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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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25.02.2009, 06:21
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
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Warum wird dieser "Blödsinn"dann auf Aufbaulehrgängen verbreitet???
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25.02.2009, 06:48
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Revoluzzer
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Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 427
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Zitat:
Zitat von Lehrling
Warum wird dieser "Blödsinn"dann auf Aufbaulehrgängen verbreitet???
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Ich habe im Januar den Schiedsrichterlehrgang im NBV gemacht. Uns wurde es genauso gesagt, wie es Günter hier auch schreibt - die Normung für Bahnen wie z. B. Liegende Acht etc. ist beantragt, aber noch nicht beschlossene Sache.
Vielleicht hast Du da was falsch verstanden?
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25.02.2009, 07:59
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von Lehrling
Warum wird dieser "Blödsinn"dann auf Aufbaulehrgängen verbreitet???
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Entweder hast du da einiges vollständig missverstanden (in dem Fall wäre die Frage, wieso du solches Halbwissen ohne vorheriges Nachfragen hier verkündest) ODER der Leiter des Aufbaulehrgangs hat Mist erzählt (hier muß man dann wohl die Kompetenz der betreffenden Leute deutlichst in Frage stellen).
Ich gehe mal davon aus, dass die "Ausfüllverordnung" dann ebenso auf Missinterpretation, Fehldeutung, übersprudelnde Phantasie oder ähnliches zurückzuführen ist. (War irgendjemand aus dem Forum vielleicht auch noch dort und kann zur Kläarung beitragen?)
Geändert von Lenny (25.02.2009 um 08:04 Uhr).
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25.02.2009, 08:51
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V.I.P. Mitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
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Zitat:
Zitat von Lenny
Entweder hast du da einiges vollständig missverstanden (in dem Fall wäre die Frage, wieso du solches Halbwissen ohne vorheriges Nachfragen hier verkündest) ODER der Leiter des Aufbaulehrgangs hat Mist erzählt (hier muß man dann wohl die Kompetenz der betreffenden Leute deutlichst in Frage stellen).
Ich gehe mal davon aus, dass die "Ausfüllverordnung" dann ebenso auf Missinterpretation, Fehldeutung, übersprudelnde Phantasie oder ähnliches zurückzuführen ist. (War irgendjemand aus dem Forum vielleicht auch noch dort und kann zur Kläarung beitragen?)
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Ich war genau wie "Golfer" auf dem Schiri-Lehrgang im Januar. Dort wurde es so gelehrt wie Bärliner hier beschrieben hat, also dass es keine Vorschrift für das Ausfüllen gibt. Ich habe keine Ahnung warum es 3 Wochen später plötzlich anders sein sollte - entweder ist das wirklich Eigendynamik der Lehrpersonen (die übrigens die selben waren) oder "Lehrling" hat nicht richtig aufgepasst 
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26.03.2009, 13:37
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Für alle, die es noch nicht selbst entdeckt haben: Über die DMV-Homepage ist jetzt ein Merkblatt zu den Protokollen abrufbar.
Und bevor hier wieder irgendetwas missverstanden wird: Das sind Hinweise, keine Vorschriften. Und: Ja ich weiß, dass es noch andere Ausfüllvarianten gibt.... 
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