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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #111  
Alt 10.05.2021, 17:44
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
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Fundstellen …

Zitat:
Ist Wettkampfsport erlaubt?

Laut Gesetz ist die „Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten“ ohne zwischen Training und Wettkampf zu differenzieren.

Dort, wo ein Wettkampf unter der Einhaltung der einschränkenden Vorgaben des IfSG möglich ist – wie z.B. beim Tennis-Einzel –, darf ein solcher auch stattfinden.

Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz zum Infektionsschutzgesetz

Zitat:
Sowohl der Analysebericht [zum Gesundheitsschutz im Minigolfsport], als auch die darauf basierenden Hygienekonzepte […] sollen durch die medizinische Abteilung des DOSB geprüft werden, um eine medizinische Stellungnahme zu den Konzepten zu bekommen. Unterstützt diese Stellungnahme die Aussagen und Konzepte, steht einer Durchführung von Wettkämpfen grds. nichts im Wege. […] Eine telefonische Vorabauskunft des DOSB hat den Bericht und die Hygienekonzepte bereits positiv bestätigt.

„minigolf Magazin“, 1/2021, Seite 9
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  #112  
Alt 11.05.2021, 13:09
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
Standard

@tg

... und wenn das eine Kommune nicht möchte (Siehe Bensheim) dann ist es trotzdem erst mal eiun "NEIN"
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #113  
Alt 11.05.2021, 13:32
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
... und wenn das eine Kommune nicht möchte (Siehe Bensheim) dann ist es trotzdem erst mal eiun "NEIN"
Gegen die Nutzung als Sportanlage hat die Stadt Bensheim aber gar keine Einwände ...
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  #114  
Alt 11.05.2021, 16:40
Benutzerbild von Breminho
Breminho Breminho ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.455
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Fundstellen …
Ich habe heute bei der zuständigen Stelle diese Argumentation vorgebracht, um für Pfingstsamstag mein Turnier genehmigt zu bekommen.....
Ich bin gespannt.....
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  #115  
Alt 12.05.2021, 16:00
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Gegen die Nutzung als Sportanlage hat die Stadt Bensheim aber gar keine Einwände ...
.. hab ich ja auch nie abgestritten, aber ich würde nicht drauf wetten, wenn wir ein Turnier austragen wollten, daß das genehmigt würde.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #116  
Alt 12.05.2021, 17:46
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 188
Standard

In NRW dürfen ab Samstag auch wieder negativ getestete Nichtsportler spielen.

Coronaschutzverordnung NRW vom 12. Mai 2021, gültig ab 15. Mai 2021:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.
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  #117  
Alt 13.05.2021, 09:12
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Unser Problem ist doch ganz einfach es gibt Ordnungsämter die sehen den Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport an.
Die wenigsten im Ordnungsamt wissen das es einen Ligenspielbetrieb, deutsche Meisterschaften oder sogar Weltmeisterschaften gibt.
Wenn ich bei uns öffentlich Boule spiele darf ich das ohne Test, Minigolf ist ab 15.05. wieder für alle mit negativen Test möglich.

Man sollte mal dafür sorgen das Minigolf und seine Anlagen kein Freizeitsport ist denn was einige sicher auch nicht wissen ist die Tatsache das Minigolf Bestandteil des deutschen Sportabzeichen ist welches auch Freizeitsportler (keinen Verein zugehörend) auch machen können.
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  #118  
Alt 13.05.2021, 13:08
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 188
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
... Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport ...
Aber das stimmt ja prinzipiell auch. Minigolf ist nun einmal ein reiner Freizeit-/Amateursport. Oder kennt jemand Berufssportler im Minigolf?

Das Problem ist ja vielmehr, dass in der Verordnung eine Minigolfanlage pauschal nicht als (Freizeit-) Sportanlage (§9) sondern als Freizeit- und Vergnügungsstätte (§10) und Minigolf somit gar nicht als Sport eingestuft wird.

Geändert von gomi (13.05.2021 um 14:11 Uhr).
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  #119  
Alt 14.05.2021, 18:10
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Beitrag

Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
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  #120  
Alt 14.05.2021, 19:29
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu?

Mfg.
Michael
Die Fragen haben wir uns als Vorstandsmitglieder gestern auch schon gestellt.
Leider sieht das Land NRW eine Minigolfanlage als Freizeitstätte wie man aus der CoronaschutzVO vom 12.05.21 erkennen kann.
Es wird in §9 wo es um Sport geht wird nur der Wettkampf und Amateursport behandelt.
Wenn man dann auf eine besonders nette Person beim Ordnungsamt trifft sagt die dir das eine Minigolfanlage im Sinnes des Landes NRW keine Sportanlage ist.
Jetzt darf ab morgen jede Minigolfanlage wieder öffnen aber die Besucher müssen einen negativen Test vorweisen.

Mich kotzt da Ganze hin und her langsam aber sicher an und vom Verband kommt relativ wenig Unterstützung. Die Mail von Achim Baumgart Zink zeigte bei einigen Ordnungsämtern keine Wirkung.

Geändert von goligolem (14.05.2021 um 19:36 Uhr).
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