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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 06.02.2019, 15:28
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.

...bezogen auf den Passus in der Sportordnung.
Die Sportordnung läßt Ersatzspieler nur dann zu, wenn (...) in Ausschreibungen nichts anderes
bestimmt ist.
Und die Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr stellt unter Punkt 8
drei Fälle nebeneinander, die sich klar unterscheiden.

Die Ausschreibung legt für den Spielbetrieb der 1. BL Damen 3 + Ersatz und für Herren 6 + Ersatz
fest und für 2. und 3. BL eben eine andere Gestaltung der Mannschaften.
D. h. für die 1. BL ist nichts anderes bestimmt, sondern exakt 1 Ersatzspieler und für 2. und 3.BL
ist die Zusammensetzung der Vereinsmannschaften so wie beschrieben mit Streichern bestimmt.
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  #2  
Alt 06.02.2019, 15:58
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
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RALF N. BALLARTIST, was wäre denn, wenn für die 1. Bundesliga lediglich stehen würde:

(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen.
Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw). Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen.
Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm).

Wäre dann deiner Meinung nach eine Ersatzspielerin bzw. ein Ersatzspieler zugelassen oder nicht?
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  #3  
Alt 07.02.2019, 07:38
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
RALF N. BALLARTIST, was wäre denn, wenn für die 1. Bundesliga lediglich stehen würde:

(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen.
Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw). Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen.
Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm).

Wäre dann deiner Meinung nach eine Ersatzspielerin bzw. ein Ersatzspieler zugelassen oder nicht?
...in der 2. und 3. BL nicht.
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  #4  
Alt 07.02.2019, 08:22
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
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Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
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  #5  
Alt 07.02.2019, 11:18
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
...oh, da war ich total neben der Kapp, ich habe Deinen alternativen Text nicht erkannt und
nur den letzten Satz gelesen. Ich bitte um Entschuldigung (bin momentan angeschlagen, mit
Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen -
für gewöhnlich schaue ich genauer hin.)

Ja nun, das ist tricky.

§ 7 Sportordnung (Auszug)

7. Ausschreibungen
(1) Für alle Turniere ist eine Ausschreibung herauszugeben, aus der alle wichtigen Einzelheiten hervorgehen müssen.
(2) Die Ausschreibung muss folgende Punkte enthalten:
- Veranstalter
- Turnierart
- Austragungsorte (Anlagen)
- Wettbewerbsarten, Angabe der Kategorien (Einzel und Mannschaften) sowie ggf. der Mannschaftszusammensetzungen

...
Mit der Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr werden einige Rahmen-
Bedingungen für 1., 2. und 3. BL gesetzt.
So auch die Mannschaftszusammensetzungen.
Dem Gedankenspiel Deines alternativen Textes folgend...
Dann läge ein Rückgriff auf S1 (sind ja die Spielregeln, nicht die Sportordnung) gedanklich näher.

Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an,
hast Du absichtlich gewählt (?).

Das könnte zu der Annahme führen "bei Damen anders bestimmt, bei Herren nichts anderes
bestimmt", so daß man für Herren den Ersatzspieler zulassen könnte.
Da wäre ich aber zugegebenermaßen total unsicher, was korrekt wäre.

Die aktuelle Ausschreibung halte ich aber für ausreichend.
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  #6  
Alt 07.02.2019, 11:36
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Wir haben uns jetzt etwas festgefahren und den Hauptaugenmerk auf die überregionale Ausschreibung gesetzt, diese ist zwar auch wichtig aber mir ging es eigentlich um die Ausschreibung der Landesverbände und deren Reglung mit dem Ersatzspieler.

Wie würdet ihr denn diesen Passus interpretieren?

Die Mannschaften der NBV Verbands-, Landes- und Bezirksliga bestehen aus mindestens 5 jedoch maximal 6 Spieler/innen. Bei 6 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 5 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
Die Mannschaften der NBV-Kreisliga bestehen aus mindestens 4 jedoch maximal 5 Spieler/innen. Bei 5 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 4 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
In allen Mannschaften können beliebig viele Damen, Herren, Seniorinnen und Senioren der AK 1+2 eingesetzt werden. In den Mannschaften dürfen maximal 2 Jugendliche / Schüler eingesetzt werden. Spieler/innen der Kategorien Schw und Schm können frühestens zwei Jahre vor ihrem Wechsel in die Kategorien Jw bzw. Jm eingesetzt werden.
In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.


Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
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  #7  
Alt 07.02.2019, 11:55
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
[...]

Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
Sehe ich genauso. Wenn eine Ausschreibung (wie die zitierte aus dem NBV) zum Ersatzspieler nicht anderes bestimmt als in der Sportordnung beschrieben, ist automatisch ein Ersatzspieler zugelassen.
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  #8  
Alt 08.02.2019, 16:37
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.549
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.

Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
as ist schon eine an den Haaren herbei gezogene Interpretation, nirgends steht was von Ersatzspieler, die MAnnschaftsstärke ist klar geregelt, da gibt es gar keine HAndhabe einen Ersatzspieler zu zulassen !!!!

mit den 15 Spielern heißt doch nur das neben den Mannschaftsspielern auch noch weitere EINZELSPIELER am Punktspiel teilnehmen dürfen, was im NBV nötig ist damit sich jeder für die LM qualifizieren kann, was ja über eine Gesamtrangliste aller Punktspiele erfolgt
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #9  
Alt 07.02.2019, 13:23
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
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Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] bin momentan angeschlagen, mit Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen [...]
Gute Besserung!


Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an, hast Du absichtlich gewählt (?). [...]
Ja, absichtlich, weil es in der Originalfassung so auch drinsteht. Ich habe nur die Hinweise auf die Ersatzspieler entfernt.
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  #10  
Alt 07.02.2019, 14:06
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
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Beiträge: 84
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Wir haben uns jetzt etwas festgefahren und den Hauptaugenmerk auf die überregionale Ausschreibung gesetzt, diese ist zwar auch wichtig aber mir ging es eigentlich um die Ausschreibung der Landesverbände und deren Reglung mit dem Ersatzspieler.

Wie würdet ihr denn diesen Passus interpretieren?

Die Mannschaften der NBV Verbands-, Landes- und Bezirksliga bestehen aus mindestens 5 jedoch maximal 6 Spieler/innen. Bei 6 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 5 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
Die Mannschaften der NBV-Kreisliga bestehen aus mindestens 4 jedoch maximal 5 Spieler/innen. Bei 5 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 4 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
In allen Mannschaften können beliebig viele Damen, Herren, Seniorinnen und Senioren der AK 1+2 eingesetzt werden. In den Mannschaften dürfen maximal 2 Jugendliche / Schüler eingesetzt werden. Spieler/innen der Kategorien Schw und Schm können frühestens zwei Jahre vor ihrem Wechsel in die Kategorien Jw bzw. Jm eingesetzt werden.
In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.


Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.

Prinzipiell bin ich da bei Dirk - die Intention war sicherlich niemals, Mannschaften gleichzeitig mit
Streichern UND mit Ersatzspielern spielen zu lassen.
Wenn man versucht, eine Mannschaft mit Streichern und Ersatzspielern zu melden, stößt man
wahrscheinlich beinahe überall auf Widerstände (um es mal vorsichtig auszudrücken).
Hilfreich wäre in jeder Ausschreibung der Vermerk "Ersatzspieler sind ausgeschlossen", wenn
man dies so haben möchte.
Ob z.B. der NBV seine Ausschreibungen dahingehend ändern möchte - keine Ahnung.
Vorher fragen - fragen kostet nichts.
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