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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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18.11.2010, 22:27
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Ich gebe Bärliner zu seinen Aussagen in seinem letzten Beitrag vollkommen Recht.
Alle Turnierbeteiligten sollten ein gewisses Grundwissen des Regelwerkes haben.
Das schliesst auch die möglichen Konsequenzen bei regelkonformen Verhalten ein.
Bevor ein Spieler/in oder Schiedsrichter/in eine falsche Beurteilung in einer Spielsituation macht, sollte man sich wenigstens die Zeit nehmen und im aktuellen Regelwerk nachsehen, ob dort etwas zur betreffenden Thematik geschrieben steht. Deshalb sollten auch die relevanten Bestimmungen unserer Sportart immer auf den Turnieranlagen zur Verfügung stehen zwecks Ansicht oder zumindest beim Turnierleiter verfügbar sein.
__________________
SCH......öner Lochrand! 
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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19.11.2010, 07:00
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Systemkritiker
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Peine
Beiträge: 1.027
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Auf ein letztes Mal
@ Pommes @ Bärliner
Wollte mich zu diesem Thread, welche ich ja erstellt hatte aus gegebenen Anlass, eigentlich
nicht mehr äussern weil ja alles geklärt wurde bzw. ins Rollen gebracht wurde beim DMV Lehrwart. Aufgrund eurer beiden Beiträge möchte ich aber noch einmal was dazu sagen.
Der Oschi in der MVBN Pokalrunde war ein sehr erfahrener Oschi mit vielen Jahren Erfahrung.
DIe beiden Schiris waren auch nicht seiner meiner Meinung, haben sich aber dann seiner schlüssigen Argumentation angeschlossen.
Die beiden Auszüge aus dem Regelwerk, welche Günter genannt hat, haben meiner Meinung mit diesem Vorgang nichts zu tun und helfen auch keinem Schiri so wirklich. Wenn Günter dieser Passagen zur Klärung des Falles herangezogen hätte wäre das seine Meinung gewesen.
Der Oschi hat in diesem Fall so argumentiert.
- Es steht nirgends im Regelwerk, dass wenn man eine Bahn überspringt, man diese wiederholen darf.
- Die erste Regel nannte er mit, die Bahnen müssen in der Reihenfolge 1-18 gespielt werden.
- Dadurch ergibt sich, dass nicht fertig gespielte Bahnen mit einer "7" belegt werden müssen.
Das waren seine Argumente und auch der Turnierleiter, welcher dieses Jahr Oschi bei einer DM war sah dieses ebenso und hätte an seiner Stelle ebenfalls so gehandelt.
Weil dieses Vorgehen aber nicht im Sinne des Sportes sein kann habe ich versucht eine Regeländerung zu bewirken und das haben wir auch über den MVBN Sportausschuss ins Rollen gebracht.
Man kann also nicht einfach sagen, dass man das Regelwerk so einfach hätte bestehen lassen hätte können.
Meine Meinung.
Gruß CSS
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19.11.2010, 07:39
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von CSS
Die beiden Auszüge aus dem Regelwerk, welche Günter genannt hat, haben meiner Meinung mit diesem Vorgang nichts zu tun und helfen auch keinem Schiri so wirklich. Wenn Günter dieser Passagen zur Klärung des Falles herangezogen hätte wäre das seine Meinung gewesen.
Der Oschi hat in diesem Fall so argumentiert.
- Es steht nirgends im Regelwerk, dass wenn man eine Bahn überspringt, man diese wiederholen darf.
- Die erste Regel nannte er mit, die Bahnen müssen in der Reihenfolge 1-18 gespielt werden.
- Dadurch ergibt sich, dass nicht fertig gespielte Bahnen mit einer "7" belegt werden müssen.
(...)
Weil dieses Vorgehen aber nicht im Sinne des Sportes sein kann habe ich versucht eine Regeländerung zu bewirken und das haben wir auch über den MVBN Sportausschuss ins Rollen gebracht.
Man kann also nicht einfach sagen, dass man das Regelwerk so einfach hätte bestehen lassen hätte können.
Meine Meinung.
Gruß CSS
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Der eine von Günter angeführte Passus lautet:
Zitat:
(4) Eine neue Bahn darf erst bespielt werden, wenn der letzte Spieler der betreffenden Spielergruppe sein Spiel an der
vorhergehenden Bahn beendet hat. Bei Nichtbeachtung dieser Regel ist die Bahn nochmals zu spielen, wobei die zu
früh ausgeführten Schläge zählen.
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Ich denke, er hat recht, wenn er sagt, dass der Fall damit abgedeckt wird. Überspringt ein Spieler eine Bahn, hat kein Spieler (also auch nicht der "letzte") die vorhergehende (übersprungende) Bahn beendet. Damit kommt doch eigentlich recht klar diese Regel zur Anwendung, womit es durchaus eine passende Bewertung dieses Vorfalls gibt. Alles weitere (Strafe oder nicht) hängt von der Bewertung der Ursache der Regelverletzung (Absicht oder nicht) ab. Eine Regeländerung erscheint mir daher tatsächlich nicht nötig.
Mir ist eigentlich eh nicht klar, warum ein Schiedsgericht für eine Schussligkeit eine Regel sucht, die eine hohe (dem offensichtlichen Gerechtigkeitssinn widersprechende) "Bestrafung" sucht, anstatt die vorhandenen Regeln zur Korrektur von falschen Spielreihenfolge zu beachten.
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