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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 03.05.2007, 20:22
Xerxes Xerxes ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.
Schau mal da

http://tbn0.google.com/images?q=tbn:.../kraftwerk.jpg

Ist eine der ersten Kraftwerk PLATTEN.
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  #2  
Alt 03.05.2007, 20:55
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

schaue doch mal in das schreiben des anwalts, da steht drin , gegen welchen paragraphen in welchem recht du verstoßen haben sollst.

die frage ist nämlich wie weit die schutzrechte die abbildung auf dem ball umfassen,

bei einer marke kann das recht umfangreich sein, so sind bei adidas zb auch 2 und 4 streifen, die gegen die 3 streifen verstoßen, da diese ja weltbekanntes markenzeichen sind.

dann ist die frage für welche warenarten sich kraftwerk sich ihre rechte haben schützen lassen.

aber schaue erst einmal nach was dir da genau vorgeworfen wird.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.05.2007, 20:56
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard ???

das ging nicht , weil 3d das nicht umsetzen konnte, die haben nur 2 farbendruck
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