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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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07.03.2021, 16:53
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Freak
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
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Aber viele Sachen die der DMV anregt oder schon beschlossen hat geht an der breiten Masse der Spieler vorbei. Kleines Beispiel: im Falle das kein Ligenspielbetrieb erfolgen kann Verlängerung der DM (AK) um zwei Wettkampftage ab Montag -- gehts noch ??? oder will man doch endlich nur noch den elitären Kreis der ersten Liga und der NAtionalspieler bei der DM sehen. Alles wird auf ein Hand voll Spitzenspieler ausgelegt, für alle anderen (die im übrigen die ganze Scheisse durch ihre Beiträge finanzieren) heißt es : friß oder stirb
Mit Zitat antworten
So ist es!!!!!
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07.03.2021, 17:46
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 637
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Zwei der Gründe, weshalb es eigentlich weitgehend sinnfrei ist, hier zu "diskutieren". Zum einen sind es die üblichen Verdächtigen, die meinen zu wissen, was richtig/falsch ist und hoheitliches Wissen als unantastbar/Meinung der "eigentlichen Mehrheit" verkaufen. Zum anderen wird nicht bis zum Ende gedacht/aktuelle und auch allgemeine Rahmendaten außer Acht gelassen. Die GTC ist mit Blick auf die TN-Zahl extrem gut durchführbar in der aktuellen Zeit.
Zu argumentieren, es gibt aktuell keine Termine ist nahezu weltfremd. Auf aktueller Basis wird es keine Ranglisten, Pokalturniere,... geben. Wenn es dann eine planbare/planbarere Alternative für z. B. diese Termine gibt, irritiert mich, dass dies als Totgeburt abgetan wird. Völlig unabhängig davon, dass selbst keine eigene Ideen eigebracht werden, die einen wettkampfbasierten Spielbetrieb im Mannschaftsbereich zulassen.
Nur mal am Rande, "mein" System ist das auch nicht. Aber in der Not.....
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Ich bin ein sehr geselliger Typ, aber nicht immer zwingend mit anderen Leuten.
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08.03.2021, 06:31
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.328
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Ich bin zu weit weg von der Minigolf-Thematik, aber manchmal ist das auch gut, weil man einen ungetrübteren Blick hat. Alle Sportverbände suchen derzeit verzweifelt nach Möglichkeiten, einen Sportbetrieb anzubieten und das Beste für seinen Verband herauszuholen. Deshalb halte ich es für gut, dass es solche Bestrebungen gibt. Meckern ist immer die einfachste Methode, sich mit Dingen auseinanderzusetzen. Ich würde den Verbänden allerdings anraten, keinerlei Sportplanungen vor dem September 2021 vorzunehmen, weil die von heute auf morgen von der Pandemie einkassiert werden können. Bis zum Sommer ist Deutschland so weit durchgeimpft, dass wir draußen und drinnen wieder Minigolf, Fußball, Hockey oder sonstwas spielen können. Anfang 2022 ist diese Pandemie Geschichte und wird fortan behandelbar sein wie eine jährliche Grippe. Bis dahin hat jeder Verein die Möglichkeit, je nach Infektionslage Sport zuzulassen, Tagesturniere auszurichten, benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen oder einfach nur zu trainieren.
Alles andere, und das meine ich für alle Sportarten, ist illusorisch und aus epidemiologischer Sicht von vornherein zum Scheitern verurteilt.
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You never walk alone
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08.03.2021, 12:33
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Geselle
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
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Den Ausführungen von Wate schließe ich mich an.
Leider ist es jedoch nicht möglich "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen".
Wenn sich Spieler aus unterschiedlichen Vereinen vergleichen, muss dies durch den DMV genehmigt werden. Daher ist dies spontan nicht möglich.
Ich könnte mir vorstellen, dass mehrere Spieler mit unterschiedlichen Spielberechtigungen ein Getränk ausspielen dürfen. Wenn sich die Spieler jedoch in mehrere Gruppen aufteilen, wäre der Tatbestand des Turnieres zu prüfen. Strafmildernd könnte der Umstand gewertet werden, wenn die Teilnehmer zufällig zum gleichen Zeitpunkt auf dem Platz waren. Eine vorherige Absprache, sich auf Grund schönen Wetters zu treffen, erfüllt eindeutig den Straftatbestand der unlauteren Durchführung eins Turnieres. Der Sieger erhält einen Sachpreis in Form eines Getränkes, welches durch die anderen Teilnehmer finanziert wurde.
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08.03.2021, 13:13
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Merlin
Den Ausführungen von Wate schließe ich mich an.
Leider ist es jedoch nicht möglich "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen".
Wenn sich Spieler aus unterschiedlichen Vereinen vergleichen, muss dies durch den DMV genehmigt werden. Daher ist dies spontan nicht möglich.
Ich könnte mir vorstellen, dass mehrere Spieler mit unterschiedlichen Spielberechtigungen ein Getränk ausspielen dürfen. Wenn sich die Spieler jedoch in mehrere Gruppen aufteilen, wäre der Tatbestand des Turnieres zu prüfen. Strafmildernd könnte der Umstand gewertet werden, wenn die Teilnehmer zufällig zum gleichen Zeitpunkt auf dem Platz waren. Eine vorherige Absprache, sich auf Grund schönen Wetters zu treffen, erfüllt eindeutig den Straftatbestand der unlauteren Durchführung eins Turnieres. Der Sieger erhält einen Sachpreis in Form eines Getränkes, welches durch die anderen Teilnehmer finanziert wurde.
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Was du gerade schilderst ist doch bis Ende März eh nicht erlaubt, es dürfen doch nur max. 2 Haushalte und dann max. 5 Personen auf dem Platz zum Training sein. Ausgenommen sind Kinder da dürfen max.20 mit zwei Erwachsenen auf dem Platz. Es ist leider nicht geregelt wie groß der Platz sein muss damit max. die 5 Erwachsenen ihrem Sport nach gehen können, also muss man davon ausgehen das die Größe des Platzes eine Rolle spielt und das ist traurig.
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08.03.2021, 14:11
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.549
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Zitat:
Zitat von goligolem
Was du gerade schilderst ist doch bis Ende März eh nicht erlaubt, es dürfen doch nur max. 2 Haushalte und dann max. 5 Personen auf dem Platz zum Training sein. Ausgenommen sind Kinder da dürfen max.20 mit zwei Erwachsenen auf dem Platz. Es ist leider nicht geregelt wie groß der Platz sein muss damit max. die 5 Erwachsenen ihrem Sport nach gehen können, also muss man davon ausgehen das die Größe des Platzes eine Rolle spielt und das ist traurig.
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Also in hessen ist das nicht so - die Vereine dürfen auf der heimanlage trainieren aber eben nur 2 gleichzeitig an einer Bahn.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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08.03.2021, 15:15
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Geselle
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
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Mein Kommentar zu "benachbarte Vereine zu einem spontanen Vergleich einzuladen" bezog sich nicht auf die aktuelle Pandemielage. Wate hat ja geschrieben, wenn es im Herbst wieder möglich ist zu spielen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man sich aus Sicht des DMV strafbar macht, wenn man einen sportlichen Vergleich mit einem anderen Verein durchführt, ohne diesen anzumelden und genehmigen zu lassen.
Ich habe das Schreiben vom DMV gerade nicht zur Hand.
Ich meine mich aber an 250 EUR Strafe für den Verein und Spielsperre für die Teilnehmer zu erinnern.
Der Zweite Absatz meines Kommentares, mit dem Getränk ausspielen, ist als ironischer Kommentar zur Genehmigungspflicht zu verstehen.
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08.03.2021, 15:44
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Also in hessen ist das nicht so - die Vereine dürfen auf der heimanlage trainieren aber eben nur 2 gleichzeitig an einer Bahn.
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Das ist ja unser Problem, anderes Bundesland andere Vorgaben.
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08.03.2021, 19:04
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
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Zum eigentlichen Thema („ Minigolf wieder erlaubt!“): Ich kann nur empfehlen, die entsprechenden Landesverordnungen im Original zu lesen. Erklärungen in den Medien sind oft zu vereinfachend oder manchmal nicht zutreffend (das gab es sogar schon auf den Webseiten der Länder).
In Hessen ist die Regelung seit heute, daß Freizeit- und Amateursport in Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen betrieben werden „darf“,* wobei dazugehörige Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Darüber hinaus können Kinder bis zu diesem Alter im Freien in beliebig großen Gruppen Sport machen.
* (Neusprech: danke, danke, daß ihr uns diese neuen Freiheiten zugeteilt habt … )
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