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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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10.01.2008, 13:44
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Anfänger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von bärliner
Ich bin ja nicht oft mit pinkydiver einer Meinung, aber hier muss ich ihm mal völlig Recht geben: Denkt doch bitte einmal logisch und nicht immer so völlig verwirrt...
Die Bahn Mittelhügel ist eine genormte Bahn, ergo muss sie auch gemäß den Normungsbestimmungen ausgestattet sein.
Eine Anlage, die eigentlich zweifelsfrei nach dem System Miniaturgolf genormt ist, bei der aber Linien, Hindenrisse usw. abweichend von den Normungen gestaltet sind, ist keine MOS-Anlage, sondern wird ganz einfach überhaupt nicht für den Spielbetrieb zugelassen.
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Erstmal lieber bärliner: Das hat keineswegs was mit logisch denken zu tun!!!!
Nach deiner definition wären meiner Meinung nach so einige Mausefallen, bzw. gerade Bahn mit Zielkreisfenster, gar nicht zulässig. Ich weiß jetzt nicht ob Dir die Celler Halle bekannt ist, aber da ist das Hindernis ca. mittig der Bahn, und nicht wie laut Normung am Anfang des Zielkreises!!!
Wie ist denn da dann zu verfahren???
Gruß darth
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10.01.2008, 14:12
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Eine nicht-normgerechte Bahn führt dazu, dass die Anlage grundsätzlich dem System MOS zuzuordnen ist. Das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt, um den es bei Railas Fragestellung gar nicht ging. Dort zielte die Frage auf eine normgerechte Bahn, die nicht normgerecht ausgeführt wird. Und das ist ein Anlagenmangel und keine Systemfrage.
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10.01.2008, 14:23
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Anfänger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von bärliner
Eine nicht-normgerechte Bahn führt dazu, dass die Anlage grundsätzlich dem System MOS zuzuordnen ist. Das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt, um den es bei Railas Fragestellung gar nicht ging. Dort zielte die Frage auf eine normgerechte Bahn, die nicht normgerecht ausgeführt wird. Und das ist ein Anlagenmangel und keine Systemfrage.
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Wie ich bereits davor geschrieben hatte, ist eine Mausefalle ebenfalls genormt, und versetzen des Hindernisses ist sie nicht mehr normgerecht. Oder irre ich mich da?? Also auch Anlagenmangel und somit nicht zulässig oder wie??
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10.01.2008, 16:17
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Die korrekte Bahnbezeichnung der Mausefalle heißt Gerade Bahn mit Zielkreisfenster. Wenn man wie in Celle das Hindernis Richtung Abschlag verlegt hat die BAhn kein Zielkreisfenster mehr und ist somit kein genormtes Hindernis. Dadurch wird bei einer Zertifizierung der Anlage zu einer MOS-Anlage.
Im von Raila geschilderten bliebt der Aufbau der Bahn erhalten udn da der Aufbau der Normbahn Mittelhügel entspricht müssen zwingend die in der Normungsvorschrift beschriebenen schwarzen und roten Linien eingezeichnet werden. Die einzigste Altenative die ich sehe wäre das die Publikumshilfen oder gar Führungsschienen in die Bahn einbaut wodurch die Bahn vom Aufbau her nicht mehr der Normbahn Mittelhügel entspricht und man somit eigene Bestimmungen zu den Linien sich ausdenken kann.
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10.01.2008, 16:59
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Oder Ihr macht einfach die hintere Platte ab, schweißt hinten zu und erklärt, dass die Bahn nur noch vom Abschlag aus spielbar ist. Hierdurch wird Eure Anlage allerdings zur MOS-Anlage, da sie keinem System entspricht.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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10.01.2008, 17:42
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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An dieser Stelle vergeßt die alten Abteilung 5 Anlagen nicht ,die oft auch nur einen Mittelhügel haben der nur im Vorlauf und als Asbahn bespielbar ist (eben wegen dem zugeschweißten Durchlauf und den Führungsschienen. Dem zu Grunde liegt der Einigungsvertrag der Sport-Abteilungen Kleingolf und Miniaturgolf mit dem DBV wonach alle damaligen Abteilung 5 Anlagen als genormte Abteilung 2 Anlagen gelten und nach Änderungen auch so übernommen wurden.
__________________
Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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10.01.2008, 21:18
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Anfänger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von BerndF
Die korrekte Bahnbezeichnung der Mausefalle heißt Gerade Bahn mit Zielkreisfenster. Wenn man wie in Celle das Hindernis Richtung Abschlag verlegt hat die BAhn kein Zielkreisfenster mehr und ist somit kein genormtes Hindernis. Dadurch wird bei einer Zertifizierung der Anlage zu einer MOS-Anlage.
Im von Raila geschilderten bliebt der Aufbau der Bahn erhalten udn da der Aufbau der Normbahn Mittelhügel entspricht müssen zwingend die in der Normungsvorschrift beschriebenen schwarzen und roten Linien eingezeichnet werden. Die einzigste Altenative die ich sehe wäre das die Publikumshilfen oder gar Führungsschienen in die Bahn einbaut wodurch die Bahn vom Aufbau her nicht mehr der Normbahn Mittelhügel entspricht und man somit eigene Bestimmungen zu den Linien sich ausdenken kann.
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Endlich mal eine Antwort mit der man was anfangen kann. Das durch das verlegen des Hindernisses an der Mausefalle die Bahn zu einer "Nichtnormbahn" wird, war mir nicht bewusst.
Aus der Antwort 188 mal zitiert
"Eine Anlage, die eigentlich zweifelsfrei nach dem System Miniaturgolf genormt ist, bei der aber Linien, Hindenrisse usw. abweichend von den Normungen gestaltet sind, ist keine MOS-Anlage, sondern wird ganz einfach überhaupt nicht für den Spielbetrieb zugelassen."
Anhand dieser Aussage würde ich das anderes sehen. Aber nun gut, ich nehm das jetzt mal als so gegeben hin.
btw. Ich wollte das nicht wissen weil ich/wir eine rote Linie am Mittelhügel verweigern, sondern um zu wissen wie ich als Schiri/Oschi auf so eine Bahn zu reagieren hätte.
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11.01.2008, 04:58
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Zitat:
Zitat von bärliner
...
Eine Anlage, die eigentlich zweifelsfrei nach dem System Miniaturgolf genormt ist, bei der aber Linien, Hindenrisse usw. abweichend von den Normungen gestaltet sind, ist keine MOS-Anlage, sondern wird ganz einfach überhaupt nicht für den Spielbetrieb zugelassen.
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Zitat:
Zitat von bärliner
Eine nicht-normgerechte Bahn führt dazu, dass die Anlage grundsätzlich dem System MOS zuzuordnen ist. Das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt, um den es bei Railas Fragestellung gar nicht ging. Dort zielte die Frage auf eine normgerechte Bahn, die nicht normgerecht ausgeführt wird. Und das ist ein Anlagenmangel und keine Systemfrage.
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Hallo Bärliner
Diese beiden Aussagen widersprechen sich meiner Meinung nach. Den in dem Moment in dem ich ein Hindernis wie bsp. in Celle die Mausefalle wo das Hindernis in der Bahn mitte und nicht am Ende der Bahn steht. verändere habe ich eine nicht genormte Bahn und müsste somit die Anlage als MOS-Anlage zertifizieren du behauptest aber in deine ersten Aussage das durch die Veränderung eines Hindernisses die Bahn nicht mehr zugelassen werden darf.
BITTE KORRIGIERE ENTWEDER DIE 1. ODER 2. AUSSAGE
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11.01.2008, 05:43
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@BerndF:
Du hast in Deiner Zusammenfassung in posting 191 genau das völlig korrekt wiedergegeben, was ich in meinen postings gemeint habe. Insoweit brauche ich nichts korrigieren, aber es ist manchmal ganz gut, wenn ein anderer das Gleiche nochmals mit eigenen Worten formuliert.... 
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11.01.2008, 07:22
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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frage
die habe ich jetzt aber mal.
die anlage in celle ( halle ) ist aufgrund der nicht normgerechten bahn -geradschlag mit zielkreisfenster- eine mos anlage, für die gilt dann auch keine weitere normungsbestimmung ?
das würde bedeuten, dass eine einzige nicht genormte bahn auf der anlage alle normungsbestimmungen aufhebt.
dann hieße das, dass ich alle andern bahnen nicht normungsgerecht mit grenzlinien , ablegelinien usw ausstatten brauch ?
oder sind auf einer mos anlage, alle bahnen, die eigentlich einer normbahn entsprechen auch wie eine solche zu behandeln ?
wichtig hierbei die trennung der begriffe anlage und bahn.
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