Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Fußball-Bundesliga-Tippspiel - > Fussball

Fussball Mit dem beliebten Bundesliga-Tippspiel! Ligen, Clubs, Nationalteam .... Aktuelle Ergebnisse, Entwicklungen, Transfers, Frust und Jubel - tut Euch keinen Zwang an.

Umfrageergebnis anzeigen: 3 Jahre und 6 Monate Gefängnis für Hoeneß - Deine Meinung bitte
Ich finde dieses Urteil gerecht 33 82,50%
Ich hatte einen Freispruch erwartet 2 5,00%
Ich hatte eine Bewährungsstrafe erwartet 5 12,50%
Ich habe keine Meinung, mir ist das egal 0 0%
Teilnehmer: 40. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.03.2014, 08:23
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Wenn keine Beweisanträge heute vormittag mehr kommen, folgen die Plädoyers. Und je nachdem, wie umfassend die ausfallen, könnte heute bereits das Urteil gesprochen werden.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeit der Selbstanzeige
2. Haftstrafe auf Bewährung
3. Haftstrafe ohne Bewährung

Was glaubt Ihr?
Ich sehe die Möglichkeiten ein bisschen differrenzierter:
- Selbstanzeige ist wirksam, da alle dafür erforderlichen Angaben Angaben darin enthalten waren (wie von der Verteidigung gesterm nochmals erklärt und ein Stück weit sicher auch vom EDV-Spezialisten als Zeuge bestätigt)) --> entsprechende Strafzahlungen usw. (Best Case für Hoeness). Entgegen hier vertretener Meinung wäre das aber kein "Freispruch". Der Tatbesdtand der Steuerhinterziehung bleibt bestehen, die Sanktionen sind aber vom Gesetzgeber klar gefasst, das Gericht hätte keinen Urteilsspielraum
- Selbstanzeige wird vom Gericht als teilweise wirksam erachtet, dann käme eine Strafe auf Bewährung wohl noch in Betracht.
- Selbstanzeige war wirkungslos. Dann müsste das Gericht wegen eines schweren Falles von Steuerhinterziehung urteilen, wahrscheinlich 5 Jahre Freiheitsentzug oder mehr.

Das letzte Wort wird in München aber ganz sicher noch nicht gesprochen. Egal, wie es ausgeht, wird entweder Staatsanwalt oder Verteidigung in Revision gehen, die - da sind sich die mit mir befreundeten Juristen einig - direkt an den Bundesgerichtshof gehen wird.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by baukatastrophen.de