Ich sehe ein Problem mit der Einzelbetreuung aus der Sicht eines Schiedsrichter, dass eine begleitende Person nur zu einem/einer Einzelspieler/in zugeordnet bzw. zugelassen werden kann und nicht eventuell noch gleichzeitig für andere Einzelspieler/innen, denn wem sollte man dann alles die eventuell auftretenden Strafen aufbrummen, wenn durch den/die Betreuer/in welche entstehen.
Also wenn, dürfte ein Einzelbetreuer/in wirklich nur für eine Person zuständig sein.
Außerdem muss auch noch nach dem Regelwerk die betreuende Person in gleicher Vereinskleidung anwesend sein wie der/die zu betreuende Spieler/in.
Ich persönlich finde, dass eine Einzelbetreuung im besonderen Falle vom Oberschiedsrichter/in, gerade bei der Betreuung von Anfängern, Schülern und Jugendlichen sowie leistungsgeminderten Personen, erlaubt sein sollte.
Wenn man im Vorhinein weiss, wer der zuständige Oberschiedsrichter/in sein wird,
kann man im Vorfeld des Spieltages wenn möglich solch ein Anliegen vorbringen.
Ansonsten würde ich den Weg über die Turnierleitung probieren.
Und es sollte vor Beginn des Turnieres den Teilnehmern der/die Betreuer/in vorgestellt werden,
insbesondere wenn diese Person keine Sportkleidung bzw. Vereinskleidung anhat.
Ich würde allerdings nur Personen als Betreuer/innen für Einzelpersonen zulassen wenn versichert wird, dass die betreffende Person regelkundig ist und sich während eines Turnieres sich sportlich fair und umsichtig verhält.
__________________
SCH......öner Lochrand! 
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
|