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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 23.11.2010, 11:58
Benutzerbild von Daniel Christ
Daniel Christ Daniel Christ ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 738
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@ lenny und landei,

ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
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  #2  
Alt 23.11.2010, 12:30
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von Daniel Christ Beitrag anzeigen
@ lenny und landei,

ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
Wenn ich einen Regelverstoß begehe, erhalte ich dafür die entsprechende Strafe und das Spiel wird auf den regelgerechten Verlauf zurückgesetzt.

Beispiel:
-Ein gespielter Ball wird vom Spieler während des Herauslaufens aus dem Endkreis "volley" gespielt, bevor er angehalten hat. Der Spieler locht damit ein. Der Spieler erhalt dafür die entsprechende Strafe (V+2) und ganz sicher zählt der Treffer ins Loch nicht.
-Ein Spieler schreibt für einen anderen Spieler statt einer 2 ein Otto ein. Der Falschschreiber wird bestraft und der Otto wird korrigiert.

Die Bestrafung dient doch nicht dazu, dass sich der Spieler sich eine Beugung der Spielregeln erkauft und den somit unrechtmäßig erhaltenen Vorteil behält.

Bestenfalls kann man darüber diskutieren, ob der Spieler das Spiel mit dem ursprünglichen Ball fortsetzen darf.
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  #3  
Alt 23.11.2010, 12:41
Benutzerbild von Daniel Christ
Daniel Christ Daniel Christ ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 738
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@ lenny und landei,
ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen. Eigentlich ist mir auch egal, wei das zu behandeln ist. Allerdings zeigt dieser Fall, das es Lücken in unseren Regeln gibt, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können. Was ich wiederum auch nicht so schlimm finde!
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  #4  
Alt 23.11.2010, 12:44
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Zitat:
Zitat von Daniel Christ Beitrag anzeigen
@ lenny und landei,

ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
Doch, es gibt sogar, im Regelwerk explizit genannt, den erlaubten Ballwechsel, wenn ein Ball z.B. an Bahn 7 (Beton) nicht mehr auffindbar ist oder so stark beschädigt ist, dass ein weiterspielen mit dem Ball nicht möglich ist. Dieses erlaubte Wechseln des kleinen Freundes aus Gummi wird nicht mit ner "7" geahndet.
und da dieses erlaubte Wechseln des Balles genannt ist - auch mit genannten Konsequenzen - , wird auch im Strafenkatalog zusätzlich noch das unerlaubte Wechseln des runden Spielgeräts genannt.

Und somit haben wir im Strafenkatalog durch die Ahndung des "unerlaubten Ballwechsels" eher eine Lücke geschlossen.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche

Geändert von Landei (23.11.2010 um 12:58 Uhr).
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