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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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21.06.2011, 08:35
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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21.06.2011, 10:09
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.507
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Zitat:
Zitat von Landei
Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.
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Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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21.06.2011, 10:54
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Wenn du meinst... Hast du eigentlich auch in die Lizenz- und Passordnung oder nur in die Sportordnung geguckt?
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21.06.2011, 11:04
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 1.861
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.
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Ein Verein erteilt die Freigabe nicht zwingend. Er kann sie in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Man glaubt gar nicht, wie schnell dann die Spieler werden udn die Dinge aus der Welt schaffen......
@ DiStefano: Meintest du mein Post oder das vom Pinkydiver?
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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22.06.2011, 11:19
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
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22.06.2011, 11:50
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
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Beiträge: 18.507
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Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß
Dirk
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22.06.2011, 23:31
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
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Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:
(1) Die Ausgangsfrage
Zitat:
Zitat von Di.Stefano
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
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Es war nicht als Rätselfrage gedacht -- aber es ist mir halt ein Rätsel. Deine Vermutung läßt sich aus der Sportordnung nicht herauslesen.
Zitat:
Zitat von pinkydiver
weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. [...]
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Das halte ich schon für wahrscheinlicher.
(2) Neue Überlegungen
Zitat:
Zitat von pinkydiver
[...] Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß [...]
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Ich kenne die alte Formulierung zum Vereinswechsel nicht mehr, aber nach der aktuellen Fassung der Sportordnung ist das nicht richtig -- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.
Geändert von tg (22.06.2011 um 23:40 Uhr).
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23.06.2011, 09:10
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Moderator Bälle, Material
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Zitat:
Zitat von tg
-- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.
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Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden) . Das Problem war relevant z.B. relevant für den Wechsel meiner Freundin nach Künzell, Wechsel und Spielerpaßbeantragung erfolgte auch einigeTage nach dem 1.9
Dirk
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22.06.2011, 23:40
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V.I.P.
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano
Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
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Ich glaube, die Paßordnung ist für die Ausgangsfrage nicht relevant. Dort wird eher die Handhabung der Spielerpässe geregelt und bei Terminen auf die Sportordnung verwiesen.
Aber dem Tipp, einen Blick in die Quellen geworfen zu haben, bevor man hier einen Beitrag schreibt, kann ich nur zustimmen.
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