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Dies & Das Hier kann über aktuelle Ereignisse diskutiert werden oder über Dinge, die ansonsten interessieren. Jeder kann Diskussionen eröffnen oder sich daran beteiligen. Privatgespräche bitte ausschließlich im 'Stammtisch' führen.

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  #1  
Alt 30.01.2007, 19:09
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.076
Standard Neuer Justizwahnsinn: Mörder frei aber verfolgt

Richter lässt Frauenmörder frei
Jetzt verfolgt ihn die Polizei, weil sie glaubt, dass er wieder zuschlägt

Quedlinburg – Die Polizisten in Zivil verfolgen ihn, egal, wohin er geht. Frauenmörder Frank O. (40) soll spüren, dass sie ganz dicht hinter ihm sind. Richter halten den Ex-Knacki zwar für ungefährlich. Doch die Polizei sagt: Den müssen wir gut im Auge behalten ...

Es ist ein einmaliger Fall!

Obwohl Frank O. aus Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) nach 22 Jahren Haft ganz offiziell aus dem Gefängnis entlassen worden ist, beschattet ihn die Polizei, weil sie glaubt, dass er wieder zuschlagen könnte!

Rückblick: 1984 erschlug der Mann seine Schwägerin († 26) mit einem Hammer, weil sie keinen Sex mit ihm wollte.

Urteil: 15 Jahre Haft! 1992 wurde er vorzeitig entlassen. Nach nur zwei Monaten rammte er einer Arzthelferin (20) ein Messer in den Leib, verletzte sie schwer. Auch sie hatte sich ihm verweigert. Urteil diesmal: zehn Jahre!

Da Frank O. im Gefängnis gedroht hatte, Aufseher zu töten, beschloss das Gericht eine Sicherungsverwahrung, ließ ihn also nicht aus dem Gefängnis heraus – bis zum 13. Dezember 2006.

Da bescheinigten ihm Gutachter auf einmal, nur „mittelmäßig gefährlich“ zu sein. Für eine Sicherungsverwahrung müsste er „hoch gefährlich“ sein. Das Landgericht ließ den Mörder frei.

Das Einmalige: Justiz- und Innenministerium ordneten dennoch eine Überwachung rund um die Uhr an. Sprecherin Ute Albersmann (41): „Keiner weiß, was passieren kann. Wir müssen für die größtmögliche Sicherheit sorgen. Für die Öffentlichkeit und für ihn.“ Pro Schicht verfolgen Frank O. bis zu 10 Beamte, warten in Autos vor dem Plattenbau, in dem er wohnt.

Darf der Staat einem Ex-Knacki SO nachstellen?

Martin Krems (43) vom Innenministerium: „Der Maßnahme stehen keine Rechtsgründe entgegen. Es ist eine offene Begleitung. Wir haben sie mit Herrn O. und seinem Anwalt abgestimmt.“

Der sieht das anders: „Ich habe meine Strafe abgesessen, will neu anfangen. Doch mit der Polizei im Nacken funktioniert das nicht. Im Arbeitsamt sagten sie mir, so bin ich nicht vermittelbar.“ Frank O. schrieb eine Petition an den Landtag und den Bundestag, bittet um Hilfe. Er will seine Bewacher loswerden!

(Quelle: Bild-online)
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  #2  
Alt 30.01.2007, 19:30
Benutzerbild von Anubis
Anubis Anubis ist offline
ägyptische Göttin
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 781
Standard

das dieser typ rund um die uhr bewacht wird find ich richtig da er anscheinend nicht aus seinen fehlern gelernt hat muss er jetzt mit den konsiqenzen rechnen da kenne ich nichts und da hab ich auch kein mitleid mit solchen menschen
__________________
Der größte Genuss besteht in der zufriedenheit mit sich selbst
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  #3  
Alt 30.01.2007, 20:22
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.076
Standard Logisch

.... aber er wurde freigelassen, weil ein Richter ihn nicht mehr als gefährlich ansieht. Und er wird nun bewacht, weil die Polizei ihn weiterhin für gefährlich hält. Wie geht denn sowas nach gesundem Menschenverstand zusammen bitte?
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  #4  
Alt 30.01.2007, 20:37
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard gutachter ?!?

also ich persönlich finde, dass ein gutachter, der jemanden als geheilt oder auch nur nicht mehr "so" gefährlich einstuft für die taten des "geheilten" haften sollte.

wie oft haben schon "geheilte" dann doch wieder eine tat begangen!!!

aber ein psychologe muss sich ja auch beweisen, d.h. er muss seinen patienten heilen.

sollte er das nicht schaffen ist er ja ein schlechter arzt, leider ist der heilende und der gutachter meist ein und dieselbe person. der arzt stellt sich durch die heilung des patienten also selbst sein zeugnis aus, nämlich das gut gearbeitet zu haben.

wenn der gutachter nun aber dafür haftet, würde sich der eine oder andere gutachter sein zeugnis vielleicht überlegen.

aber es ist ja nicht nur dieses faul im staate -leider heisst es im original- dänemark
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  #5  
Alt 30.01.2007, 20:59
Benutzerbild von MAXX
MAXX MAXX ist offline
Wunschtitel möglich
 
Registriert seit: 29.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
...
Martin Krems (43) vom Innenministerium: „Der Maßnahme stehen keine Rechtsgründe entgegen. Es ist eine offene Begleitung. Wir haben sie mit Herrn O. und seinem Anwalt abgestimmt.“

Der sieht das anders: „Ich habe meine Strafe abgesessen, will neu anfangen. Doch mit der Polizei im Nacken funktioniert das nicht. Im Arbeitsamt sagten sie mir, so bin ich nicht vermittelbar.“

(Quelle: Bild-online)
Ja was denn nun? Isses in gegenseitigem Einvernehmen abgesprochen oder nicht?

Meine Vermutung ist, dass von Anwalt (und eventuell auch vom O. ) dieses Vorgehen so gebiligt wurde, um rauszukommen, und jetzt soll dran rumgeschraubt werden.
Wenn das der Fall ist, müsste es ja irgendwo schriftlich festgehalten sein.
Wenn nicht, ist Vadder Staat mal wieder nem Rechtsverdreher aufgesessen, und hat somit Unschuldige in Gefahr gebracht.
__________________
SiegNatur !
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  #6  
Alt 30.01.2007, 21:29
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Zitat:
Zitat von Anubis Beitrag anzeigen
das dieser typ rund um die uhr bewacht wird find ich richtig da er anscheinend nicht aus seinen fehlern gelernt hat muss er jetzt mit den konsiqenzen rechnen da kenne ich nichts und da hab ich auch kein mitleid mit solchen menschen
Ob er gelernt hat oder nicht wird sich wohl zeigen müssen. Tatsache ist erstmal, dass die verhängte Strafe abgegolten ist. Folglich ist der Mann nun rechtmäßig (im wahrsten Sinne des Wortes) auf freiem Fuß und wegen evtl. drohender neuer Delikte kann er nicht im Vorfeld bestraft werden.
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  #7  
Alt 02.02.2007, 19:08
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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lenny

ganz richtig ist deine aussage nicht, sicherheitsverwahrung ist zwar keine echte strafe, weil sie sich ja an eine solche anschliesst, aber diese wird vor der nächsten ( die man aber bei dem menschen ja nicht ausschliesst bzw sogar davon ausgeht das er sie begehen wird ) ausgesprochen, um die allgemeinheit vor dem in sicherheitsverwahrung genommenen zu schützen.

da sicherheitsverwahrungen aber vom richter ausgesprochen werden, wird man doch im allgemeinen sprachgebrauch von einer bestrafung sprechen.

juristen sprechen hier nicht von strafe sondern von massregel
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  #8  
Alt 02.02.2007, 19:19
Benutzerbild von Lenny
Lenny Lenny ist offline
Graf Zahl
 
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Ich gebe zu, mich in diesem Metier nicht ganz so gut auszukennen, von daher nehme ich diese Info gerne zur Kenntnis.
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  #9  
Alt 02.02.2007, 20:49
Benutzerbild von Crunchy Frog
Crunchy Frog Crunchy Frog ist offline
R.I.P.
 
Registriert seit: 10.12.2006
Ort: 1.Etage; rechte Wohnung
Beiträge: 4.843
Frage Schmarrn...!

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
aber ein psychologe muss sich ja auch beweisen, d.h. er muss seinen patienten heilen.
Das ist doch oberflächiges dummes Geschwätz und entbehrt jeder Wirklichkeit !
Der Psychologe muss beurteilen – nicht heilen – er bekommt auch keine „Prämien“ für sein Urteil !
Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
also ich persönlich finde, dass ein gutachter, der jemanden als geheilt oder auch nur nicht mehr "so" gefährlich einstuft für die taten des "geheilten" haften sollte.
Toller Ansatz ! Dann musst du diese Ansicht aber bitte auch konsequent vertreten !? Dann müsste näHmlich u.a. auch der Hersteller von Bahnengolfschlägern dafür haftbar gemacht werden, wenn irgendso ein Irrer seinem Mitspieler das „Eisen“ über die Rübe drischt ? Oder weniger provokativ: jedes Verkehrsunfallopfer hätte einen Schadensanspruch an den Autohersteller (!) der Gegenpartei ? –

Die Überwachung dieses perversen *rschlochs kostet den Steuerzahler etwa 100.000 €uro im Monat.
ICH sehe das Problem folgendermassen:
a) wir haben keine Todesstrafe – und das ist auch gut so !
b) „lebenslänglich“ heisst in Deutschland <15 Jahre Haft> - zuwenig !
c) solche Wiederholungstäter (!) haben einfach endgültig „ihre Chance“ verspielt - aus und "BASTA!"
__________________
"Neue Besen kehren gut - aber die Alten wissen, wo der Dreck steckt !"
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  #10  
Alt 03.02.2007, 10:36
Benutzerbild von Anubis
Anubis Anubis ist offline
ägyptische Göttin
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 781
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man bietet diesen leuten genug an aber wenn sie das nicht annehmen wollen haben sie selber schuld und müssen dann mit den konsiqenzen leben
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Der größte Genuss besteht in der zufriedenheit mit sich selbst
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