[quote=walter klauke;263592]
Zitat:
Zitat von bärliner
Aus Sicht gibt des DMV gibt es keine Missachtung eines Urteils.
Aber da inzwischen auch ein Anwalt eingeschaltet wurde, wird das Thema uns alle wohl noch eine Weile beschäftigen.
Zur Frage, was der WBV besser oder anders hätte machen können, habe ich auch meine ganz persönliche Meinung. Aber die bespreche ich mit den Verantwortlichen direkt und führe dazu keine öffentliche Diskussion.[/QUOTE
Schreiben von Andrea Laber an Günter Schwarz vom 31.07.2013
Zitat:
Hallo Günter,
anbei die vorbehaltliche Meldung des WBV zu den Deutschen Meisterschaften System Miniaturgolf in Rodalben.
Wie Du sicherlich mitbekommen hast, wurden die vom DMV zugewiesenen DM-Seniorenplätze mit E-mail vom 30.05.2013 00:23 im WBV verteilt und die Teilnehmer namentlich benannt, u.a. auch Walter Klauke vom BGC Ditzingen. Diese Vergabe wurde mit Bezug auf eine Schlagzahl-
wertung korrigiert - nach Durchführungsbestimmungen des WBV ist aber vorrangig die Punkte-wertung heranzuziehen. Gegen diese 2. Vergabe (bei der Walter Klauke nicht mehr aufgeführt war) hat der BGC Ditzingen daher Einspruch im WBV eingelegt und beantragt, die erste Vergabeliste wieder in Kraft zu setzen.
Die Schilderung des weiteren Weges im LV erspare ich mir - er tut momentan nichts zur Sache.
Abschliesend hat der DMV-Rechtsauschuss den Einspruch behandelt und dem BGC Ditzingen
Recht gegeben. Wörtlich steht im Urteil: "Die Vergabe hat gemäß der E-Mail des WBV-Vize-Präsidenten-Senioren vom 30.05.2013 (00:23) nach den Durchführungsbestimmungen...............zu erfolgen".
Nach meiner Rechtsauffassung ist dieses Urteil 1:1 und wortwörtlich umzusetzen - d.h. die erste Vergabeliste vom 30.05.2013 00:23 ist wieder gültig, in der der Spieler des BGC Ditzingen, Walter Klauke, als DM-Teilnehmer aufgeführt ist.
Vielleichtliege ich da falsch, das restliche WBV-Präsidium teilt nämlich diese Auffassung nicht
und hat nach dem Urteildie DM-Plätze bei den Senioren nochmals (jetzt zum 3 Mal) neu vergeben. Diese neue Verteilung ( ohne Walter Klauke) wurde dem BGC Ditzingen am 30.07.2013 ( 1 Tag vor Meldeschluss) mitgeteilt - so dass für ihn keine Möglichkeit mehr besteht, rechzeitig zu reagieren.
Es tut mir leid, wenn ich Dich mit dieser Sache behellige, ich wollte aber meine vorbehaltliche
und getrännte Meldung erklären. Mir ist es sehr wichtig, dass nicht die beiden betroffenen Spielern (Walter Klauke und der "nachnominierte" Johann Hann) Fehler, die der Landesverband
gemacht hat , ausbaden müssen. Vielleicht ergibt sich in den Tagen bis zur DM noch etwas. Auf
jeden Fall liegen dann die Meldungen von beiden Spielern fristgerecht vor.
Viele Grüße und einen schönen Abend
Andrea
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Günter hat nicht bestritten, die persönliche Anmerkung/"getrennte" Anmeldung zu kennen, meint aber, sie sei nicht Bestandteil der offiziellen Meldung des DMV. Die Frage ist allerdings, ob er nicht als Mitglied des DMV-Präsidiums diese Anmerkung hätte aufgreifen und prüfen bzw. vom Präsidium hätte überprüfen lassen müssen, ob die in Rede stehende Entscheidung des RA missachtet wurde und welche Konsequenzen man hieraus zieht (das Einfachste wäre natürlich gewesen, Walter starten zu lassen, aber so einfach geht es ja bei Minigolfern nicht, obwohl sich diese Lösung fast aufdrängte). Bemerkenswert finde ich die von Günter erfolgte Erklärung, dass es aus der Sicht des DMV keine Missachtung "eines" Urteils gäbe. Ich fände es gut, wenn dieser pauschalen Behauptung eine nachvollziehbare Begründung folgen würde. Aber vermutlich kommt jetzt der gern erfolgte Hinweis auf ein schwebendes Verfahren....