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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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25.04.2014, 17:20
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.317
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Zitat:
Was soll der ganze Scheiß ???
Ich dachte Deutschland wäre ein Rechtsstaat in der als Erstes die Unschuldsvermutung gilt.
Wer gibt hier jemand das Recht vorab zu urteilen, vor allem aus der Entfernung und ohne besseres Wissen.
Sollte sich jedoch eine rechtskräftige Verurteilung heraus stellen, muss der Verband Konsequenzen ziehen.
Noch was. Jeder kann sein Eigentum verkaufen wie er will.
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Meintest Du mich damit?
Falls ja, will ich Dir gerne antworten: Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie gilt z.B. auch für einschlägig Vorbestrafte, die in erster Instanz erneut verurteilt wurden und nun der Berufung entgegensehen. Mit der Entfernung hast Du Recht, mit dem besseren Wissen nicht. Und noch eins zur Entfernung: Mir ist die Entfernung zu solchen Menschen lieber als die Nähe z.B. auf einem Minigolfplatz.
Die EBAY-Geschichten spielen hierbei keine Rolle, werfen allerdings auch ein Licht.
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29.04.2014, 09:26
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.317
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Wir gehen weiter von der Unschuldsvermutung aus und reden über das, was in der öffentlichen Sitzung am 7.1.2014 vor dem Amtsgericht Bottrop verhandelt wurde.
Die Anklage lautete, dass OS auf der Minigolfanlage am Stenkhoffbad vor 2 kleinen Mädchen masturbiert hätte. OS gab an, er habe "lediglich" uriniert.. Die beiden Kinder wurden vom Richter daraufhin angehört, und sie waren sich nach 6 Monaten nicht mehr sicher, ob das "nur" pinkeln oder mehr war. Wir reden von kleinen Kindern - wie schlimm ist das, wenn sie vor Gericht aussagen müssen. Dies mal nur so nebenbei.
Das Gericht ging dann vom Anklagepunkt "masturbieren" weg und wollte nun das Vorstrafenregister vorlesen. Daraufhin wurde beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen,. was der Richter jedoch ablehnte.
Es gibt 4 Vorstrafen, u.a. unerlaubter Waffenbesitz, Betrug und Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
Zwar wurde OS bezüglich letztgenannter Vorstrafe in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr auffällig, doch kam der Richter trotzdem nicht umhin, das Pinkeln aus einer Entfernung von 5 Metern vor Kindern als Straftat zu werten, weshalb es vorm AG eine Verurteilung zu 5 Monaten auf Bewährung gab.
Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen ist am 7. Mai 2014 um 11:30 Uhr im Saal 244 (LG Essen). Die Verhandlung ist öffentlich. AZ: 33 Ns 42/14
Das Sport- und Bäderamt Bottrop hat ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt und ihm Hausverbot für die Minigolfanlage erteilt.
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29.04.2014, 09:40
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Ist das die Veröffentlichung, die du am 17.03.14 in Beitrag #36 des "geschlossenen" Themas "neuer Gag aus Oberhausen" angekündigt hast?
Zitat:
Zitat von wate
Ich kündige hiermit für Ende nächster Woche hier eine Veröffentlichung an, die ich aus zwingenden Gründen für notwendig und unumgänglich halte. Der NBV-Landesverband sowie Gerd Zimmermann sind bereits von mir informiert.
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29.04.2014, 09:44
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.317
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Warum fragst Du?
Wie Du nachlesen kannst, habe ich nach dieser Ankündigung 3 Tage später den Termin der Verhandlung vorm LG Essen gepostet.
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29.04.2014, 10:41
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.400
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Ich frage gerade deswegen, weil ich nachgelesen habe.
Am 17.03. (Montag) hast du von einer Veröffentlichung "Ende nächster Woche" gesprochen. Daher habe ich den Beitrag vom Mittwoch der gleichen Woche nicht als solche gewertet; außerdem hatte ich nach der Ankündigung etwas in der Art erwartet, was du vorhin hier geschrieben hast.
Soviel dazu, die andere Sache ist, daß mir nicht gefällt, wie du dieses Thema im Forum behandelst. Es ist zwar heikel, das anzusprechen, weil der Eindruck entstehen könnte, vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken, aber ich betone, daß ich das nicht beabsichtige. Dennoch muß ich kritisieren, daß du das von Leuchtturm erstellte Thema "neuer Gag aus Oberhausen" am 27.02. mit Beitrag #21 in eine völlig neue Richtung gelenkt, förmlich gekapert und einen Tag später geschlossen hast. Zwar mit der richtigen Erkenntnis, daß "der Titel [...] überhaupt nicht zu den bekannt gewordenen Vorfällen" paßt, aber du nutzt das geschlossene Thema ab und an weiter für deine Beiträge.
Mach das bitte nicht auch mit diesem Thema, sondern eröffne ein neues, wenn dir die Diskussion wichtig ist. Und daher werde ich hier nichts weiter dazu schreiben, hoffe aber, daß der Fall von allen und für alle, die es wollen, mit der seiner Bedeutung angemessenen Ernsthaftigkeit und Seriosität im Forum behandelt wird.
Geändert von tg (29.04.2014 um 10:50 Uhr).
Grund: typo
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29.04.2014, 11:26
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
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Beiträge: 15.317
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Ein solches Thema ist heikel, wie Du selbst bemerkt hast. Während andere (nichtsahnend) mit ihm Minigolf spielen, habe ich mich nach einer Veröffentlichung von ihm auf lokalkompass.de (Thema Jugendarbeit) entschlossen, eine Öffentlichkeit herzustellen, um möglichen Schaden abzuwenden. Kinder sind für mich das höchste Gut, das es zu schützen gilt. Du fragst Dich mit Recht, warum ich hierfür einen bestehenden Thread mißbraucht habe. Ich hatte meine Gründe. Nach der Verhandlung am 7.5. werde ich ein separates Thema öffnen.
Gestatte mir noch eine Bemerkung, bevor ich hier für einige Tage erneut die Füße stillhalte: Es mag Menschen geben, die gerne die Augen verschließen (ich meine ausdrücklich nicht Dich damit!!!) und sich über die Vorgehensweise wundern. Ich gehöre nicht dazu, behalte mir aber das Recht vor, mein Vorgehen so zu handhaben, wie ich es für erforderlich halte.
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