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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #51  
Alt 03.09.2017, 21:05
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
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Registriert seit: 20.12.2006
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25 Euronen
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #52  
Alt 03.09.2017, 21:14
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Das sehe ich auch so, aber ich wäre nicht überrascht, wenn der DMV 250 € nehmen würde.

(Für neu errichtete Anlagen gilt ja etwas anderes als für solche, die vor 2006 gebaut wurden, aber wie kommt Breminho auf 300 € für die Hallenbahn in Halver?)
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  #53  
Alt 03.09.2017, 21:18
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
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@tg

vlt. kommt die Mehrwertsteuer noch drauf
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #54  
Alt 04.09.2017, 09:23
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
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Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Achso, eine interessante Frage ist ja noch offen: Wieviel würde es kosten, den "Platz mit 15 Hobbygolfern", von dem Game 'n Fun gesprochen hat, lizenzieren zu lassen, wenn man einmal annimmt, daß die Anlage vor 2006 errichtet worden ist? D. h., eigentlich müßte die Frage lauten, wieviel es kosten dürfte.

Bin gespannt auf Meinungen dazu.
Da Thomas Ruff aus der Anlage ein Geheimnis macht, lässt sich diese Frage nicht seriös beantworten.
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  #55  
Alt 04.09.2017, 09:48
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Es läßt sich nicht beantworten... von welchen Faktoren hängen die Gebühren denn ab, doch wohl nicht vom Standort oder Bahnensystem? Und hoffentlich nicht von den involvierten Personen...

Dann unabhängig von einem konkreten Fall formuliert: Wieviel kostet im Bereich des DMV die Lizenzierung (Erstabnahme) einer vor 2006 errichteten Einzelanlage, wenn kein MC-Premiumvertrag abgeschlossen wird? (Reicht das an Angaben?)

Geändert von tg (04.09.2017 um 09:55 Uhr).
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  #56  
Alt 04.09.2017, 10:10
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] vlt. kommt die Mehrwertsteuer noch drauf
Rein rechnerisch käme das mit 297,50 in etwa hin.

Nur, darf/kann/muß die MwSt. überhaupt berechnet werden? Es handelt sich doch um das Erheben von Gebühren im Auftrag der WMF. Nach meinem Verständnis kann die Umsatzsteuer nicht auf die Gebühr, sondern nur auf die Dienstleistung angewandt werden -- die im Fall der Erstabnahme aber kostenfrei ist, da die 250 € an die WMF durchgereicht werden.

Steuerexperten, bitte.
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  #57  
Alt 05.09.2017, 12:06
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Als vergleichbaren Fall habe ich gefunden, wenn ein Dienstleister die Kfz-Zulassung für einen Kunden übernimmt. Dann sind die verauslagten Zulassungsgebühren ein "durchlaufender Posten", auf den er in seiner Rechnung keine MwSt./USt. aufschlagen muß -- im Gegensatz zu dem Betrag, den er für die Dienstleistung berechnet. Wäre letzterer 20 € netto und die Gebühren 50 €, so bekäme der Kunde 50 + 20 × 1,19 = 73,80 in Rechnung gestellt und nicht (50 + 20) × 1,19 = 83,30.

Kann jemand sagen, wie das in den Rechnungen für die Anlagenabnahme aussieht, ist dort MwSt. aufgeschlagen und worauf? Wer ist der Rechnungssteller (DMV oder MM GmbH)?
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  #58  
Alt 18.09.2017, 22:24
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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up

Ich bringe das Thema noch einmal vor, da es zur Delegiertenversammlung der WMF, die gestern in Kroatien stattfand, auch einen Änderungsantrag zur Anlagenlizenzierung gab. Ausführliches Informationsmaterial findet sich hier: https://gov.minigolfsport.com/downlo...7-pdf/download (da ist die WMF vorbildlich).
  1. Aus der Begründung ('Statement') eines Antrags auf den Seiten 89--92 geht hervor, daß die WMF bis in die Gegenwart für die Erstabnahme einer Anlage, die vor 2006 errichtet wurde, immer noch eine reduzierte Gebühr erhoben hat -- berechnet wurden (den Nationalverbänden) dafür 25,- Euro. Nun ist die Frage, welchen Betrag der DMV bzw. die Marketing GmbH in einem solchen Fall in Rechnung gestellt hat. Aus dem, was 'Game 'N Fun' weiter oben zu der unbekannten Anlage in seiner Nähe geschrieben hat, lese ich irgendwie heraus, daß die Gebühr nicht so unwesentlich war.

    Also, vielleicht traut sich jemand Zahlen zu nennen. Aus der Liste der lizenzierten Anlagen ist zu entnehmen, daß die Plätze in Bad Bentheim, Köthen, Ansbach, Menden (Blumenweg), Georgsmarienhütte, Osnabrück (Bärenteich), Heilbronn (Wertwiesengewann) und Oberthal in diese Kategorie fallen: bis 2005 errichtet (laut Liste) und in den letzten drei Jahren zum ersten mal abgenommen.

  2. Im nächsten Antrag (Seite 93--95, Gebührenordnung) wird ein Zusatz angebracht, der künftig die Möglichkeit eröffnet, auf die Gebühren MwSt. aufzuschlagen, wenn es in dem Land, in dem die WMF ihren Sitz oder ihr Büro hat, erforderlich ist. Das hört sich sehr danach an, daß bislang keine Steuer berechnet wurde. Daher hier nochmals die Frage:
    Zitat:
    Zitat von tg Beitrag anzeigen
    [...] Kann jemand sagen, wie das in den Rechnungen für die Anlagenabnahme aussieht, ist dort MwSt. aufgeschlagen und worauf? Wer ist der Rechnungssteller (DMV oder MM GmbH)?
  3. Die reduzierte Gebühr, von der in Punkt 1 die Rede ist, soll abgeschafft werden mit der Begründung, daß mittlerweile wohl alle alten (vor 2006 gebauten) Anlagen für den Turnierbetrieb abgenommen sein sollten.

    Das ist überhaupt keine gute Idee...

    Sicherlich trifft der Gedanke für Plätze zu, auf denen schon Vereine oder ein Spielbetrieb existiert(e), aber die nun zu entrichtende 10fache(!) Gebühr (250 statt 25 Euro) für die Erstabnahme kann ein echtes Hindernis für Vereinsgründungen auf alten Anlagen darstellen. Das wäre ein Eigentor für die Mitgliederentwicklung.




*****************************

Achso, da war ja noch etwas...


Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
es gibt auch im unterfränkischen und nördlich davon bis hin nach Fulda ca. 10-12 Vereine die Turniere untereinander ausrichten und nach dem Regelwerk von ca 1975 spielen [...]
Welche Vereine sind das denn -- der MGC Fulda ist mir bekannt, aber sonst?
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  #59  
Alt 26.10.2017, 21:20
tg tg ist offline
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Update zum vorherigen Beitrag:

zu 1: Im DMV werden tatsächlich auch für die Erstabnahme von vor 2006 gebauten Anlagen 250,00 EUR plus MwSt. berechnet, es wird also nicht nach Baujahr unterschieden. Und das, obwohl die WMF in diesen Fällen nur 10% der Gebühr ansetzt (25,00 EUR). Nette Gewinnspanne...

zu 2: Die Rechnungen kommen von der Minigolf Marketing GmbH und enthalten MwSt., sowohl für den Dienstleistungsanteil (im Fall der Verlängerung) wie auch auf die WMF-Gebühren. Die WMF selbst stellt die Gebühren (umsatz-)steuerfrei in Rechnung.

zu 3: Der Antrag ist angenommen worden und wird zum 1.1.2018 umgesetzt, d.h. ab dann gibt es eine einheitliche WMF-Gebühr von 250,00 EUR. Das bedeutet Mehreinnahmen für die WMF -- und für die MM GmbH, daß statt 225,00 nun 0,00 EUR 'hängenbleiben'.
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  #60  
Alt 27.10.2017, 08:05
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ReDiMa ReDiMa ist offline
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War halt bis jetzt eine gute Einnahmequelle für die MM (DMV).

Wird wohl bald wieder eine Gebührenerhöhung vom DMV kommen, damit sie wieder daran verdienen.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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