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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 23.10.2010, 08:55
Benutzerbild von Eulenspiegel
Eulenspiegel Eulenspiegel ist offline
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Göttingen
Beiträge: 1.301
Standard

Zitat:
Zitat von CSS Beitrag anzeigen
Zu einstimmigen Urteil kann ich nur sagen, dass die beiden Damen sich gefügt haben, weil auch sie das nachspielen im Regelheft nicht gefunden haben. Was sollten sie tun? Das Urteil von Andi und Dietmar nicht mittragen. Einstimmig ist hier nur ein Wort ohne Bedeutung.
Hallo Chr.,
wenn sich die beiden Damen nur 'gefügt' haben, hätten sie gegen die Entscheidung stimmen müssen. Wenn es aber heisst, das Schiedsgericht ist zu einem einstimmigen Urteil gekommen haben alle so entschieden.Leider ist das heutzutage öfters zu beobachten: Es ist an normalen Tagen einfach, die gelbe bzw. rot/gelbe Binde zu tragen, aber wenn mal was am Dampfen ist (Probleme auftreten), irgendwie zu kneifen (ein Auge zu zudrücken). Sorry, diese Erfahrung habe ich nach einem Jahr meiner zweiten Minigolfkarriere machen müssen.....
Es scheint manches Mal so, als wenn unser schon komplexes Regelwerk überreglementiert wäre, aber leider kommen immer mal wieder solche Fälle vor. Deshalb ist die Entscheidung des Oschi / des Schiedsgerichtes so zu werten, mutig und m.M.n. zu vertreten. Es ging um was, der Spieler C. hat wie der Schreiber auch,einen Fehler gemacht und diese Fehler wurde geahndet.
Im Übrigen war der Sachverhalt bzw. der Verlauf der Ahndung (Nachspielen der Bahn) 1999 in Garbsen anders, lässt sich mit dem heutigen Fall nicht ganz vergleichen.....

LG Joa.Kf
Joa.Kf

Geändert von Eulenspiegel (23.10.2010 um 10:26 Uhr).
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  #2  
Alt 16.11.2010, 10:35
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Auch der Sportausschuss hat sich nochmals mit diesem Fall befasst und ist dabei zu folgender Erkenntnis gekommen:
Der ganze Sachverhalt lässt sich unter Anwendung von Ziffer 11 Abs. 4 und 8 IntSpR ohne jegliche Regeländerung lösen.
Da beide Spieler die Bahn 15 noch nicht gespielt hatten, durfte auch kein Spieler bereits die Bahn 16 spielen. Somit hätten beide Spieler nach Entdecken des Fehlers zur Bahn 15 zurück gehen müssen, um diese nachzuholen. Dann wären sie wieder zur Bahn 16 gegangen und hätte beide diese Bahn gespielt. Der Spieler, der die Bahn 16 zu früh gespielt hatte, hätte die zu früh ausgeführten Schläge zusätzlich angerechnet bekommen. Bei entsprechender Regelkenntnis der Spieler wäre dieses Procedere bis hierhin sogar ohne Hinzuziehung eines Schiedsrichters möglich gewesen.
Eine nachfolgende, bereits an Bahn 15 befindliche Spielergruppe, hätte vom Schiri kurz angehalten werden müssen, um der Vorgruppe das Nachholen der vergessenen Bahn zu ermöglichen.
Im Übrigen hätte man beiden Spielern ein normales E (sofern es die erste Strafe für den Spieler gewesen wäre) für den Regelverstoß (falsche Reihenfolge der Bahnen) geben können.

Jedenfalls hat das Ganze weder etwas mit falscher Protokollführung oder dem Vergessen einer Eintragung zu tun, wie das hier u.a. auch angesprochen wurde.

Ich hoffe, dass jetzt alle wieder etwas dazugelernt haben...
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  #3  
Alt 16.11.2010, 14:57
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Ein Glück wurde dieser, aus meiner Sicht, eindeutige Fall im Sportausschuss richtig analysiert.
Man sieht aber, was es bei unseren Regeln doch für Interpretationsmöglichkeiten gibt, wie es die Beiträge zu diesem Thema gezeigt haben.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #4  
Alt 16.11.2010, 19:24
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Ich hoffe, dass jetzt alle wieder etwas dazugelernt haben...
Das trifft die Sache nicht ganz. Nicht alle mussten was dazulernen. Einige wussten die richtige Lösung ja schon vorher und haben dies auch hier gepostet. Wahrscheinlich gibt es auch ziemlich viele, die es wussten, aber nicht mitlesen und/oder mitposten. Vielleicht war der in diesem Fall tätige Oschi sogar der einzige (mit Lizenz), der was dazulernen musste.
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  #5  
Alt 17.11.2010, 14:37
Benutzerbild von stopi
stopi stopi ist offline
Heulsuse
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
Standard

Mich würde noch interessieren, ob das Ganze nun unter Tatsachenentscheidung verbucht wurde und damit zu den Akten kommt.

Denn hier ging es ja um einen Mannschaftswettbewerb, bei dem die Mannschaft, die nach Klärung der korrekten Regelauslegung deutlich benachteiligt wurde, ausschließlich aufgrund dieser Benachteiligung den Einzung ins Finale des MVBN-Pokalwettbewerbs verpasst hat.

Oder wird die Endrunde nun ggfs. komplett neu aufgelegt?
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  #6  
Alt 17.11.2010, 14:58
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Hier liegt keine Tatsachenentscheidung sondern ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters bei der Beurteilung der Situation vor. Dieser ist durch den betroffenen Verein anfechtbar. Da dies geschehen ist, kann das Spiel ggf. neu angesetzt werden.
Das Ganze ist nur deshalb zusätzlich problematisch, da damit auch das Finale hinfällig würde.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenentscheidung)
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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  #7  
Alt 17.11.2010, 16:19
Benutzerbild von stopi
stopi stopi ist offline
Heulsuse
 
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
Standard

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Hier liegt keine Tatsachenentscheidung sondern ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters bei der Beurteilung der Situation vor. Dieser ist durch den betroffenen Verein anfechtbar. Da dies geschehen ist, kann das Spiel ggf. neu angesetzt werden.
Das Ganze ist nur deshalb zusätzlich problematisch, da damit auch das Finale hinfällig würde.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenentscheidung)
Genau so sieht das aus --- und auf der MVBN-Seite ist es hinsichtlich dder Finalrunde auch sehr still geblieben...
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  #8  
Alt 17.11.2010, 20:21
Benutzerbild von Maulende Myrrte
Maulende Myrrte Maulende Myrrte ist offline
Anfänger
 
Registriert seit: 18.01.2007
Beiträge: 29
Standard

Der MVBN-Sportausschuss hat den Einspruch des Vereins wegen Nichtzuständigkeit einstimmig abgelehnt und sich dabei auf Nr. 19 Abs. 3 der Internationalen Spielregeln (S 1) berufen, wonach die Entscheidung des Schiedsgerichtes endgültig ist.
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