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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 22.06.2011, 11:19
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
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  #2  
Alt 22.06.2011, 11:50
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß

Dirk
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #3  
Alt 22.06.2011, 23:31
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:

(1) Die Ausgangsfrage

Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
Es war nicht als Rätselfrage gedacht -- aber es ist mir halt ein Rätsel. Deine Vermutung läßt sich aus der Sportordnung nicht herauslesen.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. [...]
Das halte ich schon für wahrscheinlicher.

(2) Neue Überlegungen

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß [...]
Ich kenne die alte Formulierung zum Vereinswechsel nicht mehr, aber nach der aktuellen Fassung der Sportordnung ist das nicht richtig -- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.

Geändert von tg (22.06.2011 um 23:40 Uhr).
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  #4  
Alt 23.06.2011, 09:10
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
-- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.
Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden) . Das Problem war relevant z.B. relevant für den Wechsel meiner Freundin nach Künzell, Wechsel und Spielerpaßbeantragung erfolgte auch einigeTage nach dem 1.9

Dirk
__________________
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  #5  
Alt 26.06.2011, 14:38
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden).[...]
Was der DMV-Sportwart mündlich (oder auch schriftlich) äußert, ist eine Sache. Aber wie steht es in den (aktuellen) Regeln? Und was zählt, falls es zwischen beidem Differenzen gibt?

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...]Das Problem war relevant z.B. relevant für den Wechsel meiner Freundin nach Künzell, Wechsel und Spielerpaßbeantragung erfolgte auch einigeTage nach dem 1.9

Dirk
Aber hat sie nicht schon im letzten Jahr gewechselt; und die Änderung der Wechselbestimmungen wurde Anfang 2011 beschlossen?
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  #6  
Alt 08.07.2011, 21:28
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden). [...]
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das neu erschienene Formular "Antrag auf Spielberechtigungen" (http://www.minigolfsport.de/download/v01-anmeldung.doc). Dort sind nämlich die vier Optionen genannt, zu denen man bei einem (neuen) Verein beginnen kann:
4. Antrag auf Spielberechtigung
Hiermit beantragt der o.g. Verein für den/die o.g. Spieler/in eine
  1. Sofortige Spielberechtigung (erstmaliger Antrag)
  2. Spielberechtigung zum 01.09. (Wechselzeitraum nach Ziff. 2 Abs. 5 SpO) [...]
  3. Spielberechtigung zum 01.01. (Internationaler Wechselzeitraum nach Ziff. 2 Abs. 10 SpO i.V.m. Ziff. 2.6 WMF-sport regulations) [...]
  4. Sofortige Spielberechtigung (besondere Gründe nach Ziff. 2 Abs. 9 SpO) [...]
Punkt 1 betrifft Vereinswechsel nicht; die Punkte 3 & 4 betreffen Sonderfälle (internationaler Wechsel; Umzug etc.). Bleibt also für den Vereinswechsel nach Punkt 2 nur die Spielberechtigung zum 01.09. -- und nicht zu einem beliebigen anderem Datum.
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  #7  
Alt 22.06.2011, 23:40
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
Ich glaube, die Paßordnung ist für die Ausgangsfrage nicht relevant. Dort wird eher die Handhabung der Spielerpässe geregelt und bei Terminen auf die Sportordnung verwiesen.

Aber dem Tipp, einen Blick in die Quellen geworfen zu haben, bevor man hier einen Beitrag schreibt, kann ich nur zustimmen.
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