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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #9  
Alt 13.06.2013, 06:48
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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