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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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20.10.2010, 13:15
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Systemkritiker
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Peine
Beiträge: 1.027
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Klarstellung
Eines möchte ich mit meinen Äusserungen klar stellen.
Ich unterstelle in dieser Sache niemanden unsportliches Verhalten.
Ich habe diesen Thread nur erstellt um diese Lücke im Regelwerk vielleicht
schliessen zu können. Wenn jemand aus meinen Postings etwas unsportliches
gegen eine Person erkennt, dann ist das von meiner Seite nicht so gewollt.
CSS
Geändert von CSS (20.10.2010 um 19:18 Uhr).
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20.10.2010, 18:25
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Teenager
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 222
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Bei dem Anhang taucht schon die nächste seltsame Regelung auf.
Das Schiedsgericht entscheidet über einen Protest über eine Entscheidung des Schiedsgerichts?
Da kann man ja gleich der Kuh auftragen die Wiese zu bewachen, damit keiner das Gras frisst.
Hat man da eine Berufungsmöglichkeit? Die müsste man dann gleich bei jedem Protest gegen Schiedsgerichtsentscheidungen bemühen.
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20.10.2010, 19:26
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Heulsuse
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Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
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Zitat:
Zitat von der Münchner
Bei dem Anhang taucht schon die nächste seltsame Regelung auf.
Das Schiedsgericht entscheidet über einen Protest über eine Entscheidung des Schiedsgerichts?
Da kann man ja gleich der Kuh auftragen die Wiese zu bewachen, damit keiner das Gras frisst.
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Das Schiedsgericht wird sich aufgrund der besonderen Situation (Halbfinale mit direkt anschließendem Finale) mit dem Fall beschäftigt haben...
Zudem ist der Protest vermutlich so wie gestellt auch zurückzuweisen (von wem auch immer), sofern er die Bestrafung des Protolollführers fordert. Denn die wird ja auch in der Diskussion hier mehrheitlich als nicht gerechtfertigt eingestuft. Sollte der Protest zweiteilig gemeint gewesen sein, dann ist Punkt 1 durchaus mit Aussicht auf Erfolg.
Das Ganze erhält bei aller Erfahrenheit der handelnden Personen (Oschi hat sicher auch den TL mit einbezogen) natürlich ein Geschmäckle, wenn man bedenkt, dass
a) der Oschi in der Mannschaft aktiv war, die hier vermeintlich profitiert hat
b) die Kombination Oschi/TL scheinbar (damals in umgekehrter Besetzung) zwei Wochen vor diesem Vorfall einen vermeintlich gleichen Fall anders bewertet hat (Aussage CSS)
c) die Klärung nun im Sportausschuß des MVBN getroffen wird, wo der TL ja auch wieder beteiligt ist
Ich beneide jedenfalls niemanden, der hier jetzt agieren muss.
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20.10.2010, 20:20
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
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Ne faire vernünftige Spielgruppe wäre, schnell zu Bahn 15 zurück gegangen und dort normal die Bahn gespielt. Anschließend hätte Spieler 2 die 16 gespielt und alles wäre OK, oder meinetwegen auch Spieler 1 und 2 . Dazu muß man nicht zum Schiri rennen. Das passiert übrigens häufiger als man denkt nicht nur in Niedersachsen, nicht nur bei Pokalturnieren sondern auch in der Regionalliga und der 2. BL.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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20.10.2010, 20:22
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Systemkritiker
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Peine
Beiträge: 1.027
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Zur Info
Der Turnierleiter der Pokalendrunde war in die Entscheidung mit einbezogen worden
und die Woche davor war er selbst als Schiri eingesetzt. Der Oschi war die Woche zuvor nicht bei dem Punktspiel anwesend.
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20.10.2010, 20:25
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Systemkritiker
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Peine
Beiträge: 1.027
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Antwort eines Lehrwartes
Ein Punkt hat noch niemand erwähnt.
Ganz entscheidend ist, was die nachfolgende Gruppe gemacht hat, als die Bahn übersprungen wurde.
Sollte die nachfolgende Gruppe, warum auch immer, die Bahn 15 schon begonnen haben zu spielen hätten beide Spieler Pech gehabt, denn
dann würden beide eine 7 bekommen.
Da die nachfolgende Spielgruppe aber noch weiter entfernt war, hätte die Bahn nachgespielt werden können.
Soviel von einem Lehrwart. Mal schauen was der nächste Lehrwart meint.
Gruß CSS
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20.10.2010, 20:28
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Teenager
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Registriert seit: 24.12.2006
Beiträge: 121
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Schiedsgericht
Auch wenn es im ersten Moment einem etwas sauer aufstößt, dass die Entscheidung ein Schieri getroffen hat welcher zum Verein des Spielers 2 gehört. Aber der Protest wurde "komischerweise" einstimmig abgelehnt. Denn im Schiedsgericht war auch ein Vertreter des Vereins von Spieler 1.
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20.10.2010, 20:31
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Teenager
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Registriert seit: 24.12.2006
Beiträge: 121
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Ich hätte übrigens auch beide an Bahn 15 spielen lassen und dann weiter zur Bahn 16 mit Schlag 2 für Spieler 1.
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20.10.2010, 21:59
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Zitat:
Zitat von CSS
Die Hauptargumentation des Oschis ist die Aussage im Regelheft,
die Bahnen sind von 1-18 zu spielen. Da er also die 16 angefangen hat kann er nicht mehr zurückgehen. Da er die Bahn 15 somit nicht mehr spielen kann kommt die Regel zum Einsatz. Bahn nicht beendet bedeutet eine 7.
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Diese Formulierung würde ich dem Verfasser in geschriebener Form um seine Ohren schlagen, denn man kann ja wohl schlecht eine Bahn nicht beenden, wenn man sie gar nicht erst spielen darf!
Eine 7 würde es nur dann geben, wenn:
9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet, bevor er eingelocht hat.
10. Spielprotokollführung
(11) Wird nach Abgabe der Spielprotokolle bei der Turnierleitung entdeckt, dass das Ergebnis für eine einzelne Bahn nicht eingetragen wurde, erhält der betreffende Spieler 7 Punkte für die fehlende Bahn, die in das leere Feld im Spielprotokoll einzutragen sind.
Da man kein Ergebnis für diese Bahn erspielen durfte, konnte auch kein Ergebnis eingetragen werden, weswegen es auch nicht fehlte, sondern nie produziert wurde!
Der Spieler beendet noch nicht mal das Spiel an der Bahn, bevor das Ziel mit dem Ball erreicht wurde, da er die Bahn gar nicht spielen durfte! (Ansonsten gäbe es noch ein V+2 dazu!)
Natürlich fehlt das Bahnergebnis in der Gesamtabrechnung, aber nicht weil es jemand verschlampt hat aufzuschreiben bzw. versäumt hat es nachzuprüfen!
Zum Thema Bahnenreihenfolge:
11. Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn
(1) Die Bahnen sind immer in der Reihenfolge von 1 bis 18 zu bespielen. Bei Massenstart starten nicht alle Spieler an Bahn 1, jedoch ist die Reihenfolge der Bahnen einzuhalten. Ein Spieler, der z.B. an Bahn 9 beginnt, spielt zunächst die Bahnen 9 bis 18 und anschließend die Bahnen 1 bis 8. Bei einem Massenstart auf zwei Anlagen bedeutet dies z.B.: Bahnen 9 bis 18 auf Anlage A, Bahnen 1 bis 18 auf Anlage B, Bahnen 1 bis 8 auf Anlage A.
Hier greift die juristische Auslegung des Geschriebenen:
Es steht nirgendwo, dass man die Reihenfolge der Bahnen einhalten muss (Muss-Regel). Eine "Kann-Regel" ist aber auch nicht gegeben. Bei den Strafen ist solch ein Vorfall nicht explizit aufgeführt. Eine Ermahnung (E) wäre bei dem vorliegenden Fall vertretbar gewesen aus meiner Sicht, da ein fahrlässiger Regelverstoss vorlag.
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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20.10.2010, 22:50
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
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Ich glaube die meisten Spieler hätten einvernehmlich die Bahn 15 garnicht mehr gespielt und für beide einfach ein As eingetragen - das wäre niemandem aufgefallen !!!
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