:
Zitat von Bayern_Ingo1975 Beitrag anzeigen
Impfpass als "Eintrittskarte"?? Ich bete das so etwas nicht passiert...
Beim Turnier in Gevelsberg muss mann ein negativ Test 48 Std. alt, zwei mal geimpft oder genesen sein
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  #10  
Alt 15.05.2021, 10:45
Benutzerbild von Kate
Kate Kate ist offline
Ehrenfrau
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Im Bergischen Land
Beiträge: 3.915
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
Wir aktiven und passiven Mitglieder sind Sportler und brauchen keinen Test. So sehe ich das. Der neueste Beschluss bezieht sich m. E. auf das Publikum. Uns Sportlern wurde das Spielen doch schon vor längerer Zeit erlaubt, und zwar ohne Test.

Geändert von Kate (15.05.2021 um 11:01 Uhr).
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