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| Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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02.04.2007, 16:43
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Teenager
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Cuxhaven
Beiträge: 236
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Unglaublich...
Zitat:
Zitat von BvB
Gehen wir mal davon aus, der Lspw war auch Schiedsrichter und er hat diese Entscheidung getroffen und nimmt sie nicht wieder zurück. Dann müßte der Verein selbstverständlich Protest gegen diese Schiedsrichterentscheidung beim Schiedsgericht einlegen. Diese müßten dann die Entscheidung revidieren oder bestätigen.
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Eine Entscheidung über Strafen (die Höhe der Strafpunkte ist im Übrigen ebenfalls falsch, vgl. Ausführungen von @BvB) nach Turnierende ist schon von daher unzulässig, da der Rechtsweg gar nicht mehr zulässig ist. Ein etwaiger Protest/Einspruch gegen eine nachträgliche Schiedsrichter-Entscheidung (nehmen wir mal an, der LSpW war in der Tat auch als SR/OSR eingesetzt) müsste wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden, da verspätet eingegangen.
vgl.
Ziffer 15 Gebote und Verbote für Turnierteilnehmer (S19 DMV-Handbuch):
Entscheidungen eines Schiedsgerichtsmitgliedes sind ohne Diskussionen hinzunehmen. Einspruch dagegen kann bis 10 Minuten nach Spielende der betreffenden Turniergruppe durch die Organisation, für die der Spieler startet, bei der Turnierleitung schriftlich erfolgen.
Die Frage, ob der LSpW Mitglied des Schiedsgerichtes war, stellt sich daher gar nicht mehr.
Ansonsten liegt die Entscheidung über Strafen wegen Verstößen auf der Sportanlage (und dazu gehört zweifelsohne auch ein nicht eingetragenes Bahnenergebnis) bei den Mitgliedern des Schiedsgerichtes oder des Schiedsgerichtes in seiner Gesamtheit (im betreffenden Fall: Mitgliedern des Schiedsgerichtes)
vgl.
Ziffer 25 Sportordnung (S2 DMV-Handbuch):
Über Verstöße auf der Sportanlage befinden je nach Zuständigkeit die Mitglieder des Schiedsgerichts oder das Schiedsgericht in seiner Gesamtheit. Die Verbandsinstanzen können darüber hinaus ein Verfahren bei den zuständigen Rechtsorganen einleiten.
Allenfalls käme ein von einer Verbandsinstanz (je nach LV-Ordnungen) iniziiertes Verfahren beim Rechtsorgan (je nach LV-Satzung Rechtsausschuss etc) in Betracht. Da sich ein solches Rechtsorgan jedoch mit Strafen im Turnierbetrieb nicht auseinanderzusetzen hat (jedenfalls nicht erstinstanzlich) scheidet auch dieser Weg aus.
Ein Alleingang des LSpW ist in jedem Falle nicht möglich.
Übrigens:
Ziffer 6 Abs. 4 Schiedsgerichtsordnung (S41 DMV-Handbuch):
Ende der Aufgaben
10 Minuten nach Spielende bzw. nach Entscheidung über eingegangene Proteste hat das Schiedsgericht seine Aufgaben erfüllt.
Damit dürfte auch klar sein, dass ein LSpW (selbst wenn er (Ober-)Schiedsrichter bei dem Turnier gewesen ist), auch keine Entscheidungen mehr nach Ablauf der 10 Minuten bzw. nach Entscheidung über Proteste treffen darf!!!
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02.04.2007, 19:48
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Der Camper
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Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.333
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Zitat:
Zitat von Sommi
Die Frage, ob der LSpW Mitglied des Schiedsgerichtes war, stellt sich daher gar nicht mehr.
........
Damit dürfte auch klar sein, dass ein LSpW (selbst wenn er (Ober-)Schiedsrichter bei dem Turnier gewesen ist), auch keine Entscheidungen mehr nach Ablauf der 10 Minuten bzw. nach Entscheidung über Proteste treffen darf!!!
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Ich gebe Dir in allen Punkten recht. Aber gesetzt der Fall, der Lspw tut es trotzdem. Was dann.
Und eine Antwort wie .... das darf er nicht zählt nicht. Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder?
__________________
Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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02.04.2007, 21:10
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Teenager
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Cuxhaven
Beiträge: 236
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Zitat:
Zitat von BvB
Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder?
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Jawohl, das sind wir uns
Hier bleibt in der Tat dem betreffenden Verein nur die Möglichkeit, gem. Ziffer 52 Abs. 2 Sportordnung (S31 DMV-Handbuch)
Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll. innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen die Ergebnisliste einzulegen. Da bei der Entscheidung über den Einspruch das Spielprotokoll maßgebend ist, dürfte die Sache klar sein. Das Spielprotokoll wird wohl kaum eine Strafentscheidung mit Abzeichnung eines OSR/SR aufweisen. Und wenn doch (weil OSR/SR und LSpW in einer Person nachträglich "draufgekritzelt"), dann dürfte ein entsprechender Eintrag in dem vom Turnierleiter unterschriebenen Turnierprotokoll fehlen.
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02.04.2007, 23:33
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.554
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Zitat:
Zitat von BvB
Ich gebe Dir in allen Punkten recht. Aber gesetzt der Fall, der Lspw tut es trotzdem. Was dann.
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Einfach ignorieren , milde lächeln , sich seinen Teil denken und bei nächster gelegenheit dem betreffenden alle Lizenzen entziehen
HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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06.04.2007, 20:10
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 16.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
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Einfach ignorieren , milde lächeln , sich seinen Teil denken und bei nächster gelegenheit dem betreffenden alle Lizenzen entziehen
Welche Lizenzen nach der fachkenntniss hatte oder hat er keine
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10.04.2007, 14:35
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Also ein Protokollführer vergisst eine Bahneintragung (kommt schon mal vor...), der Spieler zeichnet das Protokoll trotz der fehlenden Eintragung ab (schon bedenklich...), die Platzturnierleitung merkt es nicht (überarbeitet oder blind....), ergo der OS erfährt davon gar nichts (kann also auch nicht bestrafen...) und der arme Kerl, der als Turnierleiter die Ergebnisliste schreibt (richtigerweise anhand der Original-Protokolle...) soll jetzt eine 17er-Runde (gut, so war's ja nicht, denn das wäre wohl doch irgendwie aufgefallen...) notieren?
Bei dieser Konstellation helfen die bisherigen Regelzitate auch nicht die Spur weiter....
In dem von mir verantworteten Fall (ist schon einige Zeit her, wie ja BerndF schon geschrieben hat) habe ich nach Rücksprache mit dem amtierenden OS für die fehlende Bahn 7 Punkte eingetragen (ob auch die 4 Strafpunkte für den Protokollführer, weiß ich heute nicht mehr). Über die Vorgehensweise waren zwar nicht alle begeistert, aber mir wurde es auch nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen, weil es gar keinen Einspruch gab, denn mit einem nach dem Turnier festgestellten, aber evtl. nicht mehr sanktionierten Regelverstoß wollte auch keiner wirklich leben.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass man einen Regelverstoß nicht mit einem neuen Regelverstoß ahnden kann, aber vielleicht hat ja mal einer einen Tipp, wie der oben geschilderte Sachverhalt besser zu lösen wäre, wobei ich den Vorschlag, die "17" stehen zu lassen, nicht als akzeptabel ansehen würde.
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10.04.2007, 20:13
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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@Bärliner
Nicht nur die 7 für das Fehlende Ergebnis wurde eingetragen sondern auch die Konzequenz die 4 Strafpunkte für den Protokollführer wurden gegeben.
Man muß dazu aber sagen das beides weder die Wertung des Spieltages noch den Saisonendstand beeinflusst hat.
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15.04.2007, 20:02
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Heute bei Clubmeisterschaft passiert. Ein Ball landet korrekt im Endkreis, kullert hin und her und bleibt 30 cm vorm Loch liegen. Dachten wir alle - plötzlich bewegte sich der Ball wieder und lief ins Loch. Vom Abschlag aus war es sicher nicht zu 100% zu sehen, ob der Ball wirklich lag, oder ob er noch fast unsichtbar schaukelte.
Wie würde das Schiedsgericht im Turnier wohl entscheiden ?
nb: vielleicht saß auch ein Käferchen vor dem Ball und gab ihn wieder frei, als der Druck zu groß wurde.  
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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01.05.2007, 20:30
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Nasenbohrer
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 57
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Zitat:
Zitat von bärliner
Also ein Protokollführer vergisst eine Bahneintragung (kommt schon mal vor...),
[...]
soll jetzt eine 17er-Runde (gut, so war's ja nicht, denn das wäre wohl doch irgendwie aufgefallen...) notieren?
[...]
aber vielleicht hat ja mal einer einen Tipp, wie der oben geschilderte Sachverhalt besser zu lösen wäre, wobei ich den Vorschlag, die "17" stehen zu lassen, nicht als akzeptabel ansehen würde.
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Wie Du schon geschrieben hast, war das Rundenergebnis sicherlich nicht "17". Somit hätte man einfach das zur Summe - die der Spieler ja auch abgezeichnet hat - fehlende Bahnergebnis einsetzen können.
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22.05.2007, 22:25
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Nasenbohrer
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 57
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Zitat:
Zitat von bärliner
[...]
aber vielleicht hat ja mal einer einen Tipp, wie der oben geschilderte Sachverhalt besser zu lösen wäre, [...]
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Noch keine Reaktion (von Bärliner) auf meinen Vorschlag aus Beitrag #30 . . .
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