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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 07.07.2014, 21:43
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von spassbremse Beitrag anzeigen
Es wird auch niemand etwas dagegen einwenden, wenn dieses Verbot auf alkoholische Getränke oder auf Getränke, die einen solchen Eindruck machen, ausgedehnt wird.
Na anscheinend doch, dich zum Beispiel!

Du willst doch alkoholfreise Bier während der Spielpause trinken, evtl. auch auf der Terrasse oder der Restauration am Minigolfplatz, also machst du den Eindruck das du ein alkohlisches Getränk zu dir nimmst und danach aufstehst und deine nächste Turnierrunde spielst.

Genau das wolltest du doch vermeiden, oder hab ich dich da falsch verstanden?
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #2  
Alt 08.07.2014, 05:52
spassbremse spassbremse ist offline
Bälleschubser
 
Registriert seit: 02.03.2013
Ort: nördlich der Alpen
Beiträge: 174
Standard

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Na anscheinend doch, dich zum Beispiel!

Du willst doch alkoholfreise Bier während der Spielpause trinken, evtl. auch auf der Terrasse oder der Restauration am Minigolfplatz, also machst du den Eindruck das du ein alkohlisches Getränk zu dir nimmst und danach aufstehst und deine nächste Turnierrunde spielst.

Genau das wolltest du doch vermeiden, oder hab ich dich da falsch verstanden?
Es ist richtig, dass ich diesen Eindruck auf der Anlage vermeiden will.

Ansonsten habe ich aber nicht die geringste Lust, wie in folgendem Beispiel von head202, mich bereits "nur" für den Anschein zu rechtfertigen. Das es sich bei Getränken wie alkoholfreies Bier (egal welche Sorte), Malzbier oder alkoholfreies Radler nicht um alkoholische Getränke im herkömlichen Sinn handelt, beweist doch schon die Tatsache, das dieser Restalkohol weder im Blut, noch in der Atemluft nachweisbar sind. Schon deshalb stellt der Verzehr dieser Getränke keinen Verstoß gegen die int. Spielregeln Punkt 17 dar. Und solange wie der Verband nicht gegen Turnierteilnehmer mit entsprechenden Kontrollen vorgeht und tatsächliche Alkoholsünder aus dem Verkehr zieht (es gibt sie halt immer noch, die auf dem Parkplatz ihr Schnäpschen trinken) will ich mir diese Getränke (außerhalb der Anlage) nicht verbieten lassen.

Zitat:
Zitat von head202 Beitrag anzeigen
Letztes Jahr in Ohlsbach hing mal wieder der Hinweis vom Schiedsgericht, das alkoholfreies Bier während des offiziellen Trainings auf der Anlage verboten ist und das, obwohl das Schiedsgericht noch gar nicht bekannt war.

Ich hatte zum Beispiel eine Apfelschorle, leider wurde diese in einem Bierglas ausgeschenkt. Also wurde ich direkt angemacht, während neben mir ein Turnierteilnehmer (Trainingsfrei) genüßlich ein Weißbier trank. Ob dies alkoholfrei war oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen.

Mir stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen:
1. Darf man, wenn man Trainigsfrei hat, auf der Anlage gegen das Verbot verstoßen?
2. Woher weiß der Schiedsrichter dann, ob ich ich nicht mein Training ebenfalls beendet habe?
3. Warum ist es dann erlaubt, daß an der Anlage weiter Alkohol ausgeschenkt werden darf?
4. In Malzbier ist ebenfalls Restalkohol und auch kaum von einem dunklen Bier zu unterscheiden. Warum regt sich da kein Oschi drüber auf?

Ich halte diese ganze Diskussion für übertrieben und für völlig daneben. Ich kenne Minigolfer, die immer ein stärkeres Tröpfchen im Aoto haben und während der Turnierpausen auch davon Gebrauch machen. Oft sind auch Begleiter der Teilnehmer (teilweise in Vereinskleidung) die fleißig dem Alkohol zusprechen. Geben die auf außenstehende ein besseres Bild ab?

Ich sehe aber die Notwendigkeit hier mal klare Regelungen zu schaffen. Wobei ich dafür plädiere, hier einfach die Verbote zurückzuweisen. Es ist nämlich nicht das Glas Bier, das negativ von außenstehenden gesehen wird, sondern das gesamte Verhalten einzelner. Ob unter Alkoholeinfluß oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.
Den Ausführungen von head202 ist nach meiner Meinung nichts hinzuzufügen.
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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  #3  
Alt 08.07.2014, 08:25
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
Standard Zwischeninfo

Ich habe übrigens noch keine Antwort bezüglich meiner mail, welche ich am 28.6.2014 an unseren Lehrwart geschickt habe. Dort habe ich ein paar Fragen zu dem Thema formuliert.

Ich muss ja nicht nur als Spieler, sondern auch als Schiedsrichter wissen, wie ich mich zukünftig bei diesem Thema zu verhalten haben.
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  #4  
Alt 08.07.2014, 09:23
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
Standard

Du brauchst doch als Schiedsrichter keine Vorgaben deines Lehrwarts. Entscheidungen in Fragen, die nicht eindeutig geregelt sind und demnach einen Handlungsspielraum bieten, kannst du nach deiner Einschätzung treffen -- sogar von Fall zu Fall unterschiedlich. So ist das Regelwerk entworfen.
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  #5  
Alt 08.07.2014, 12:45
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Du brauchst doch als Schiedsrichter keine Vorgaben deines Lehrwarts. Entscheidungen in Fragen, die nicht eindeutig geregelt sind und demnach einen Handlungsspielraum bieten, kannst du nach deiner Einschätzung treffen -- sogar von Fall zu Fall unterschiedlich. So ist das Regelwerk entworfen.
Meine Entscheidung wäre somit ganz einfach:

Nirgendwo steht dass alkoholfreie Getränke verboten sind. Somit sind sie erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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  #6  
Alt 08.07.2014, 13:17
Benutzerbild von Kate
Kate Kate ist offline
Ehrenfrau
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Im Bergischen Land
Beiträge: 3.915
Standard

Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
Meine Entscheidung wäre somit ganz einfach:

Nirgendwo steht dass alkoholfreie Getränke verboten sind. Somit sind sie erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So sehe ich das auch.
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  #7  
Alt 08.07.2014, 15:50
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Zitat:
Zitat von Grenchen Beitrag anzeigen
Nirgendwo steht dass alkoholfreie Getränke verboten sind. Somit sind sie erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und genau das stand schon in meinem Posting Nr. 2.
Schön, dass der ursprüngliche Fragesteller das nach weiteren rund 90 sinnvollen und sinnlosen Postings doch schon erkannt hat.
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  #8  
Alt 08.07.2014, 20:13
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
Standard

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Und genau das stand schon in meinem Posting Nr. 2.
Schön, dass der ursprüngliche Fragesteller das nach weiteren rund 90 sinnvollen und sinnlosen Postings doch schon erkannt hat.
In Deinem ersten Absatz gibst Du eine klare und eindeutige Antwort. Das stimmt.

]Diese Frage wurde doch auch schon x-Mal diskutiert. Faktum ist, dass alkoholfreie Getränke natürlich erlaubt sind.

Im weiteren Verlauf relativierst Du das ganze aber wieder. Hättest Du die folgende Aussage nicht gemacht, wäre es bereits sehr frühzeitig eindeutig und klar gewesen.

["B]Bei alkoholfreiem Bier stellen sich aber zwei Probleme. Zum einen ist der Begriff "alkoholfrei" hier nicht ganz korrekt, denn auch alkoholfreies Bier enthält geringe Mengen Alkohol. (Exkurs: Ich weiß, dass gilt für angefaulte Bananen auch...) Und zweitens ist optisch ein alkoholfreies Bier nicht von einem normalen Bier zu unterscheiden. Daher kommt ja auch die Hilfskrücke mit der Flasche.

Um bei einem Turnier solche Diskussionen zu vermeiden und auch die Schiris nicht in eine unnötige Zwickmühle zu bringen, würde ich jedem Sportler raten, während eines Turniers auf jede Form von Bierkonsum zu verzichten. Das kann doch auch nicht so schwer sein.
Mit Zitat antworte"
[/b]


Ich danke trotzdem für die heutige Klarstellung. Ich denke, dass alle die diese Plörre trinken möchten, können dies nun folgenlos können.
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