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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 13.06.2013, 06:48
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #2  
Alt 13.06.2013, 10:30
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Zitat:
Zitat von cash Beitrag anzeigen
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
Da ich mit derm Opfer der Aktion in regem Austausch war, kenne ich die Unterlagen sehr genau.
Um nur zwei der Auffälligkeiten zu nennen: Der Ausschluss wurde beschlossen, ohne ihn vorher auf die Tagesordnung zu setzen, der betroffene Verein war nicht da und wurde von daher nicht gehört, Möglichkeit zu rechtlichem Gehör ist aber bei so einem Verfahren zwingend.
Da konnt man um die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht herum, egal ob der Ausschluss möglicherweise in der Sache berechtigt war oder nicht. Wer so vorgeht, setzt sich dem Vorwurf aus, rechtlich saubere und transparente Pfade zu verlassen. Der Rechtsausschuss, der so etwas auch noch nachträglich sankltioniert, der sollte sic h wirklich schämen.
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  #3  
Alt 13.06.2013, 21:40
EllenSuhrbier EllenSuhrbier ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: im Norden der Republik
Beiträge: 457
Standard

THORTE22 ist wieder am stänkern

wäre ja noch schöner wenn jeder Verein sich irgendeinem LV anschließen könnte, der ihm gerade mal beliebt ,und wenn es nach kurzer Zeit wieder Zoff gibt, wechselt man hat erneut
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.06.2013, 19:52
thorte22
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von EllenSuhrbier Beitrag anzeigen
THORTE22 ist wieder am stänkern

wäre ja noch schöner wenn jeder Verein sich irgendeinem LV anschließen könnte, der ihm gerade mal beliebt ,und wenn es nach kurzer Zeit wieder Zoff gibt, wechselt man hat erneut
Was hast du denn für Probleme?

Ich bin doch nicht am stänkern.

Habe doch nur eine Frage gestellt. Und nicht mehr.
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  #5  
Alt 15.06.2013, 18:11
EllenSuhrbier EllenSuhrbier ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: im Norden der Republik
Beiträge: 457
Standard

Zitat:
Zitat von thorte22 Beitrag anzeigen
Was hast du denn für Probleme?

Ich bin doch nicht am stänkern.

Habe doch nur eine Frage gestellt. Und nicht mehr.
Ich habe keinerlei Probleme, aber deine Probleme mit anderen im HBV sind ja hier schon ausgiebig diskutiert worden, ging ja bis hin zur Androhung einer Beleidigungsklage.

Außerdem hast Du eine Frage gestellt, die sich eigentlich gar nicht stellt, gestellt zu werden
(wenn Du verstehst was ich meine !!!!)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.06.2013, 23:59
thorte22
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von EllenSuhrbier Beitrag anzeigen
Außerdem hast Du eine Frage gestellt, die sich eigentlich gar nicht stellt, gestellt zu werden
(wenn Du verstehst was ich meine !!!!)

Wieso sollte diese Frage sich hier nicht stellen?

Zitat:
Zitat von EllenSuhrbier Beitrag anzeigen
Außerdem hast Du eine Frage gestellt, die sich eigentlich gar nicht stellt, gestellt zu werden
geiler Deutsch ! ...gefällt mir irgendwie

"schriftlich" ?

Geändert von thorte22 (16.06.2013 um 10:27 Uhr).
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