Zitat:
Zitat von opc
ich will auch keine rauchenden säufer oder trinkende raucher auf den minigolfplätzen, aber ich denke die würden, wenn man es ihnen sagt ( das man sie nicht will ) auch so von dem sport fernbleiben. und man kann das auch in das regelwerk aufnehmen, >wer unangenehm auffällt , kann durch das schiedsgericht vom platz verwiesen werden<(
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Auf der einen Seite beklagtst Du ungenaue Formulierungen, schlägst aber selbst nichts Besseres vor. Denn was heißt "unangenehm auffallen"?
Allerdings wäre es sicherlich sinnvoll, einige Formulierungen zu ändern, Du hast das Beispiel "Saugnapf" genannt, die Verwendung des Wortes "Ballaufheber" wäre sicherlich sinnvoller. Hinsichtlich der bereits zuvor angesprochenen Regelung "Pistenpläne oder andere
schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden" wäre es angesichts der technischen Entwicklung zu überlegen, hinter dem Wort "schriftliche" die Formulierung "oder in elektronischer Form vorhandene" hinzu zu fügen. Was sicherlich auch nicht sein sollte, ist in einigen Punkten großzügig mit der Begründung nach Sinn und Zweck eine Regel Vorschriften auszulegen und bei anderen Fragen auf dem Wortlaut einer Norm zu beharren. Darin scheint mir eher das Problem zu liegen weil hierbei einige Schiedsrichter fallbezogen überfordert sind, Beispiele hierzu wurden bekanntlich in den diversen Threads genannt.