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		| Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. | 
	 
	 
	 
    
 
	
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				23.10.2017, 19:47
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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		Das ist ja genau der Grund, weshalb ich weiter oben schon geschrieben habe, daß dieses LV-RT im alten Jahr gar nicht hätte stattfinden dürfen; die Meisterschaftssaison läuft nun mal vom 1.1. bis zum 31.12. Die Qualifikation ist zwar weiterhin möglich, aber ein Streichresultat ist verloren und damit keine Chancengleichheit mehr gegeben.  
 
Es gab zwar mal einen Beschluß, der solche vorgezogenen RT ermöglichen sollte (und von einer 'Härtefallregelung' sprach), aber offensichtlich existiert diese Regelung nicht mehr. 
		
	
		
		
		
		
		
		
						  
				
				Geändert von tg (23.10.2017 um 19:52 Uhr).
				
				
			
		
		
	
		
		
	
	
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				23.10.2017, 19:49
			
			
			
		  
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				 Der Camper 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				 Die Qualifikation ist zwar weiterhin möglich, aber ein Streichresultat ist verloren. 
			
		 | 
	 
	 
 
Voraussetzung: Es gibt Streicher!
 
und es ist doch wohl unstrittig das dieser Spieler auf jeden Fall  benachteiligt wird.  
		
	
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Zur Zeit keine sinnvolle Signatur 
			 
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				23.10.2017, 20:07
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				[...] Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß du einfach für den künftigen Verein spielst, ohne ihm bereits anzugehören. 
			
		 | 
	 
	 
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  BvB
					 
				 
				Verstehe ich nicht, wie soll das denn funktionieren? 
			
		 | 
	 
	 
 
Das war einfach ein Hinweis darauf, wie es beim LV-RT im MRP gemacht wurde: Die Spielberechtigung lautet natürlich noch auf den alten Verein, du spielst aber für den, zu dem du zu wechseln beabsichtigst.
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				Die Qualifikation ist zwar weiterhin möglich, aber ein Streichresultat ist verloren [...] 
			
		 | 
	 
	 
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  BvB
					 
				 
				Voraussetzung: Es gibt Streicher! 
 
und es ist doch wohl unstrittig das dieser Spieler auf jeden Fall  benachteiligt wird. 
			
		 | 
	 
	 
 
Ja, natürlich. Ich habe doch selbst noch geschrieben "... und damit keine Chancengleichheit mehr gegeben.". Deswegen bin ich ja der Ansicht, daß die Qualifikation erst nach dem Wechseltermin (Verein & Kategorie) beginnen kann.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				23.10.2017, 22:26
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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		Ich habe ganz schön viel Arbeit mit dir.    
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				23.10.2017, 22:28
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  tg
					 
				 
				Ich habe ganz schön viel Arbeit mit dir.    
			
		 | 
	 
	 
 
Selbst schuld, wenn Du Dir diese Arbeit machst ;-)  
		
	
		
		
		
		
			
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				Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
			 
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				24.10.2017, 13:25
			
			
			
		  
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				Diese Diskussion ist ....
			 
			 
			
		
		
		
		... an dieser Stelle wirklich unglaublich sinnlos. Wenn die Meinung aufkommt, dass im MRP gegen das Regelwerk verstoßen wurde, dann gibt es Gremien, die darüber zu befinden haben. Das Auwi gehört nicht zu diesen Gremien. Also, wer ruft den Rechts-oder-was-auch-immer-Ausschuss an? 
 
Alle, die hier schreiben, sollten sich öfter mal vor Augen halten, wie diese Diskussionen auf einen zufällig hereinschneienden Außenstehenden wirken. Es muss doch der Eindruck entstehen, dass die meisten Minigolfer einen an der Waffel aber sonst keine Probleme haben. 
 
Ich bin dann wieder raus .... 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				24.10.2017, 14:16
			
			
			
		  
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				 V.I.P. 
				
				
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		Kurze Antwort, JoE: Mir geht es nicht darum, irgendwelche Entscheidungen herbeizuführen; ich möchte die Sache einfach verstehen. Aber die Erklärungen oder Begründungen dazu behalten die, die sie haben sollten, weitgehend für sich. 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				24.10.2017, 14:52
			
			
			
		  
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				 Student 
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  JoE
					 
				 
				... an dieser Stelle wirklich unglaublich sinnlos. Wenn die Meinung aufkommt, dass im MRP gegen das Regelwerk verstoßen wurde, dann gibt es Gremien, die darüber zu befinden haben. Das Auwi gehört nicht zu diesen Gremien. Also, wer ruft den Rechts-oder-was-auch-immer-Ausschuss an? 
 
Alle, die hier schreiben, sollten sich öfter mal vor Augen halten, wie diese Diskussionen auf einen zufällig hereinschneienden Außenstehenden wirken. Es muss doch der Eindruck entstehen, dass die meisten Minigolfer einen an der Waffel aber sonst keine Probleme haben. 
 
Ich bin dann wieder raus .... 
			
		 | 
	 
	 
 
...ich zumindest bin der Meinung, daß es Dir nicht zusteht, irgend jemandem den Mund zu  
verbieten.  
Ich habe in einem vorhergehenden Post schon einmal geschrieben, daß es natürlich erlaubt sein 
muß, Fragen zu stellen oder seine Meinung zu äußern, ohne daß man das Thema gleich zu  
einem Fall für einen (Rechts-?)Ausschuß zu machen.
 
(Zitat) 
"Ein Internetforum (von lat. forum, Marktplatz), auch Webforum, Diskussionsforum, Computerforum, Online-Forum oder Bulletin Board, ist ein virtueller Platz zum Austausch und zur Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen."
 
Wenn Du nicht in der Lage bist, die Meinung (in diesem Falle vielleicht Andersdenkender) aus- 
zuhalten, dann mußt Du Dir Dein eigenes Forum gründen und als Administrator (in dem Fall 
Diktator) alle rausschmeißen, deren Meinung Dir nicht paßt, denn da kannst Du dann selber 
nach Deinem Gusto Forumteilnehmer als Nestbeschmutzer definieren.
 
Davon abgesehen wünsche ich mir, daß in diesem Forum jede nur erdenkliche SACHFRAGE engagiert, intensiv, durchaus auch mal kontrovers, aber mit offenem Visier (ohne persönlich beleidigend zu werden) diskutiert wird.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
			
			
			
			
				 
			
			
			
			
			
			
				
			
			
		 
		
	
	
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				24.10.2017, 16:08
			
			
			
		  
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  RALF N. BALLARTIST
					 
				 
				...ich zumindest bin der Meinung, daß es Dir nicht zusteht, irgend jemandem den Mund zu verbieten. 
			
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Hey, langsam. Ich würde niemals jemandem den Mund verbieten, wer mich kennt kann das bestätigen. An meiner Meinung, dass die Diskussion hier sinnlos ist, weil sie zu keinem Ziel führen wird, ändert das aber nichts.  
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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				24.10.2017, 21:10
			
			
			
		  
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  JoE
					 
				 
				... an dieser Stelle wirklich unglaublich sinnlos. Wenn die Meinung aufkommt, dass im MRP gegen das Regelwerk verstoßen wurde, dann gibt es Gremien, die darüber zu befinden haben. Das Auwi gehört nicht zu diesen Gremien. Also, wer ruft den Rechts-oder-was-auch-immer-Ausschuss an? 
 
Alle, die hier schreiben, sollten sich öfter mal vor Augen halten, wie diese Diskussionen auf einen zufällig hereinschneienden Außenstehenden wirken. Es muss doch der Eindruck entstehen, dass die meisten Minigolfer einen an der Waffel aber sonst keine Probleme haben. 
 
Ich bin dann wieder raus .... 
			
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Ich weiß Deinen Beitrag nicht richtig einzustufen da ich Dich zu wenig kenne. Deshalb schwanke ich zwischen Ignoranz und Arroganz.
 
Deine Antwort führt in zwei Punkten nicht zum Ziel:
  
1. Nur ein Verein kann diese Entscheidung auf dem Rechtswege anfechten und das auch nur wenn er während des Turniers offiziell Protest gegen die Wertung eingelegt hat. Eine weitere Möglichkeit besteht vielleicht über einen Antrag an die JHV des MRP. Das kann aber ebenfalls nur ein Verein.
 
2. Nach der vorangegangenen, bis dahin sachlichen Diskussion, wundert sich ein Aussenstehender bestenfalls über Deinen Kommentar. Hier wird nämlich deutlich, was manch einer von unserem Regelwerk hält oder wie er damit umzugehen gedenkt.  
		
	
		
		
		
		
			
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