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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 02.11.2020, 13:01
Benutzerbild von Schreihalz
Schreihalz Schreihalz ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 276
Standard Frage

Unter was fallen wir denn nun?

Unter Individuall sport oder unter Freizeit?

Da Individuall Sport z.b gross Golf statt finden darf

Und bei Freizeit alles geschlossen ist.

Man könnte ja davon ausgehen da wir mometan eh kein Mannschaftssport betreiben da die Saison zu ende ist bzw. Nicht stattgefunden hat, das wir unter Individuall Sport zählen könnten und so mit weiter Trainieren oder WinterPokale Spielen können

MFG
__________________
Nur die besten Sterben jung!!!!!!!!!
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  #2  
Alt 03.11.2020, 11:05
Benutzerbild von gomi
gomi gomi ist offline
WM-Reporter
 
Registriert seit: 17.08.2007
Beiträge: 188
Standard

Zitat:
Zitat von Schreihalz Beitrag anzeigen
Unter was fallen wir denn nun? ...
... oder WinterPokale Spielen können ...
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ausssieh, in NRW gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 :

- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
- Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Das verstehe ich so (bin kein Jurist): Man darf alleine oder zu zweit trainieren. Wettbewerbe, wie z.B. Winterpokale sind aber unzulässig (Amateursportbetrieb). Ausnahmen gibt es hier nur für den Berufssportbetrieb.
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  #3  
Alt 03.11.2020, 11:25
WolleB WolleB ist offline
Azubi
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 30
Standard

Gestern kam eine Mail vom Landessportbund NRW mit zusätzlichen Erläuterungen zu möglicherweise auslegungsfähigen Punkten in der Coronaverordnung. Die Erläuterungen kommen aus der Staatskanzlei.

Darin steht u.a.:

"Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport." (Hervorhebung von mir)

Da Turniere, egal welcher Art, unter "organisierter Sportbetrieb" fallen, sind z.B Winterpokale nicht erlaubt. Witten z.B. hat am Sonntag noch gespielt und dann erstmal unterbrochen. Hoffentlich nur bis 30.11., man wird es sehen, ob dann am 6.12. weitergespielt werden darf.
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  #4  
Alt 03.11.2020, 12:05
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.786
Standard

Zitat:
Zitat von WolleB Beitrag anzeigen
Gestern kam eine Mail vom Landessportbund NRW mit zusätzlichen Erläuterungen zu möglicherweise auslegungsfähigen Punkten in der Coronaverordnung. Die Erläuterungen kommen aus der Staatskanzlei.

Darin steht u.a.:

"Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport." (Hervorhebung von mir)

Da Turniere, egal welcher Art, unter "organisierter Sportbetrieb" fallen, sind z.B Winterpokale nicht erlaubt. Witten z.B. hat am Sonntag noch gespielt und dann erstmal unterbrochen. Hoffentlich nur bis 30.11., man wird es sehen, ob dann am 6.12. weitergespielt werden darf.
Dann solltest du aber den kompletten Wortlaut weitergeben:

a. Welche Sportaktivitäten sind in § 9 (1) Satz 1 unter „Freizeit- und Amateursportbetrieb“ erfasst?

Unter Freizeit- und Amateurspielbetrieb ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.



b. Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?

Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet (Achtung Ausnahme Reitsport! Siehe §9 (5) der CoronaSchVO). Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.



c. Ist Individualsport auch als organisierter Trainingsbetrieb möglich?

Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.



d. Ist Mannschaftssport erlaubt?

Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.



Beispiele zu a. bis d.

· Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport).

· Ein Golfplatz kann öffnen und an jedem Loch können z. B. maximal zwei Personen oder bis zu zehn Personen aus einem Hausstand spielen.

· Das Lauftraining von zwei Spielern einer Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestattet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind gestattet.

· Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.

· Sport im Park, z.B. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet.


Theoretisch könnte man als zu zweit auf MInigolfplätzen trainieren. Das letzte Wort hat natürlich immer der Platzbesitzer -betreiber.
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  #5  
Alt 03.11.2020, 13:02
WolleB WolleB ist offline
Azubi
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 30
Standard

Da ich mich in erster Linie mit den angesprochenen Turnieren (Winterpokal etc.) beschäftigen wollte, hielt ich ein Vollzitat für entbehrlich. Möglicherweise war ich aber auch nur zu faul (sehr wahrscheinlich...)

Danke, dass Du es übernommen hast
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  #6  
Alt 03.11.2020, 13:06
Merlin Merlin ist offline
Geselle
 
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 68
Standard

Das aus meiner Sicht schlauste wäre, wenn jeder versucht mal für 4 Wochen jeden Kontakt zu vermeiden, der nicht unbedingt notwendig ist.

Wenn viele nach den Ausnahmen und Möglichkeiten suchen, die Grundidee der Kontaktbeschränkung zu untergraben, hat dies nur zur Folge, dass die Zahl der Infektionen weiterhin hoch bleibt.

Ein Ziel vieler Minigolfer wird wohl sein, dass wir die Saison 2021 wieder mit Spieltagen im Einzel und mit Mannschaften durchführen können. Davon sind wir jedoch noch sehr weit entfernt.
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  #7  
Alt 16.11.2020, 12:09
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.499
Standard

Zitat:
Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
Das aus meiner Sicht schlauste wäre, wenn jeder versucht mal für 4 Wochen jeden Kontakt zu vermeiden, der nicht unbedingt notwendig ist.

Wenn viele nach den Ausnahmen und Möglichkeiten suchen, die Grundidee der Kontaktbeschränkung zu untergraben, hat dies nur zur Folge, dass die Zahl der Infektionen weiterhin hoch bleibt.

Ein Ziel vieler Minigolfer wird wohl sein, dass wir die Saison 2021 wieder mit Spieltagen im Einzel und mit Mannschaften durchführen können. Davon sind wir jedoch noch sehr weit entfernt.
Volle Zustimmung, vor allem sollten mal Beschlüsse/Ankündigung der Bundesregierung buundesweite Gesetzeskraft erlangen, am letzten Wochenende gabs zumindest ein vereinsinternes Winterturnier in Hessen mit eingeladnen auswärtigen. Deutsche sollten einfach mal die Vorgaben befolgen ohne alles zu hinterfragen, dann haben wir vlt. nächstes Jahr wieder einen geregelten Spielbetrieb.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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