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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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22.08.2010, 17:29
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Schön in`s Blaue geschossen, aber falsch: Die Rechnung wurde von dem DMV e.V. erstellt.
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22.08.2010, 17:36
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Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.541
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...naja ...wäre ne erklärung gewesen.
dann weiss ich auch nicht wieso mwst.....
gruss lessi
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22.08.2010, 17:54
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Selbst wenn die Rechnung von der Marketing GmbH erstellt worden wäre, in der Satzung ist von 5,00 EUR und nicht von 5,00 EUR und USt. die Rede.
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22.08.2010, 19:12
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Na dann überweise doch einfach nur die 5,- Euro !
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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23.08.2010, 09:02
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Selbst wenn die Rechnung von der Marketing GmbH erstellt worden wäre, in der Satzung ist von 5,00 EUR und nicht von 5,00 EUR und USt. die Rede.
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Ich hab mich auch gewundert, aber ob korrekt oder nicht korrekt, im Anhang Gebührenordnung der Finanz- und Beitragsordnung ist ab 01.01.2009 folgender Satz vorgestellt:
Anhang: Gebührenordnung (GebO)
Gültig ab 01.01.2009
Die Erhebung erfolgt durch den DMV oder die damit beauftragte Minigolf-Marketing GmbH zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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23.08.2010, 16:02
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Der DMV e. V. erteilt die Turniergenehmigungen, nicht irgendeine GmbH. Somit ist der DMV e. V. im rechtlichen Sinne Erbringer der fraglichen Leistung. Da der DMV e. V. nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Dem steht der angegebene Passus der Gebührenordnung nicht entgegen, denn es heißt dort ja nur "zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer", und in diesem speziellen Fall schreibt das Gesetz keine Erhebung vor. Daher würde auch ich in diesem Fall nur 5 Euro überweisen. Wäre ich ganz böse, würde ich überhaupt nie Steuer überweisen, denn "Mehrwertsteuer" ist juristisch nicht geregelt, zumindest ist sie keinesfalls "gesetzlich vorgeschrieben". Es handelt sich wenn schon um Umsatzsteuer.
Geändert von DiStefano (23.08.2010 um 16:10 Uhr).
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