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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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18.03.2022, 12:39
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Student
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Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Gut geschrieben - Walter !! dem ist nichts mehr hinzuzufügen,
Der DMv hat wieder nur ein Wischiwaschi-Papier veröffentlicht, was man je nach lesart so oder so interpretieren kann. Es ist von 3G Wettkämpfen die Rede, ein Schiedsrichter kann wenn er meint dass jmd infiziert ist den einfach vom Wettkampf ausschließen (z:b wenn der ständig wegen seiner Pollenallergie im Frühjahr niest, einfach anlbern solche regeln. Ich für mich werde bei diesen Infektionszahlen wie wir sie im Moment haben nicht auf dem Platz stehen, wenn nicht 2G/2G+ regeln gelten.
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In Rheinland-Pfalz ist lt. gültiger Corona-Verordnung Sportausübung unter 3G-Regel erlaubt.
Der MRP hat für seine LV Turniere 2G+ vorgeschrieben.
Das ist Kasperletheater. Entweder folgt man den Vorgaben seiner Regierung oder man bewegt
sich in Schwurbler-Kreisen. In diesem Fall in "coronapositiven" Schwurblerkreisen, wenn man aus
persönlichem Antrieb Zugang für Sportler einschränkt, die vom Gesetzgeber NICHT ausgeschlossen sind. Und wenn die sachliche Grundlage fehlt, kann es nur ein persönlicher
Antrieb sein.
In Hessen gilt ebenfalls die 3G-Regelung für Sportausübung im Freien.
Im BBS wird 3G für die Punktspiele vorgegeben. Warum ?
Die gültige Corona Verordnung Sport gibt vor:
In der Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen
In der Warnstufe: 3G (in der Warnstufe sind wir zur Zeit)
In der Alarmstufe: 2G+
Man kann nicht einfach irgendetwas bestimmen, das je nach Lage gilt oder eben nicht gilt.
Da hat man sich scheinbar das bequemste rausgesucht, anstatt wie von der Regierung gefordert entsprechend der Lage zu handeln.
Minigolfern, die im MRP z.B.samstags zum Training für die Rangliste auf den Platz gehen, könnte der Zutritt verwehrt werden, während hunderte Privatleute gleichzeitig den Platz stürmen (für diese
gilt ja kein 2G+ - im Übrigen sind dann die 2G+ Minigolfer mit dem 3G Publikum gleichzeitig auf dem Platz).
Wer plaziert sich hier eigentlich außerhalb der regelbasierten Gemeinschaft ?
Ihr mit Euren Wutauftritten gegen Ungeimpfte oder diejenigen, welche irgendwann die Ausübung ihres Sports innerhalb der gesetzlichen Vorgaben einfordern, während der eigene Landesverband sie mit darüber hinausgehenden Beschränkungen auszugrenzen versucht ?
Dies ist als Kommentar zu sehen, nicht als Beginn einer Diskussion.
Jeder, der dies liest, hat für sich die Möglichkeit, seine Datenbasis zu erweitern und mit dem Geschriebenen abzugleichen, woraufhin die Korrektheit der Aussagen als bestätigt gelten wird.
Wer das nicht kann - mir egal.
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18.03.2022, 12:43
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Student
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Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Gut geschrieben - Walter !! dem ist nichts mehr hinzuzufügen,
Der DMv hat wieder nur ein Wischiwaschi-Papier veröffentlicht, was man je nach lesart so oder so interpretieren kann. Es ist von 3G Wettkämpfen die Rede, ein Schiedsrichter kann wenn er meint dass jmd infiziert ist den einfach vom Wettkampf ausschließen (z:b wenn der ständig wegen seiner Pollenallergie im Frühjahr niest, einfach anlbern solche regeln. Ich für mich werde bei diesen Infektionszahlen wie wir sie im Moment haben nicht auf dem Platz stehen, wenn nicht 2G/2G+ regeln gelten.
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In Rheinland-Pfalz ist lt. gültiger Corona-Verordnung Sportausübung unter 3G-Regel erlaubt.
Der MRP hat für seine LV Turniere 2G+ vorgeschrieben.
Das ist Kasperletheater. Entweder folgt man den Vorgaben seiner Regierung oder man bewegt
sich in Schwurbler-Kreisen. In diesem Fall in "coronapositiven" Schwurblerkreisen, wenn man aus
persönlichem Antrieb Zugang für Sportler einschränkt, die vom Gesetzgeber NICHT ausgeschlossen sind. Und wenn die sachliche Grundlage fehlt, kann es nur ein persönlicher
Antrieb sein.
In Hessen gilt ebenfalls die 3G-Regelung für Sportausübung im Freien.
Im BBS wird 3G für die Punktspiele vorgegeben. Warum ?
Die gültige Corona Verordnung Sport gibt vor:
In der Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen
In der Warnstufe: 3G (in der Warnstufe sind wir zur Zeit)
In der Alarmstufe: 2G+
Man kann nicht einfach irgendetwas bestimmen, das je nach Lage gilt oder eben nicht gilt.
Da hat man sich scheinbar das bequemste rausgesucht, anstatt wie von der Regierung gefordert entsprechend der Lage zu handeln.
Minigolfern, die im MRP z.B.samstags zum Training für die Rangliste auf den Platz gehen, könnte der Zutritt verwehrt werden, während hunderte Privatleute gleichzeitig den Platz stürmen (für diese
gilt ja kein 2G+ - im Übrigen sind dann die 2G+ Minigolfer mit dem 3G Publikum gleichzeitig auf dem Platz).
Wer plaziert sich hier eigentlich außerhalb der regelbasierten Gemeinschaft ?
Ein Sportler, der die Sportausübung auf Grund der gültigen Landes-Coronaverordnung einfordert,
sicher nicht.
Ich kann nur hoffen, daß es keinen Zinnober gibt, wenn die ersten Turniere laufen, speziell
Punktspiele.
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18.03.2022, 15:29
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Revoluzzer
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Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 356
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Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
In Hessen gilt ebenfalls die 3G-Regelung für Sportausübung im Freien.
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Die Info kann ich nicht finden.
Hessen.de schreibt: "Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. In gedeckten Sportstätten gilt 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet)." Stand 04.03.2022
Ich nehme mal an dass dies auch bis zum 02.04.2022 gilt.
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18.03.2022, 16:48
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.174
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Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
Wer plaziert sich hier eigentlich außerhalb der regelbasierten Gemeinschaft ?
Ihr mit Euren Wutauftritten gegen Ungeimpfte ....
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"Regelbasierte Gemeinschaft" - wie wär´s denn mal mal mit Solidarität den Schutzbedürftigen gegenüber? Der überwiegende Teil der Minigolfer(innen) ist im Seniorenalter.
__________________
You never walk alone
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18.03.2022, 17:38
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von wate
"Regelbasierte Gemeinschaft" - wie wär´s denn mal mal mit Solidarität den Schutzbedürftigen gegenüber? Der überwiegende Teil der Minigolfer(innen) ist im Seniorenalter.
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Du findest also Regelungen wie 2G/2G+ von Landesverbänden richtig?
Der DMV hat vor Saisonbeginn ein Adventuregolf Turnier im NRW, in der Ausschreibung werden keine Coronaregeln erwähnt. Die Ausschreibung kommt von unserem Bundessportwart.
Der Sportausschuss des NBV hat zum Schutz seiner Mitglieder eine Regelung getroffen die besagt das auf allen Verbandsturnieren 2G+ gilt.
Die Überprüfung des Impfstatus soll der Staffelleiter oder der jeweilige Heimverein überprüfen und dokumentieren.
Soweit so gut, die Sache hat nur einen Haken der Gesetzgeber öffnet immer mehr und es ist nicht gestattet/angeordnet das Privatpersonen den Impfstatus kontrollieren und auch noch dokumentieren.
Hier setzt sich also ein Verband über geltendes Recht hinweg und tritt den Datenschutz mit Füßen.
Es soll alles zum Schutz der Minigolfer geschehen aber auf Freundschaftsturnieren der Vereine gelten die Vorgaben der Kommune und die ist aktuell fast überall auf 3G.
Es wird ja sogar gefordert 2G+ am unmittelbaren Trainingstag vor der Maßnahme anzuwenden, was ist das für ein Schutz der Minigolfer wenn zeitgleich Freizeitspieler mit 3G Status auf dem Platz dürfen oder will hier der Verband den Platzbesitzer auch noch vorschreiben wen er auf den Platz lässt und wen nicht?
Das ist meine persönliche Meinung.
Geändert von goligolem (20.03.2022 um 13:42 Uhr).
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19.03.2022, 14:46
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Student
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Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
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Zitat:
Zitat von Flip
Die Info kann ich nicht finden.
Hessen.de schreibt: "Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. In gedeckten Sportstätten gilt 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet)." Stand 04.03.2022
Ich nehme mal an dass dies auch bis zum 02.04.2022 gilt.
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Stimmt. Nur in gedeckten Sportstätten 3G in Hessen. Keine Zugangsbeschränkungen bei der
Sportausübung im Freien.
Neu in BW ab heute:
Generell 3G. Keine Basis/Warn/Alarmstufe mehr.
(BBS am 9.3. mit gut funktionierender Kristallkugel, da galt noch Anderes).
In Rheinland-Pfalz 3G
d.h. die MRP Vorgabe 2G+ für Verbandsturniere widerspricht der gültigen RLP Verordnung, ist also unzulässig .
Für die Punktspiele 2. Liga Süd Staffel 1 in Hessen, Rheinland-Pfalz und BaWü (3/2/1 Spiele dort) gelten aktuell nur 3G in RLP und BaWü, in Hessen keine Zugangsbeschränkungen.
...zumindest so lange, bis die Verordnungen geändert werden.
Die Sportler haben die Möglichkeit, sich durch eine Impfung selbst zu schützen.
Die Einhaltung der Vorgaben der jeweiligen Landesregierung reicht völlig aus.
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19.03.2022, 17:28
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
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Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
Die Einhaltung der Vorgaben der jeweiligen Landesregierung reicht völlig aus.
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Nein ohne irgendwelche 3G besser 2G/2G+ reicht es nicht aus, brauchst doch nur in andere aktuelle Freiluftsaportarten schauen, wieviele dort plötzlich positiv sind trotz "sog. Blasen" und aller Vorsicht der aktiven und Betreuer.
Bei den aktuellen Inzidenzen von bundesweit rund 1600 s(Hospitalisierung knapp 7) ollte man nicht über Aufhebung irgendwelcher Maßnahmen diskutieren, sondern eher um weitere verschärfungen. ImMinigolfsport sollte das bundeseinheitlich erfolgen und nicht anhand von willkürlich erlassenen regierungspartgeiabhängigen Landesverordnungen.
2022 3G das ganze Jahr 2022 und im Moment 2G+ das wären die richtigen Maßnahmen, wenn Inzidenzen wieder deutlich unter 100 fallen kann man über Lockerungen nachdenken vorher nicht
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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19.03.2022, 20:19
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Student
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Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Nein ohne irgendwelche 3G besser 2G/2G+ reicht es nicht aus, brauchst doch nur in andere aktuelle Freiluftsaportarten schauen, wieviele dort plötzlich positiv sind trotz "sog. Blasen" und aller Vorsicht der aktiven und Betreuer.
Bei den aktuellen Inzidenzen von bundesweit rund 1600 s(Hospitalisierung knapp 7) ollte man nicht über Aufhebung irgendwelcher Maßnahmen diskutieren, sondern eher um weitere verschärfungen. ImMinigolfsport sollte das bundeseinheitlich erfolgen und nicht anhand von willkürlich erlassenen regierungspartgeiabhängigen Landesverordnungen.
2022 3G das ganze Jahr 2022 und im Moment 2G+ das wären die richtigen Maßnahmen, wenn Inzidenzen wieder deutlich unter 100 fallen kann man über Lockerungen nachdenken vorher nicht
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Das ist Deine Meinung. Mehr nicht.
Meine Meinung ist, daß die Art und Weise, in der über Ungeimpfte hergezogen wird, jegliches Maß an Anstand überschritten hat. Vor allem auch, weil vieles was behauptet wird, Vermutung und keine begründete Tatsache ist.
Zu vieles, das als absolute Wahrheit verkauft wurde, war doch in den letzten zwei Jahren nur Zwischenstation auf dem Weg zum glatten Gegenteil oder zur absolut unklaren Gemengelage.
Vieles ist aufgrund einer diffusen Datenlage nicht sachlich begründbar.
Daher ist das Einzige woran man sich halten sollte die Gesetzeslage.
Und wenn Dir persönlich diese nicht scharf genug ist, weil Du es besser weißt, dann bleibt es trotzdem dabei, daß für die Durchführung von Minigolfturnieren die aktuellen 3G Regeln ausreichend sind.
Dämliche Fußballer wie Baumgart, der in der Sportschau noch gefeiert wird für seine "Trainerfreundschaft" mit einem anderen Seitenlinienkasper, indem er ihn ausgiebig umarmt...die sollten die volle Kritik erfahren.
Und Fußballstadien mit 30000 Zuschauern.
Und Profisport in Hallen vor mehreren tausend Zzschauern. Das ist 3G Ansteckung wegen der Masse und der Innenräume. Und das ist die große Masse der Infektionen. Und das liegt zu Null Prozent an den Ungeimpften.
2G+ im Minigolf ist persönlich übermotivierte, entweder aus fachlicher Unfähigkeit oder aus ideologisch motiviertem Aktivismus getroffene Ausgrenzung in einem Bereich, in dem dafür keine sachliche Begründung angeführt werden kann.
Die 2G+ Regel In MRP und NBV verstößt gegen die geltenden Corona-Verordnungen dieser Länder.
Was maßen sich Funktionäre an, die den Mitgliedern ihres Sportverbandes für die Ausübung ihres Sports gesetzeswidrige Zugangsbeschränkungen auferlegen ?
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20.03.2022, 08:27
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.174
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Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
Das ist Deine Meinung. Mehr nicht.
Meine Meinung ist, daß die Art und Weise, in der über Ungeimpfte hergezogen wird, jegliches Maß an Anstand überschritten hat. Vor allem auch, weil vieles was behauptet wird, Vermutung und keine begründete Tatsache ist.
Zu vieles, das als absolute Wahrheit verkauft wurde, war doch in den letzten zwei Jahren nur Zwischenstation auf dem Weg zum glatten Gegenteil oder zur absolut unklaren Gemengelage.
Vieles ist aufgrund einer diffusen Datenlage nicht sachlich begründbar.
Daher ist das Einzige woran man sich halten sollte die Gesetzeslage.
Und wenn Dir persönlich diese nicht scharf genug ist, weil Du es besser weißt, dann bleibt es trotzdem dabei, daß für die Durchführung von Minigolfturnieren die aktuellen 3G Regeln ausreichend sind.
Dämliche Fußballer wie Baumgart, der in der Sportschau noch gefeiert wird für seine "Trainerfreundschaft" mit einem anderen Seitenlinienkasper, indem er ihn ausgiebig umarmt...die sollten die volle Kritik erfahren.
Und Fußballstadien mit 30000 Zuschauern.
Und Profisport in Hallen vor mehreren tausend Zzschauern. Das ist 3G Ansteckung wegen der Masse und der Innenräume. Und das ist die große Masse der Infektionen. Und das liegt zu Null Prozent an den Ungeimpften.
2G+ im Minigolf ist persönlich übermotivierte, entweder aus fachlicher Unfähigkeit oder aus ideologisch motiviertem Aktivismus getroffene Ausgrenzung in einem Bereich, in dem dafür keine sachliche Begründung angeführt werden kann.
Die 2G+ Regel In MRP und NBV verstößt gegen die geltenden Corona-Verordnungen dieser Länder.
Was maßen sich Funktionäre an, die den Mitgliedern ihres Sportverbandes für die Ausübung ihres Sports gesetzeswidrige Zugangsbeschränkungen auferlegen ?
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Einiges ist korrekt in Deinem Aufsatz (Trainerknutsche, volle Stadien), das meiste jedoch ist halt Deine persönliche Meinung. Mehr nicht. Unwissenschaftlich und ignorant, was jetzt nicht böse gemeint ist.
Es ist vieles nicht zu verstehen, was die Politik, angetrieben von der unsäglichen FDP, mit der Pandemie veranstaltet. Du hast Recht, wenn Du sagst, dass es z.B. nicht zu verstehen ist, wenn Freizeitminigolfer mit 3G auf den Platz dürfen und "Minigolfsportler" nicht. Letztendlich haben die Landessportverbände zu entscheiden, wie sie mit den politischen Vorgaben umgehen.
Ich darf mal aus dem Amateur-Fußballbereich in Schleswig-Holstein plaudern: Hier ist der Fußballverband natürlich erpicht darauf, den Sportbetrieb wieder herzustellen. Bei Fußballspielen der Jugend draußen gibt es keinerlei Vorschriften. Jeder darf spielen.
Du wirst Dich jetzt hinstellen und fragen, warum das beim Minigolfsport so kompliziert ist. Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich die Auswirkungen der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes auf die Vereine und den Spielbetrieb am Beispiel meines eigenen Vereines nennen (knapp über 1000 Mitglieder, 8 Sportabteilungen, 13 Jugendfußballmannschaften ...): Es gibt keine einzige Jugendmannschaft ohne Coronafälle. Im Raum Kiel fallen zahlreiche Spiele aus, weil in Mannschaften Corona grassiert. Auch in unseren anderen Sportabteilungen ist Corona präsent. Wir haben im Moment das Glück, dass "Omikron 1" zwar hochansteckend, aber nicht so krankmachend ist wie "Delta". Mittlerweile haben wir es mit "Omikron 2" zu tun. Diese Variante ist nochmal ansteckender und wieder etwas mehr krankmachend. Im Zuge der von unserer Regierung (FDP) erwünschten bundesweiten Durchseuchung sowie natürlich auch der weltweiten Entwicklung der Pandemie ist es so sicher, wie der Kölner Dom 97 Meter hoch ist, dass weitere Varianten kommen. Wir lassen dieses Risiko mit unserer fahrlässiger werdenden Einstellung zur Pandemie zu.
Und jetzt komme ich zum Unterschied Fußball/Minigolf: Beim Fußball kommt es im Gegensatz zum Minigolf, wo eine 3er-Gruppe 45 Minuten lang mehr oder weniger eng zusammen agiert, nur zu kurzen "Begegnungen" auf dem Platz. Meiner Meinung nach ebenfalls ausreichend für eine Ansteckung, weshalb ich als Trainer eigene Regeln aufgestellt habe: In meiner Mannschaft dürfen nur Geboosterte oder Geimpfte, die eine Infektion hinter sich haben, mittrainieren und mitspielen.
Was der Gesetzgeber vorgibt, ist mir in diesem Fall völlig egal. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Unsere aktuellen Infektions- und Todeszahlen sind viel zu hoch, als ignorant wegzuschauen. Die überwiegenden Pandemiebeschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt wegfallen zu lassen, ist schizophren.
Abschließend noch eine Bemerkung zu Deinem Plädoyer für Ungeimpfte: Ich finde es, wie Du, für dumm, tausende Zuschauer beim Hallensport zuzulassen unter 3G-Bestimmungen. Hier öffnet man die Büchse der Pandora. Das jetzt aber als Hauptsache für die Masseninfektionen hinzustellen, ist zu einfach gedacht. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich Geimpfte anstecken können. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass von Geimpften ein deutlich niedrigeres Infektionsrisiko ausgeht.
Diese ganze Diskussion könnten wir uns ersparen, wenn sich alle impfen lassen würden. Da täte sich dann auch der von Dir gescholtene Bundessportwart einfacher in seinen Entscheidungen.
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You never walk alone
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20.03.2022, 08:34
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
Das ist Deine Meinung. Mehr nicht.
Meine Meinung ist, daß die Art und Weise, in der über Ungeimpfte hergezogen wird, jegliches Maß an Anstand überschritten hat. Vor allem auch, weil vieles was behauptet wird, Vermutung und keine begründete Tatsache ist.
Zu vieles, das als absolute Wahrheit verkauft wurde, war doch in den letzten zwei Jahren nur Zwischenstation auf dem Weg zum glatten Gegenteil oder zur absolut unklaren Gemengelage.
Vieles ist aufgrund einer diffusen Datenlage nicht sachlich begründbar.
Daher ist das Einzige woran man sich halten sollte die Gesetzeslage.
Und wenn Dir persönlich diese nicht scharf genug ist, weil Du es besser weißt, dann bleibt es trotzdem dabei, daß für die Durchführung von Minigolfturnieren die aktuellen 3G Regeln ausreichend sind.
Dämliche Fußballer wie Baumgart, der in der Sportschau noch gefeiert wird für seine "Trainerfreundschaft" mit einem anderen Seitenlinienkasper, indem er ihn ausgiebig umarmt...die sollten die volle Kritik erfahren.
Und Fußballstadien mit 30000 Zuschauern.
Und Profisport in Hallen vor mehreren tausend Zuschauern. Das ist 3G Ansteckung wegen der Masse und der Innenräume. Und das ist die große Masse der Infektionen. Und das liegt zu Null Prozent an den Ungeimpften.
2G+ im Minigolf ist persönlich übermotivierte, entweder aus fachlicher Unfähigkeit oder aus ideologisch motiviertem Aktivismus getroffene Ausgrenzung in einem Bereich, in dem dafür keine sachliche Begründung angeführt werden kann.
Die 2G+ Regel In MRP und NBV verstößt gegen die geltenden Corona-Verordnungen dieser Länder.
Was maßen sich Funktionäre an, die den Mitgliedern ihres Sportverbandes für die Ausübung ihres Sports gesetzeswidrige Zugangsbeschränkungen auferlegen ?
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Volle Zustimmung Ralf!!!!!
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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