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Alt 24.01.2007, 20:20
Benutzerbild von Kamantun
Kamantun Kamantun ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 93
Standard

Zitat:
Zitat von MAXX Beitrag anzeigen
Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang.
Das ist richtig. Bei Mohnhaupt sind die vom Gericht festgelegten 24 Jahre Mindesthaftzeit Ende März abgelaufen - danach kann das zuständige Gericht eine Strafaussetzung zur Bewährung festlegen und zwar unabhängig davon, ob sich die Mohnhaupt von ihren früheren Taten distanziert. Das einzige Kriterium in solch einem Verfahren ist die Frage, ob von der Frau zukünftig neue Straftaten zu erwarten sind.

Bei Klar läuft die Mindesthaftzeit allerdings erst Anfang 2009 aus und im Gegensatz zu Mohnhaupt hat er (wohl schon um 2000/2001 herum) ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt.

Bei einem Gnadengesuch wird allerdings schon darauf geschaut, ob und inwieweit sich ein Täter von seinen früheren Taten distanziert; Reue zeigt, sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt usw. Und da ist von Klar bis heute nichts entsprechendes zu hören/lesen gewesen. (Von der Mohnhaupt auch nicht - aber die betrifft es ja wie gesagt nicht.)

Schon deswegen denke ich, dass Klar auch weiterhin einsitzen wird und Köhler (genau wie seinerzeit Rau) das Gnadengesuch einfach weiter rumliegen lässt.

Und das finde ich auch ok so. Wenn Gnade vor Recht gehen soll, dann darf man vom entsprechenden Antragsteller auch ein gewisses Maß an, ich sag´ jetzt mal: "guten Willen" voraussetzen. Und der ist bei Klar (offensichtlich) nicht erkennbar.

Nebenbei noch der Link zu einem interessanten Text zu den Anfängen der RAF. Ist schon interessant, wie aus ganz gewöhnlichen Kriminellen mit Hang zu Luxus und Gewalt hofierte "Revolutionäre" wurden...
__________________
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