Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.01.2018, 18:57
Benutzerbild von MJ
MJ MJ ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 29.12.2006
Beiträge: 1.201
Standard MJ

Wenn jemand eine Rechnung haben möchte, gibt es eine.
Gilt hier jedoch wie bei Breminho, ohne Ausweis der Mwst über den Verein.
__________________
www.MGC-Dormagen-Brechten.de
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.01.2018, 19:18
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

@tg

Du must zwischen Privatverkauf (Flohmarkt) und Herstellern Händler unterscheiden

in den onlineshops bekommst Du immer eine gedruckte Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
bei allen die Kleingewerbe betreiben (z.B. Breminho oder ich), gibts keine Mehrwertsteuerausweisung, weil wir es gar nicht dürfen. Über die Bedingungen dieser Gewerbeform kannst Du dich im Internet in formieren. Das ist z.B. auch im Umsatz reglementiert pro Jahr. und hat ein vereinfachtes Steuersystem.

bei Privatverkäufen gibts keine Rechnung wozu auch, wenn ich einen eigenen Ball verkaufe weil ich denich nie gebraucht habe. oder bei jemand der aufhört und seine Sammlung verkauft.

Warum interessiert dich als Privatmann das eigentlich??

einige der von Dir aufgelistet USER verkaufen auch im Namen der Onlienshops oder Herstellern, z.B. bei Turieren und stellen beim Barverkauf auch keine Rechnung aus, was auch nicht notwendig ist, oder hast Du auf dem Wochenmarkt schon mal eine Rechnung bekommen ??
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.

Geändert von pinkydiver (07.01.2018 um 19:37 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.01.2018, 11:22
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
@tg

[...] [...] [...] [...] [...]
Jetzt hast du viel erklärt (was ich schon wußte), aber nicht gesagt, ob du selbst eine Rechnung ausstellen kannst, wenn es gewünscht ist.




Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] Warum interessiert dich als Privatmann das eigentlich?? [...]
Als "Privatmann" interessiert es mich zur Zeit tatsächlich weniger, da wäre eine Rechnung nur für den Gewährleistungsfall nützlich. Vielleicht werde ich jedoch ein Gewerbe anmelden, da spielt es schon eine Rolle, Ausgaben auch entsprechend belegen zu können; je nach Besteuerungsform wäre dann sogar relevant, ob die MwSt. ausgewiesen ist.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] einige der von Dir aufgelistet USER verkaufen auch im Namen der Onlienshops oder Herstellern, z.B. bei Turieren und stellen beim Barverkauf auch keine Rechnung aus, was auch nicht notwendig ist, oder hast Du auf dem Wochenmarkt schon mal eine Rechnung bekommen ??
Das wußte ich gar nicht. In welcher Form sind sie denn tätig; als Beschäftigte der (Online-)Händler bzw. Hersteller?

Sicher ist es nicht notwendig, für jeden Verkauf eine Rechnung auszustellen (eine Verbuchung reicht aus), aber wenn der Kunde einen abrechnungsfähigen Beleg braucht, bekommt er den. Außer vielleicht auf dem Wochenmarkt -- aber da wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.01.2018, 15:14
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
J)
zu 1) wer eine Rechnung braucht kann von mir gerne eine bekommen per PDF zum ausdrucken
zu 2) Privat Verkauf ---> keine Gewährleistung, ausgewisene Mehrwertsteuer ist nur für den Vorsteuerabzug/Verrechnung relevant, sonst ist es egal
zu 3) wenn Du bei einem Turnier was am Ballstand oder Esstisch kaufst kriegst Du sicher keine Rechnung, bei niemandem. auc be jmd. der privat auf dem platz Bälle anbietet wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.01.2018, 15:59
Game`N Fun Game`N Fun ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Beiträge: 1.824
Standard

Melde mich jetzt auch mal kurz. Eine Quittung auszustellen ist für niemanden ein Problem. Kommt bei uns auch vor, da unsere Kunden einfach wissen wollen was sie ausgegeben haben.
Zum steuerlichen, naja....
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.01.2018, 22:47
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Zitat:
Zitat von Game`N Fun Beitrag anzeigen
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.
Stimmt, den Gewerbeschein kriegst du aber automatisch bei der Anmeldung des Gewerbes, da kann man auch entscheiden, ob Kleingewerbe oder normales, Reise- oder nicht, wenn Du die Limits des Kleingewerbes überschreitest, wird es automatisch für mindestens 5 Jahre ein richtiges Gewerbe, Steuern zahlen mußt Du bei beiden, auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars.

Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, auch wenn bei einigen wenigen Raritäten ein weit höherer Preis erzielt wird, als man bezahlt hat. In der Summe können die Verkäufer jedoch froh sein wenn sie 40-50 des Kaufpreises erzielten.

Für Vereine gilt auch noch eine andere Regelung und somit auch für Mitglieder die z.B. Bälle im Namen Ihres Vereins anbieten, da kann sicher MJ mehr dazu sagen.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.01.2018, 15:41
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
zu 1) wer eine Rechnung braucht kann von mir gerne eine bekommen per PDF zum ausdrucken [...]
Das war ja schon alles, was ich wissen wollte. Danke.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
zu 2) Privat Verkauf ---> keine Gewährleistung, ausgewisene Mehrwertsteuer ist nur für den Vorsteuerabzug/Verrechnung relevant, sonst ist es egal
zu 3) wenn Du bei einem Turnier was am Ballstand oder Esstisch kaufst kriegst Du sicher keine Rechnung, bei niemandem. auc be jmd. der privat auf dem platz Bälle anbietet wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt
Es war von Anfang an (und explizit ab Beitrag #3) klar, daß ich hier überhaupt nicht die echten Privatverkäufer angesprochen habe. Es sollten sich die gewerblichen melden und mitteilen, ob und in welcher Form sie Rechnungen ausstellen (können).

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars. [...]
Meiner Ansicht nach anders: Kleinunternehmer zahlen grundsätzlich keine Umsatzsteuer (die Gewinne aus dem Gewerbe sind aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit ist der Steuersatz abhängig vom persönlichen Gesamteinkommen); die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich, es ist jedoch mit ca. 15--30 Euro zu rechnen.

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, [...]
Auf die Gewinnerzielungsabsicht kommt es gar nicht an, als Kriterium für gewerbliches Handeln genügt schon, Ware zu kaufen in der Absicht sie wieder zu verkaufen. Und beim Verkauf einer Sammlung (Container mit alten Bällen) ist entscheidend, ob es wenige Verkäufe (z. B. mehrere Bälle im Paket) oder viele einzelne sind.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware