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Alt 24.01.2007, 08:46
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Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Jeder Häftling hat nun mal einen Anspruch auf Begnadigung wenn er über die Hälfte abgesessen hat das ist wohl leider so. Man hätte damals besser lebenslang mit anschliesender Sicherheitsverwahrung geben sollen aber das ist ein anderes Thema,man könnte auch sagen ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären die schon lange nicht mehr.
Vor allen sollte man an die Hinterblieben der Opfer denken die haben mit Sicherheit das noch immer nicht vergessen höchstens verdrängt aber jetzt wird alles nochmal aufgebauscht und das ist sch.... .
Zur angedeuteten Todesstrafe: Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein!

Damals -und das deutet auch das Urteil mit 3x lebenslänglich an- hätte es nach heutiger Rechtssprechung lebenslänglich, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gegeben.

Selbst bei einer gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung müssen Verurteilte -nach deutscher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit- mit besonders schwerer Schuld hoffen dürfen, eines Tages freigelassen zu werden.
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Wie poste ich falsch?
Nachdem ich Google, die Suche und die FAQ erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich -in den falschen Unterforen- zwei bis sechs neue Themen, diese mit sehr kreativem und undeutlichem Text, unter denen sich jeder etwas anderes vorstellen kann!
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Wenn Rapsöl aus Raps gemacht wird, wie sieht es mit Babyöl aus?
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