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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 29.03.2017, 16:13
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Das ergibt sich daraus, dass der Jahresbeitrag für den LV, berechnet nach dem aktuellen Bestand an Vereinen, für 2 oder möglicherweise auch 3 Jahre im voraus festgeschrieben wird. D.h. ein Verein, der zu Beginn dieser Periode gegründet wird (ein kluger LV wird das so mit dem Verein hinkriegen), bleibt dann bis zum Ende dieser Rechenperiode beitragsfrei.
Saukompliziert das alles...
Den genauen Passus findest du bestimmt in der DMV-Finanz- und Beitragsordnung.
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  #2  
Alt 31.05.2017, 13:49
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Das ergibt sich daraus, dass der Jahresbeitrag für den LV, berechnet nach dem aktuellen Bestand an Vereinen, für 2 oder möglicherweise auch 3 Jahre im voraus festgeschrieben wird. D.h. ein Verein, der zu Beginn dieser Periode gegründet wird (ein kluger LV wird das so mit dem Verein hinkriegen), bleibt dann bis zum Ende dieser Rechenperiode beitragsfrei. [...]
Mit einiger Verspätung noch eine Antwort hierauf. Erstmal danke für die Erklärung, die ich offensichtlich brauchte, obwohl ich damals den Passus der DMV-Finanz- und Beitragsordnung ein paar mal gelesen hatte...

Nun ist es aber keine "echte" Beitragsbefreiung, denn zum einen ist die Vereinsgründung nicht immer nur eine Frage, ob man das passend "hinkriegt": Wenn sich ein Verein formiert und gleich am Spielbetrieb teilnehmen möchte, so werden für ihn durch den DMV Beiträge im einen Extrem nach ca. einem halben Jahr, im anderen nach 2½ Jahren berechnet. Zum anderen ist -- da der DMV die Beiträge nicht vom Verein, sondern vom LV erhebt -- diese "unechte" Befreiung in Landesverbänden, die die Pauschalbrechnung nicht weitergegeben, gar nicht wirksam. Und zum Glück wird die DMV-Beitragsberechnung nicht von allen LV (nämlich von keinem der vier ersten untersuchten) Eins-zu-Eins durchgereicht -- dazu vielleicht später mehr.
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