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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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03.05.2007, 19:39
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Von Deutschmann gab es ja auch Asterix, Obelix, Edefix, Gutemiene und Verleihnix.
Mußten die auch Lizenzgebühren bezahlen?
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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03.05.2007, 19:55
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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andere
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.
wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.
der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.
wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.
die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.
mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.
wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???
ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.
Geändert von opc (03.05.2007 um 20:07 Uhr).
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03.05.2007, 20:15
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Systemkritiker
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 502
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Soweit ich mich erinnern kann, war das beim 3 D Rendsburg Professional 1 auch so ne Sache.
Da war das Rendsburger Originallogo drauf. Da war wohl auch vieles im Gerede, und die
sollen dann gesagt haben, dass man das noch einmal durchgehen lässt.
Somit haben nun die folgenden Rendsburger Prof. Bälle eine schwarze Tür gehabt.....
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03.05.2007, 20:22
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Frischling
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Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
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Zitat:
Zitat von opc
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.
wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.
der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.
wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.
die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.
mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.
wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???
ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.
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Schau mal da
http://tbn0.google.com/images?q=tbn:.../kraftwerk.jpg
Ist eine der ersten Kraftwerk PLATTEN.
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03.05.2007, 20:15
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Frischling
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Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
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Zitat:
Zitat von Travis
Bei dem Ball DIe 3 ??? wurden z.B Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der gleichnamigen Serie gezahlt, aber da kann Ingo mehr zu sagen.
Gruß Travis
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Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!
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03.05.2007, 20:18
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Frischling
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Registriert seit: 14.12.2006
Beiträge: 81
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Ich finde dass ich mit dem Verkauf des Balles am wenigsten mit dem Rechtreverstoss zu tun habe. Wundert mich auch dass 3D noch nicht angeschrieben wurde.
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03.05.2007, 21:16
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Systemkritiker
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Osnabrück
Beiträge: 763
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Zitat:
Zitat von Xerxes
Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!
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Ich durfte!
Leider kann der Ballhersteller nur drei Farben incl. Ballfarbe produzieren. Das hätte einen Roten, weißen oder Blauen Ball beteutet. Gebastelt habe ich damit - sah aber scheiße aus.
Ich habe den Hersteller wegen der 4. Farbe bekniet. Da war aber produktionstechnisch nichts zu machen :-(
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04.05.2007, 08:06
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Registriert seit: 19.12.2006
Beiträge: 1.824
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Da könnte noch einiges auf best. Personen zukommen. Wobei 3D extra darauf hinweisst.
Genauso gibt es einen Ball mit snoopy drauf, und da liegen die Rechte bei einer ital. Firma die damals von uns einen 4stelligen Betrag wollten.
Der Ball wurde dann von einer anderen Firma bedruckt. Wenn der Rechteinhaber es mitbekommt
wirds teuer.
Auch Ähnlichkeiten sind schon strafbar.
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