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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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20.12.2007, 12:30
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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Warum muß eigentlich alles geändert werden und wer hat das ganze geändert, würde mich mal interessieren.
Eine solche Vielzahl von Änderungen hätte bei einer Direktvorlage bei den Landessportwarten doch wohl keine Chance zur Ratifizierung gehabt ohne das Einwände erfolgt wären.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (20.12.2007 um 18:19 Uhr).
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20.12.2007, 10:08
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Ausbilder
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Registriert seit: 04.12.2006
Ort: Hemer
Beiträge: 108
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Zitat:
Zitat von DiStefano
Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."
Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.
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guckst Du unter 14.6, da ist die Zuordung genauer definiert
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20.12.2007, 10:16
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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@bwbobo
Leider falsch gedacht. Punkt 14.6 trifft nicht den Fall, um den es geht. Es fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass diese Zuordnung auch in den Fällen wirksam wird, wenn jemand freiwillig in der AK mitspielen will. Wollte man die in Punkt 14.6 propagierte Zuordnung auf die Fälle zu Punkt 14.4 übertragen, erforderte dies eine zusätzliche ausdrückliche Regelung.
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20.12.2007, 11:59
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 1.828
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Eine Sache habe ich gelernt:
*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. Erst dann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich absichtlich jemandem in den Schlag gebrüllt habe.
Doch wie will man das nachweisen?
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???
Was soll denn der norwegische Biathlet sagen, wenn er gerade auf die Scheiben schießen will, und die ganze Tribüne Kopf steht, weil zufällig ein Deutscher alle Scheiben weg geballert hat?
Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.
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