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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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31.01.2011, 05:52
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Heulsuse
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Registriert seit: 08.12.2006
Ort: Lippe/Deutschland
Beiträge: 169
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Zitat:
Zitat von Keks
Dann solltest du aber in den belgischen Statuten nachlesen, oder??? Theoretisch könnten
diese dann doch abweichen.....
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Ist Belgien denn nicht internatinal ?????
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Gutes Rad ist teuer. Aber kommt Zeit, kommt Rad.
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01.02.2011, 15:14
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Komische Nationaltrainer habt ihr da in Belgien... wie auch immer, deiner Schilderung ist zu entnehmen, dass es dazu wohl keine Schiedsrichterentscheidung gibt. Das zitierte D + 5 (laut Regelwerk, sofern es in Belgien auch gilt) ist zunächst einmal eine Schiedsgerichtsentscheidung.
Schiedsgerichtsentscheidungen sind (so hat das neulich zumindest irgendein DMV-Funktionär dargestellt) grundsätzlich endgültig. D. h. wenn ein Schiedsrichter die Szene mitbekommen, aber nicht direkt was unternommen hat, hättest du während oder direkt nach dem Turnier beim Schiedsgericht protestieren müssen.
Offen bleibt in deiner Schilderung auch, ob es sich um eine offizielle oder eine nicht offizielle Einspielzeit gehandelt hat. Dinge, die nicht innerhalb der offiziellen Einspielzeit passieren, sind grundsätzlich erstmal irrelevant.
Ich fürchte, dass du in diesem Fall jetzt ziemlich schlechte Karten hast. Du müsstest ein Verbandsverfahren anstrengen, von dem man nicht weiß, ob es, da ja der Nationaltrainer der Beklagte ist, überhaupt von den zuständigen Stellen verfolgt wird. Dann brauchst du auch noch jemanden, der in diesem Verfahren zu deinen Gunsten aussagt und die Verbandsoberen überzeugt. Und dann brauchst du noch Verbandsobere, die im Nachhinein aufgrund einer Zeugenaussage eine Sperre gegen einen verdienstvollen Sportskameraden aussprechen. Wie gesagt, ziemlich schlechte Karten.
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02.02.2011, 06:11
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Was in Belgien tatsächlich gilt, vermag ich nicht zu beurteilen. Nach dem, was gelten müsste (weil international einheitlich), hat Stephan mit seinem ersten Teil absolut Recht. Wenn's vor Ort nicht geahndet wurde, ist die Sache erst einmal erledigt.
Was die weiteren Möglichkeiten angeht, wäre zu prüfen, wie die Verfahrenswege in Belgien geregelt sind. D.h. ob es überhaupt die Möglichkeit eines sportgerichtlichen Verfahrens gibt. Falls nicht, bliebe nur der Weg über das Zivil- und Strafrecht. Ob es das aber Wert ist, weiß ich nicht wirklich.
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