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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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19.11.2011, 16:35
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von opc
ich will auch keine rauchenden säufer oder trinkende raucher auf den minigolfplätzen, aber ich denke die würden, wenn man es ihnen sagt ( das man sie nicht will ) auch so von dem sport fernbleiben. und man kann das auch in das regelwerk aufnehmen, >wer unangenehm auffällt , kann durch das schiedsgericht vom platz verwiesen werden<(
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Auf der einen Seite beklagtst Du ungenaue Formulierungen, schlägst aber selbst nichts Besseres vor. Denn was heißt "unangenehm auffallen"?
Allerdings wäre es sicherlich sinnvoll, einige Formulierungen zu ändern, Du hast das Beispiel "Saugnapf" genannt, die Verwendung des Wortes "Ballaufheber" wäre sicherlich sinnvoller. Hinsichtlich der bereits zuvor angesprochenen Regelung "Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden" wäre es angesichts der technischen Entwicklung zu überlegen, hinter dem Wort "schriftliche" die Formulierung "oder in elektronischer Form vorhandene" hinzu zu fügen. Was sicherlich auch nicht sein sollte, ist in einigen Punkten großzügig mit der Begründung nach Sinn und Zweck eine Regel Vorschriften auszulegen und bei anderen Fragen auf dem Wortlaut einer Norm zu beharren. Darin scheint mir eher das Problem zu liegen weil hierbei einige Schiedsrichter fallbezogen überfordert sind, Beispiele hierzu wurden bekanntlich in den diversen Threads genannt.
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19.11.2011, 17:02
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Uwe
Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )
Der von dir bemängelte satz sollte ja auch keine formulierung für das regelwerk sein.
Aber du scheinst mir in einigen punkten dann doch recht zu geben ;-)
Di stefano
Nur weil ich selten spiele bin ich nicht viel weniger auf den plätzen, bin halt mehr zuschauer .
Geändert von opc (19.11.2011 um 17:09 Uhr).
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19.11.2011, 18:12
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc
Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )
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Wer soll das zuverlässig kontrollieren, wer soll dazu berechtigt sein mit irgendwelchen Geräten, die ungenaue Werte liefern (Alkotester, wie sie in der TV Werbung angeboten werden, da kann ich auch per Geruchsprobe willkürlich entscheiden) bzw. wer soll geeichte Geräte wie sie die Polizei hat bezahlen und dann wäre im Grenzfall immer eine Blutprobe erforderlich die nicht gerade billig ist und die von einem Arzt vorgenommen werden müßte und zeitnah erfolgen müßte. Im fFalle daß der Wert unter den 0,3 liegt blieben die Kosten beim Verband.
----> was folgt daraus = undurchführbar, dann lassen wir es doch besser bei 0,0 so hat ein Schiri wenigsten eine Handhabe wenn er jmd. zweifelsfrei Alkohol trinken sieht.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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20.11.2011, 14:07
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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wenn im regelwerk steht, dass 0,3 Promille erlaubt sind und diese per atemkontrollgerät durch das Schiedsgericht kontrolliert werden können, dann hat jeder auch damit zu leben .
außerdem muss man ja dann auch nicht gleich 6 Monate sperre geben , da kann man ja auch nach Alk Gehalt variieren , mir ist diese sperre genau wie die für rauchen viel zu hoch , das steht ja in keinem Verhältnis zu den anderen strafen.
und wie schon mal gesagt, beim fussball finde ich überhaupt nichts zum Thema Alkoholverbot, da gibt es immer nur Kampagnen aber kein verbot und die bekommen bestimmt auch Zuschüsse vom bmi
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20.11.2011, 14:19
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Ob jetzt im Regelwerk irgendein Wert steht oder nicht ist doch vollkommen egal soweit ich mich erinnere bin ich als Schiedsrichter nicht berechtigt eine Alkoholprobe zu machen.
Ich kann einem Spieler der meines Erachtens alkoholisiert ist das Startrecht verweigern oder ihn disqualifizieren wenn ich sehe das er Alkohol zu sich nimmt, Alkoholproben sind nur der Polizei verbehalten.
Viel wichtiger ist aber das wenn ich mitbekomme das einer alkoholisiert ist das ich versuche ihm am Auto fahren zu hindern.
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20.11.2011, 22:12
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Test
@goligem
Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!
Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !
Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !
Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)
Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
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20.11.2011, 22:27
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc
@goligem
Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch ! !!!
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Mann Oliver, begreif doch mal das daß nicht durchführbar ist, Atemalkotests sind nur ein Anhaltspunkt kein endgültiger Beweis. Der kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Wer soll die Kosten tragen??? Im falle einer positiven Probe der Täter sonst der DMV, also das wird nicht passieren, denn das ist richtig teuer
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21.11.2011, 14:21
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von opc
@goligem
Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!
Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !
Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !
Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)
Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
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...und damit Dein Regelwerk, welches ja kurz sein soll, noch weiter aufgebläht wird müssen ja auch sämtliche mögliche Alkotestgeräte aufgeführt sein, damit ich nicht mit einem falschen kontrolliert werde.
... was ist, wenn ich ein zweites eigenes Testgerät dabei habe, welches evtl. 0,28 anzeigt und das vom Schiedsrichter benutzte 0,31 anzeigt. Die Diskussion möchte ich als Schiedsrichter nicht führen.
... und wer bezahlt die ganzen Geräte?
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