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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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18.08.2011, 14:25
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Ausbilder
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Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 113
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Spielberechigung
Wenn sich Spieler bei einem Verein als Aktive abmelden und somit nur noch passive Mitglieder ohne Spielerpass sind, dürfen diese dann weiterhin bei offiziellen Turnieren antreten, bis sie einen neue Spielerberechtigung beantragen?
Bei einem Welcome-Cup sollte das ganze ja kein Problem sein, da es sowieso nicht in die DRL einfliesst. Aber dürfen die Spieler an Grandprix- und Trophy-Turnieren teilnehmen? Und dann auch noch für den Verein bei dem sie explizit beim DMV abgemeldet werden wollten?
Es tut uns ja im Prinzip nicht weh wenn jemand in unserem Trikot antritt, aber ich wüsste gerne wie das offizielle Regelwerk dazu steht. Nicht das dem verein noch ein Nachteil daraus entsteht.
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18.08.2011, 14:53
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Klare Antwort: Nein
An offiziellen Turnieren (außer Welcome-Cup) dürfen nur Spieler mit einer Spielberechtigung teilnehmen. Wird ein Spieler vom Verein abgemeldet erlischt seine Spielberechtigung.
Weitere Ausnahme: der Spieler erwirbt eine Minigolfcard und kann somit als Einzelperson an Trophy-Turnieren teilnehmen, jedoch nicht an Grand Prix Turnieren.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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18.08.2011, 15:06
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Cash hat vollkommen Recht, zumindest in der Theorie.
In der Praxis stellt sich leider das Problem, dass offenbar immer noch diverse Vereine mit den Fristen und Terminen für den Vereinswechsel zum Saisonwechsel nicht klarkommen. Es ist nämlich in sich unlogisch, wenn der Spieler zum 31.08. oder gar erst zum 30.09. den Verein verlässt, eine Freigabe zum 31.08. bekommt, aber schon zum 30.06. abgemeldet werden soll. Wenn ich im laufenden Wechselzeitraum diesen Quatsch konsequent umgesetzt hätte, müssten wir jetzt noch die Ergebnislisten von einigen DM korrigieren.
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18.08.2011, 16:14
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Ausbilder
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Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 113
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Also wenn die Spieler beispielsweise gewünscht haben zum X. Juni frei gegeben zu werden, dies dann durch den Verein so umgesetzt wurde, spielen sie in der Praxis von da an bis zum Ende der Wechselfrist trotz alledem für den alten Verein. Und folglich ohne Spielberechtigung bei Nicht-WCs.
Wenn die Spieler jetzt ein Turnier in Chile spielen und ihr Fahrgeld einfordern, darf ich aber hoffentlich wieder auf die "zumindest Theorie" verweisen, da sie ja ordnungsgemäß abgemeldet wurden, oder?
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18.08.2011, 16:32
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Fahalsch!!
Ein Spieler kann nur zum 31.8. jeden Jahres wechseln und ist dann ab dem 1.9. für den neuen Verein spielberechtigt. Dieser Vereinswechsel ist im Wechselzeitraum der Passzentrale anzuzeigen.
Wenn ein Spieler die Freigabe zum x. Juni beantragt, bekommt er - streng genommen - eine Sperre, da er nicht im Wechselzeitraum den Verein wechselt. Und ab dem Tag, wo die Freigaqbe durch den abgebenden Verein mit sofortiger Wirkung erfolgt, kann er auch nicht mehr für diesen spielen.
Es gibt für einen sperfreien Wechsel 3 Fristen:
1. Antrag auf Freigabe beim Altverein zur neuen Spielzeit: 30.06.
2. Wechselzeitraum für den sperrfreien Wechsel: 01.08. - 31.08.
3. Spielberechtigung für den neuen Verein: 01.09.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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18.08.2011, 16:58
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Kompliziert wird das Ganze wenn es sich um einen Spieler handelt dessen vorheriger Verein im Ausland war denn dann kann er , soweit ich mich erinnere, nicht der 01.09. sondern zum 01.01 eines jeden Jahres wechsel.
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18.08.2011, 17:02
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Genau. Eine Freigabe zum 30.06. gibt es nicht. Diese erfolgt zum 31.08. oder gar nicht. Und wird zum 31.08. die Freigabe erteilt, kann der Spieler grundsätzlich auch noch bis dahin für seinen bisherigen Verein spielen.
Was bei diesen Wechselfristen natürlich nicht berücksichtigt werden kann, sind die unterschiedlichen Fristen der Vereine für einen evtl. Vereinsaustritt. Tritt ein Spieler z.B. zum 30.06. aus dem alten Verein aus, erlischt auch zu diesem Zeitpunkt die Spielberechtigung. Die Freigabe wird dann trotzdem zum 31.08. erteilt, aber der Spieler kann dann vom 01.07. bis zum 01.09. an keinem Turnier teilnehmen, denn die Spielberechtigung setzt eine Vereinsmitgleidschaft voraus.
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18.08.2011, 17:02
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
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Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von goligolem
Kompliziert wird das Ganze wenn es sich um einen Spieler handelt dessen vorheriger Verein im Ausland war denn dann kann er , soweit ich mich erinnere, nicht der 01.09. sondern zum 01.01 eines jeden Jahres wechsel.
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Das wird sich evtl. demnächst ändern....
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18.08.2011, 17:07
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 1.861
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Naja für viele is die aktuelle Wechselregelung schon kompliziert genug, da lassen wir den Wechsel ins Ausland mal lieber noch außen vor.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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22.08.2011, 01:10
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Halbstarker
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Registriert seit: 25.12.2006
Ort: Monheim
Beiträge: 327
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mmmhhh
Nun fällt der beispielsweise der 31.08 au einen Samstag somit der 01.09 auf einen Sonntag..
Zur gleichen Zeit findet ein 2 Tages Turnier statt so kann der Spieler Samstag für Verein X und Sonntag für Verein Y spielen ... oder nicht
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