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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 03.05.2007, 19:39
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Standard

Von Deutschmann gab es ja auch Asterix, Obelix, Edefix, Gutemiene und Verleihnix.

Mußten die auch Lizenzgebühren bezahlen?
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #2  
Alt 03.05.2007, 19:55
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard andere

andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.

Geändert von opc (03.05.2007 um 20:07 Uhr).
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  #3  
Alt 03.05.2007, 20:15
Nicole Nicole ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 502
Standard

Soweit ich mich erinnern kann, war das beim 3 D Rendsburg Professional 1 auch so ne Sache.

Da war das Rendsburger Originallogo drauf. Da war wohl auch vieles im Gerede, und die
sollen dann gesagt haben, dass man das noch einmal durchgehen lässt.
Somit haben nun die folgenden Rendsburger Prof. Bälle eine schwarze Tür gehabt.....
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  #4  
Alt 03.05.2007, 20:22
Xerxes Xerxes ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.
Schau mal da

http://tbn0.google.com/images?q=tbn:.../kraftwerk.jpg

Ist eine der ersten Kraftwerk PLATTEN.
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  #5  
Alt 03.05.2007, 20:15
Xerxes Xerxes ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
Standard

Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Bei dem Ball DIe 3 ??? wurden z.B Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der gleichnamigen Serie gezahlt, aber da kann Ingo mehr zu sagen.

Gruß Travis
Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!
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  #6  
Alt 03.05.2007, 20:18
Xerxes Xerxes ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
Standard

Ich finde dass ich mit dem Verkauf des Balles am wenigsten mit dem Rechtreverstoss zu tun habe. Wundert mich auch dass 3D noch nicht angeschrieben wurde.
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  #7  
Alt 03.05.2007, 21:16
Benutzerbild von buff
buff buff ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Osnabrück
Beiträge: 763
Standard

Zitat:
Zitat von Xerxes Beitrag anzeigen
Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!
Ich durfte!
Leider kann der Ballhersteller nur drei Farben incl. Ballfarbe produzieren. Das hätte einen Roten, weißen oder Blauen Ball beteutet. Gebastelt habe ich damit - sah aber scheiße aus.
Ich habe den Hersteller wegen der 4. Farbe bekniet. Da war aber produktionstechnisch nichts zu machen :-(
__________________
www.minigolfen.de
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  #8  
Alt 04.05.2007, 08:06
Game`N Fun Game`N Fun ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Beiträge: 1.824
Standard

Da könnte noch einiges auf best. Personen zukommen. Wobei 3D extra darauf hinweisst.
Genauso gibt es einen Ball mit snoopy drauf, und da liegen die Rechte bei einer ital. Firma die damals von uns einen 4stelligen Betrag wollten.
Der Ball wurde dann von einer anderen Firma bedruckt. Wenn der Rechteinhaber es mitbekommt
wirds teuer.
Auch Ähnlichkeiten sind schon strafbar.
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