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Dies & Das Hier kann über aktuelle Ereignisse diskutiert werden oder über Dinge, die ansonsten interessieren. Jeder kann Diskussionen eröffnen oder sich daran beteiligen. Privatgespräche bitte ausschließlich im 'Stammtisch' führen.

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  #1  
Alt 25.04.2007, 09:08
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Ausrufezeichen Wieder mal Internet-Anzocke

Heute in meinem Postfach gefunden (hat mein GMX-Spamfilter nicht heraussortiert):

(Infos dazu: hier)


Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197
49078 Osnabrück
Aktenzeichen: XXXXXX/XX
Osnabrück, den 24.04.2007
Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
Sehr geehrte Kunde,
hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:
Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer RXXXXXX für die Anmeldung vom 29.07.2006 um 14:52 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.XXX.XXX.XX.
Sie schulden meiner Mandantschaft daher XXX,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.
Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte Word Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV XXX,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR
Gesamtsumme XXX,00 EUR

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf XXX,00 EUR.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum
09.04.2007 (hier eingehend)
auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.
Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Tank
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
anwalt@forderungseinzug.de
Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF
Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.
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  #2  
Alt 25.04.2007, 09:17
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.075
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Wo treibst Du Dich denn überall herum?

Erzähl doch mal die Zusammenhänge bitte, falls es überhaupt welche gibt.
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  #3  
Alt 25.04.2007, 09:21
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Im Anhang findet sich eine Zip-Datei, die ich derzeit lieber nicht öffnen möchte...

Was soll ich jetzt davon halten? Ignorieren?
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  #4  
Alt 25.04.2007, 09:23
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
Standard

Es mag sein, dass ich bei der Suche nach Übungsaufgaben für eine Nachhilfestunde auf einer der Hausaufgaben-Seiten, die auf der verlinkten Seite (AbzockeForum) genannt wurden, gewesen bin. So blöd bin ich aber nicht, dort irgendwelche vertragsbindenden Bestimmungen angeklickt habe. Die p2p-heute-Seite, die im Schreiben genannt wurde, ist mir überhaupt kein Begriff. Jedenfalls lag das jetzt in meinem Postfach....
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  #5  
Alt 25.04.2007, 11:24
Benutzerbild von MAXX
MAXX MAXX ist offline
Wunschtitel möglich
 
Registriert seit: 29.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
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Ab inne Tonne damit!
Anhand des Textes: "Zahlungseingang bis 9.4.2007" kannste doch erkennen, dass das ein uralt-Spam ist.
Da hat vermutlich irgendwer (der deine Mailaddy im Adressbuch hat) erst jetzt sein Mailpostfach angesehen, und dabei ist deine Adresse bei Ihm ausgespäht worden.

Schick dir das Teil doch mal selber an eine andere Adresse, und guck, ob der Spamfilter oder Virenscanner aussortiert. (besteht natürlich die Gefahr, dass dann alle in diesem Postfach aufgeführten Adressen auch angemailt werden)
Zip-Datei auf keinen Fall öffnen.

(übrigens. dein Strangtitel "hat was" Aber ich will ja nicht abzüglich werden. )
__________________
SiegNatur !

Geändert von MAXX (25.04.2007 um 11:56 Uhr).
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  #6  
Alt 25.04.2007, 11:47
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.075
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Was zurzeit trotz Spamfilter und Virenscan für ein Müll kommt, ist unglaublich.
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  #7  
Alt 25.04.2007, 12:12
Benutzerbild von Cambria
Cambria Cambria ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Finkenkrug
Beiträge: 140
Standard Bloß nicht öffnen!

Zitat:
Zitat von MAXX Beitrag anzeigen
Ab inne Tonne damit!
Anhand des Textes: "Zahlungseingang bis 9.4.2007" kannste doch erkennen, dass das ein uralt-Spam ist.
Da hat vermutlich irgendwer (der deine Mailaddy im Adressbuch hat) erst jetzt sein Mailpostfach angesehen, und dabei ist deine Adresse bei Ihm ausgespäht worden.

Schick dir das Teil doch mal selber an eine andere Adresse, und guck, ob der Spamfilter oder Virenscanner aussortiert. (besteht natürlich die Gefahr, dass dann alle in diesem Postfach aufgeführten Adressen auch angemailt werden)
Zip-Datei auf keinen Fall öffnen.

(übrigens. dein Strangtitel "hat was" Aber ich will ja nicht abzüglich werden. )

@MAXX: :up:
__________________
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  #8  
Alt 25.04.2007, 22:01
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Öffnen hätte ich das nun schon gar nicht wollen. Und letztlich hätte ich das auch erstmal als Spam abgetan. Etwas nachdenklich hat mich da eher der verlinkte Artikel gestimmt, der von empfohlenen Einspruchsformulierungen und ähnlichem gesprochen hat. Mir stellt sich einfach nur die Frage, ist da nur ansatzweise irgendwas dahinter, was mir Ärger bereiten könnte? (Ich habe jedenfalls überhaupt keine Lust auf Einspruchs-Schriftverkehr u.ä. - sowohl aus Zeit-, Kosten- und Motivationsmangel)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 25.04.2007, 22:02
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
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Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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(Ich könnte den Strangtitel ja noch nachträglich ändern, aber ich laß es einfach mal so stehen... )
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  #10  
Alt 25.04.2007, 22:22
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MAXX MAXX ist offline
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Beiträge: 1.607
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16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein - "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo

Internet: Paradies für irreführenden und unlauteren Wettbewerb?

16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein - "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt. Der vzbv fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", so vzbv-Vorstand Edda Müller. "Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen."

Hartnäckigen Verstößen wie im Fall Schmidtlein ist nach Ansicht des vzbv nur durch ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen. "Wir sind es Leid: Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein", so Edda Müller. Der vzbv fordert Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb endlich wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen.


Dazu gehört sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei UWG Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen", so der vzbv-Vorstand. Bisher sind Gewinnabschöpfungsansprüche wegen der hohen Beweisanforderungen in der Praxis kaum durchsetzbar. Darüber hinaus bedarf es einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit für Abonnementverträge im Internet, ähnlich wie dies das Bundeswirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf für Kurzwahldienste im Mobilfunk vorgeschlagen hat.

Die Masche der Firma Schmidtlein

In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internet-Dienste wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit "…heute gratis!" und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche "Gratis"-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internet-Nutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten "Teilnahmebedingungen" informiert.

Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein "Gratis"-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

http://www.vzbv.de/start/index.php?p...resseinfo=true

-------------------------------------------------------------------

Achtung: Am gestrigen und heutigen Tage (11.04.07) sind diverse Spammails (angeblich von RA Tank) in Sachen Schmidtlein GbR unterwegs.

siehe auch:

http://www.razyboard.com/system/more...4438913-0.html
Geburtig um 22:02 | Internet und Telefon | TrackBack (1) | | Artikel versenden
Kommentare

Ich habe in dieser Woche ebenfalls eine Rechnung per E-mail von der Firma Schmidtlein erhalten. Allerdings kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, auf welcher Internet- seite ich die Anmeldung vollzogen haben soll. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass ich über meine Widerrufrechte belehrt worden bin und ich das Zustandekommen eines Abo-Vertrages bestätigt haben soll.
Habe noch am selben Tag einen Widerruf erklärt, doch jetzt hat man mir mit Inkassobüro und Strafrechtlichen Schritten gedroht.
Mieße Abzockerei von der Fa. Schmidtlein. Doch ich werde erst mal nicht zahlen.
Beate Schulz | 01.04.2006 - 15:36

Hallo,
ich bin auf die Seite Basteln-heute.com reingefallen, oder vielleicht auch nicht? Ich kann mich nicht erinnern mich dort angemeldet zu haben und schon gar nicht, wenn so wie jetzt ganz offensichtlich etwas von monatlichen Zahlungen auf der Startseite steht. Ich zahle doch nicht für Anregungen zum Basteln. Kann es sein, das die Ihre Startseite verändert haben und diese Hinweise erst nachträglich aufgenommen haben oder die Daten von irgendwo anders herbekommen haben, z.B. über ein Gewinnspiel?
Ich werde jedenfalls nicht zahlen und gegebenenfalls einen Anwalt aufsuchen.
Genervte Grüße
haiand
Haiand | 03.04.2006 - 08:40

Musterbrief siehe VZ Hamburg:

...Verweigern Sie auch dann die Zahlung, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie ein Abo abschließen sollten.

Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.


Vorsorglich sollten Sie nach Erhalt der Rechnung „widerrufen“. Zwar beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage, die meist bei Erhalt der Rechnung vorbei ist. Aber: Die Frist hat mangels ausreichender Belehrung noch gar nicht begonnen! Denn man findet die Widerrufsbelehrung auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst in Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.

So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)

„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei informieren.“...
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/T … ndelei.htm
Joachim Geburtig | 03.04.2006 - 08:53


Quelle: www.vzhh.de
__________________
SiegNatur !

Geändert von MAXX (26.04.2007 um 09:25 Uhr).
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