[QUOTE=opc;227847
> Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
An diesem Zitat sieht man doch klar und deutlich, dass Alkohol und Rauchen unterschiedlich behandelt wird, ob es dir passt oder nicht. Alkoholkonsum ist verboten egal wo, generell für alle, die mitspielen (mitschiedsrichtern, mitbetreuen). Rauchen nur "auf der Anlage". Immer wenn in einer Verbotsregel ein Ort ausdrücklich genannt ist, gilt dieses Verbot vermittels dieser Regel nur für diesen Ort und für nirgendwo sonst.
> Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage, der ausschließlich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist. Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar
abzugrenzen.
Aus dieser allgemeinen Abgrenzungspflicht ist nicht herzuleiten, dass - um eine Trennung von Zuschauer- und Sportbereich herzustellen - eine Abgrenzung mit Flatterbändern, hingelegten Bänken usw. noch einmal extra erfolgen muss, sofern durch spezielle bauliche Gegebenheiten (z. B. Durchgang durch ein Tor, Verlassen einer Terasse, Umzäunung mit einer Hecke) klar ist, wo der abgegrenzte Bereich beginnt. In fast allen Fällen (bei regionalen Turnieren auf immer den gleichen Anlagen mit immer dem gleichen Teilnehmerkreis) darf zu Recht davon ausgegangen werden, dass allgemein bekannt ist, wo der abgegrenzte Bereich beginnt.
Private Anmerkung: es ist natürlich wieder mal blöd, dass der Begriff "Anlage" in dieser Regel zweifach und damit missverständlich definiert ist. Statt "Anlage" sollte man den gesamten Bereich "Minigolfplatz" und den für das Turnierspielen gedachten Bereich "Sportbereich" nennen, so würde auf einen Schlag klar, was der Sportausschuss meint.
> Ist die gesamte Ablage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Regeln.
Aber eben auch nur dann! Ist tatsächlich mal die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben, muss das in der Turnierausschreibung ausdrücklich stehen, sonst ist das eben nicht der Fall und die Regel somit nicht anwendbar.
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