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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 27.11.2010, 17:39
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Eindeutige regelung

Michelino

Ich will da keine Haare spalten, ich möchte nur eine klare eindeutige Regel bzw eine Auslegung durch den dmv , die für alle gleich sind und auf die man sich dann auch berufen kann . Ansonsten gibt es ja immer mal wieder Androhungen einer Spielsperre , weil ein Turnier nicht beim SMV angemeldet wurde !

Aber dazu muss man ja wissen, was angemeldet werden muss und an was man auch so teilnehmen darf .

Und dafür benötigt man eine klare Auslegung des Begriffes Wettkampf im Sinne der sportordnung .
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #2  
Alt 28.11.2010, 09:50
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
Standard

Noch ein paar gespaltene Haare mehr.
Von welcher Betriebssport-Europameisterschaft im Minigolf sprichst du? FANGEN WIR DOCH MAL MIT EINER BESTRIEBSSPORT-LANDESMEISTERSCHAFT AN, DIE EIN DMV-LANDESBVERBAND ORGANISIERT!!! Unten haben wir unsere Defizite, nicht in irgend welchen konstruierten Wolkenkuckucksheimen!
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf. So wenig wie es ein internationaler Wettkampf ist, wenn ich sich im Urlaub in den Dolomiten zufällig Schweizer, Österreichische, Deutsche und Italienische Minigolfer treffen und dann miteinander Minigolf spielen, weil ihnen gerade nix Besseres einfällt.
Wenn es nach dir ginge, opc, dann würdest du bei diesem Anlass womöglich auch noch eine Dopingkontrolle erwarten.
Nach meiner Überzeugung gibt das die jetzige Formulierung, nüchtern betrachtet, absolut her. Auch die dahergesagte "immer wieder Androhungen von Spielsperren" bleibt in diesem Zusammenhang ein Märchen - wieso sollte in einem solchen Fall irgend jemand drohen (außer dir selbst?)

Wir bewegen uns hier nach meiner Überzeugung wieder auf dem Feld, das ich mit "Überreglementierung" überschreiben will - unsere Passion, seit es Gerd Snaga geschafft hat, eine Sportordnung für Miniaturgolf auf ein DIN A 4 - Blatt zu bringen (gefühlt Jahrhunderte her), lange Zeit immer mehr erweitert und vor einigen Jahren zum Glück wieder drastisch verkleinert. Das gefällt nicht allen, schon klar, manche mögens haarklein...
Vorschlag also: Wem die jetzige Regelung zu unklar ist, der bringe über seinen Landesverband einen Präzisierungsvorschlag in die Sportwarte-Vollversammlung ein, die in der ersten Januarhälfte stattfindet.
Lamentieren nützt nix.

Geändert von Michelino (28.11.2010 um 10:01 Uhr).
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  #3  
Alt 28.11.2010, 11:41
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .


betriebssportmeisterschaften werden vom betriebssportverband organisiert !

sind solche veranstaltungen ein wettkampf im sinne der sportordnung ?

der taubstummensportverband richtet auch meisterschaften aus, sollte ich an einer solchen veranstaltung teilnehmen, ( kann ich zum glück nicht , weil keine behinderung in diesem sinne vorliegt ), würde dies eine sperre zur folge haben ?

also, wo liegt die grenze, ab wann ist das zusammentreffen und ausspielen von minigolfrunden ein wettkampf im sinne der sportordnung?

ab wann muss ein veranstalter die 5 euro pauschale entrichten, damit seine teilnehmer, soweit sie mitglieder unseres verbandes sind keine sperre befürchten müssen.


und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-)

bei einem doch sehr wichtigen punkt, sollte es eine klare regelung geben, damit ich als vereinsspieler weiß, an welcher veranstaltung ( wettkampf ) ich teilnehmen darf .
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  #4  
Alt 28.11.2010, 11:49
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .
Ich dachte, ich hätte das - möglicherweise fehlt's bei mir aber irgendwie, deine Frage in ihrer ganzen Breite zu erfassen. Nenne mir bitte eine konkrete Veranstaltung, wo diese Frage sich gestellt haben mag, vielleicht verstehe ich es dann.


Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-)
Bei Betriebssportveranstaltungen????
Bei Grillfesten mit anschließenden Minigolfrunden?????
Bei Urlaubstreffen????
Beim Hansemarathon????
Welche offizielle Stelle war das? Die bringen wir gerne und schnell gemeinsam zum Schweigen!!
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  #5  
Alt 28.11.2010, 13:40
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@michelino

Du weichst meiner eigentlichen Frage immer aus , es muss doch eine verbindliche Regel geben , dies ist ein Wettkampf , dies nicht ! Dieser Wettkampf benötigt eine Genehmigung , bei diesem darf ein Vereinsspieles nur teilnehmen, wenn er auch genehmigt ist .

Das kann doch nicht jedes mal eine einzelfallentscheidung sein , die man in dmv Präsidium nach gut dünken fällt .

Ich als Spieler kann da doch vom Verband eine gewisse Rechtssicherheit verlangen.

Oder hat der verband Angst, dass ihm dann ein paar mal die 5 Euro verloren gehen, weil diese für eigentlich genehmigungsfreie Turniere entrichtet wurden?

Bei uns im Norden gab es ja ein solches " Turnier " , man zahlte 15 Euro es gab essen und trinken satt und dann wurden irgendwann mal 2 oder drei runden minigolf gespielt , einige hatten wohl auch mehr als ein Bier getrunken, aber eigentlich war dies auch mehr eine Party als ein Turnier, obwohl man am Ende aus preise verteilt hat.

Diese Veranstaltung gibt es so nicht mehr, jetzt ist es ohne minigolfrunden, weil mit Sperre gedroht wurde.

Nun sagst du , ach das ist doch kein Wettkampf im Sinne der sportordnung aber wo steht das und wie lange hat dein Wort bestand ?

Deshalb möchte ich eine klare regelung , die für jeden gleich ist .
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  #6  
Alt 28.11.2010, 15:01
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf.
Klare Aussage von einem, der es weiß. Vielen Dank Michael, so sollte es immer sein. Aber nächste Frage: wie ist es,
a) wenn bei diesem Turnier auch eine Ergebnistafel geführt wird und am Ende Preise verteilt werden?
b) wenn zu diesem Turnier per Flyer oder per Mund-zu-Mund-Propaganda eingeladen wird?
c) wenn dieses Turnier nicht zu den üblichen Öffnungszeiten einer Minigolfanlage veranstaltet wird, also z. B. nachts?

Sonst könnte entsprechend deiner Aussage jemand zum Schluss kommen, dass es genügt, bei einem Turnier zusätzlich ein Grillfest zu veranstalten, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Wir wissen beide, wie die Leute im Auslegen von offiziellen Aussagen so sind.
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  #7  
Alt 28.11.2010, 15:09
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Michelino Michelino ist offline
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Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Der Unterschied ist, meine ich, einfach zu ziehen:
Ich sprach von einem Grillfest mit anschließend 2-7 gespielten Runden Golf. Ich betone: Grillfest.
Deine drei Fälle beginnen jeweils mit dem Wort Turnier.
Ich denke, dass wir hier ein Problem diskutieren, dass in Wirklichkeit gar keins ist. Ein Minigolfurnier, zu dem andere Vereinsspieler eingeladen werden und das einen Leistungswettbewerb (mit oder ohne Preise) enthält, ist ein anmeldepflichtiges Turnier. Breitensportmaßnahme, Betriebssportfest, Minigolf-Familiensportfest usw. usw. - auch wenn dort Vereinsspieler als Lockvögel, Joker, Tandempartner, Grüß-Gott-Onkels oder was auch immer mitmachen - sind es nicht.
Ansonsten wäre ich, der sich jährlich mehrfach in solche Veranstaltungen stürzt, als Vielfach-Wiederholungstäter schon mehr als lebenslang gesperrt.
Nachdem Uwe nun ein klares Schlusswort unter dieses Thema gesprochen hat, möchte ich auch nicht mehr weiter dazu Stellung nehmen.
Gerne aber sollten wir zum ursprünglichen Thema des Threads weiter diskutieren.

Geändert von Michelino (28.11.2010 um 15:17 Uhr).
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  #8  
Alt 28.11.2010, 15:13
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Jetzt mal angenommen, in den nächsten Wochen verabreden sich Schwaikheimer und Remsecker und ... Golfer, die regelmäßig in die Vaihinger Halle kommen, vor Ort zu einem kleinen "Halleneröffnungsturnierchen" am Freitagabend über 3 Runden. Veranstalter: der Hallenbetreiber persönlich. Bei diesem Halleneröffnungsturnierchen zahlt jeder 5 Euro in einen großen Pott, und das wird dann abends ausgespielt. An diesem Abend zufällig anwesende Nichtvereinsspieler dürften auch teilnehmen. Zwischendurch gibt es Bier, anderes Trinkbares sowie Essbares. Anmeldepflichtig oder nicht? Spielsperre für die Teilnehmer, wenn das nicht angemeldet wird, oder nicht?

Nur mal so gefragt, dass man eine konkrete Vorstellung bekommt.

Geändert von Di.Stefano (28.11.2010 um 15:26 Uhr).
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  #9  
Alt 28.11.2010, 15:54
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Nachdem Uwe nun ein klares Schlusswort unter dieses Thema gesprochen hat, möchte ich auch nicht mehr weiter dazu Stellung nehmen.
Schade! Ich habe dir einen ganz konkreten Fall zusammengebastelt, hast du ihn schon durchgelesen? Ich hoffte sehr, du würdest zumindest dazu noch Stellung nehmen...
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  #10  
Alt 28.11.2010, 16:05
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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@ Uwe

Das ist jetzt das Problem , das ich angesprochen haben wollte und genau da möchte ich eine klare verständliche Regelung, die auch für alle gleich ist !
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