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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 12.05.2009, 20:35
Yoda Yoda ist offline
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 162
Standard

Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Naja - wenn es keine Vereinbarungen gibt, dass ausserhalb der Öffnungszeiten das Training geduldet wird, haben sich Spieler im Grunde genommen erstmal des "Hausfriedensbruch" strafbar gemacht. Ist die Anlage denn immer offen? Oder muss man über einen Zaun klettern etc?
Also um die Anlage herum ist ein Zaun , aber am Eingang der Anlage ist kein Tor , man kann dort durchgehen zu Bahn 1 Pyramiden.
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  #2  
Alt 12.05.2009, 20:47
Benutzerbild von TundF
TundF TundF ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 17.08.2008
Ort: Köln / Hamm
Beiträge: 239
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Lächeln

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich sehe es so, dass du seinen Besitz betrittst und dort spielst.
Zu den normalen Öffnungszeiten bezahlst du ja auch (nehm ich jetzt mal an).
Stell dir mal vor du wärst Platzbesitzer und alle die trainieren kommen zu Zeiten an denen du nicht aufhast und hauen immer rechtzeitig vor deiner Eröffnung ab. Was würdest du denn davon halten? Ist ja auch wahrscheinlich die Lebensgrundlage des Platzbesitzers.

Was das mit den Toiletten anbelangt ist was anderes. Die hätte er dann auch ruhig öffnen können.
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  #3  
Alt 12.05.2009, 22:04
Benutzerbild von Rainman
Rainman Rainman ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Wanne-Eickel
Beiträge: 360
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Standard

ich bin auch kein rechtsanwalt
aber mein verständnis sagt mir auch, daß ich eine anlage betrete die jemand anderem gehört oder von jemanden angepachtet ist.
die nutzung dieser anlage muß bezahlt werden.
abgesehen von öffnungszeiten für normales publikum kann ein platzbesitzer aufmachen wann er will und schließen wann er will.
die nutzung der toiletten oder der verkauf von esswaren oder getränken ist zwar wünschenswert aber nirgens zwingend vorgeschrieben, dafür braucht man auch nicht jede runde bezahlen die man spielt sonder erhält eine trainingspauschale für den ganzen tag.

für mich stellt sich die frage nicht ob er bereschtigt ist, sondern eher die frage: welcher tat bestand liegt vor wenn der spieler nicht bezahlt hätte?
wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers

alos seit alle schön friedlich zueinander denn nur zusammen können wir auch die weiteren aufgaben leisten die vor uns liegen
__________________
cu all

Alles wird gut
Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.
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  #4  
Alt 13.05.2009, 08:15
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Rainman Beitrag anzeigen
.....

wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers
........
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
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  #5  
Alt 13.05.2009, 08:17
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
Standard

Ganz schön viele Worte für max. 3€
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  #6  
Alt 13.05.2009, 10:32
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.

Ansonsten hast du das genau richtig beschrieben.
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  #7  
Alt 13.05.2009, 10:43
Benutzerbild von junior
junior junior ist offline
Moderator Bälle & Co
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
Standard

ich weiß gar nicht wo das problem liegt.

du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...

so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
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  #8  
Alt 13.05.2009, 11:16
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Zitat:
Zitat von junior Beitrag anzeigen
ich weiß gar nicht wo das problem liegt.

du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...

so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
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  #9  
Alt 13.05.2009, 19:07
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Platzrecht

[quote=BerndF;120798]Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.QUOTE]

Und für alle zum 3.
Falls der Platzbesitzer im Vertrag nicht Vorsorge getroffen hat, z.B. aus schlechten Erfahrungen...

Aber wie mehrfach betont, wenn alle nett zueinander sind kann eigentlich nichts schief gehen
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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  #10  
Alt 13.05.2009, 19:29
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von BerndF Beitrag anzeigen
Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.

Ansonsten hast du das genau richtig beschrieben.

Bernd bist du da ganz sicher der Turnierleiter sorgt doch nur für den ordnungsgemäßen Ablauf und nichts anderes ganz im Gegensatz zu dem Oberschiedsrichter dieser gibt die Anlage für den Spielbetrieb frei und vertritt den Verband .
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