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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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20.05.2014, 19:48
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.512
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Zitat:
Zitat von spassbremse
Ist ja auch logisch. Es war schließlich der eigene Betreuer, der kann selber keine Strafpunkte erhalten. Also bekommt sie der Spieler.
Ich halte aber meine Frage, von wo ich weiterspielen muß, wenn mein Mitspieler den Ball aufhält oder aufnimmt bevor er zur Ruhe kommt. Ich habe sowas mal am Weitschlag erlebt. Wo ein Mitspieler meinen Ball aufnahm, kurz bevor er ins Loch fiel.
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Das ist absolut unlogisch, Strafpunkte für das Team, (Betreuer können V+Strafpunkte erhalten, die nach Regelwerk dem Team zugerechnet werden), aber für den Spieler der nix dafür kann, ist eine Frechheit !!
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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20.05.2014, 19:59
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: In Rhoihesse
Beiträge: 1.495
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Das Schiedsgericht in Rozemaai hatte zuerst auf 7 Punkte + 7 Strafpunkte für Peter Söderlund entschieden, nach Protest wurde dann auf die "einfache 7" reduziert. Dieses Spässchen kostete Söderlund die Strokeplay-Finalteilnahme ....
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20.05.2014, 20:47
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Teenager
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Registriert seit: 04.06.2011
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von CSS
und was würde für die Bahn an Schlägen eingetragen werden?
V+2 wäre als Strafe eindeutig
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Ich denke, das käme auf die Situation an:
Packt der Spieler den Ball weg sind es m.E. 7 Schlag für nicht beenden der Bahn.
legt er ihn wieder ab und möchte den nächsten Schlag ausführen denke ich Schlag x folgt.
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20.05.2014, 23:24
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Da steckt der Wurm...äh...der Ball drin!
Habe zu dem von René geschilderten Vorfall betreffend der Bahn 7 (Beton) eine genauere Darstellung durch eine beteiligte Person bekommen.
In S 11 der NORMUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BETON steht bei Bahn 7 unter 8. > Befindet sich der Ball nach Überwindung der Grenzlinie innerhalb des Spielfeldes (d.h. innerhalb der unter 1.2. beschriebenen Linien), wird der Ball immer von dort weitergespielt, wo er zur Ruhe gekommen ist.
Der Ball steckt im Zaun. Also befindet sich der Ball im Ruhestand. Da man den Ball ja nun schlecht (aber nicht unmöglich) aus der sogenannten "Schutzeinrichtung" in Richtung Zielkreis kontrolliert weiterspielen kann (was man aber auch nicht erlauben dürfte, da der Ball sich nicht auf dem eigentlichen Spielfeld liegend befindet), hat der nächste Schlag von der nächsten Ablegemarkierung zu erfolgen.
Betreffend der Ablegung kann der zweiten Textsatz unter 9. meiner Meinung nach auch ohne Bezug zum ersten Textsatz angewandt werden:
9. Verlässt der Ball nach korrekter Überwindung der Grenzlinie das Spielfeld (auch vorübergehend), ist er dort einzusetzen und von dort weiterzuspielen, wo er das Spielfeld verlassen hat. Im Bereich der Schutzeinrichtungen kann der Ball bis zu 30 cm abgelegt werden.
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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20.05.2014, 23:55
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Bälleschubser
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Registriert seit: 02.03.2013
Ort: nördlich der Alpen
Beiträge: 174
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Zitat:
Zitat von Pommes
Habe zu dem von René geschilderten Vorfall betreffend der Bahn 7 (Beton) eine genauere Darstellung durch eine beteiligte Person bekommen.
In S 11 der NORMUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BETON steht bei Bahn 7 unter 8. > Befindet sich der Ball nach Überwindung der Grenzlinie innerhalb des Spielfeldes (d.h. innerhalb der unter 1.2. beschriebenen Linien), wird der Ball immer von dort weitergespielt, wo er zur Ruhe gekommen ist.
Der Ball steckt im Zaun. Also befindet sich der Ball im Ruhestand. Da man den Ball ja nun schlecht (aber nicht unmöglich) aus der sogenannten "Schutzeinrichtung" in Richtung Zielkreis kontrolliert weiterspielen kann (was man aber auch nicht erlauben dürfte, da der Ball sich nicht auf dem eigentlichen Spielfeld liegend befindet), hat der nächste Schlag von der nächsten Ablegemarkierung zu erfolgen.
Betreffend der Ablegung kann der zweiten Textsatz unter 9. meiner Meinung nach auch ohne Bezug zum ersten Textsatz angewandt werden:
9. Verlässt der Ball nach korrekter Überwindung der Grenzlinie das Spielfeld (auch vorübergehend), ist er dort einzusetzen und von dort weiterzuspielen, wo er das Spielfeld verlassen hat. Im Bereich der Schutzeinrichtungen kann der Ball bis zu 30 cm abgelegt werden.
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Da sollten wir jetzt aber alle froh sein, dass wir wenigstens das seit gut 50 Jahren richtig gemacht haben.
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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21.05.2014, 00:43
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Komm mir nicht zum zweiten Mal über die Grenzlinie!
Betreffend der 2. Frage von René meine Meinung:
Spassbremse bezog sich im Beitrag #2 auf 18.(6) Absatz g in den Internationale Spielregeln.
(6) Eine Verwarnung mit zwei Strafpunkten (V+2) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffer 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E) oder Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) erhalten hat. Sie ist zu verhängen, sofern > g) der Lauf des eigenen Balls oder des Balls eines anderen Spielers vorsätzlich verändert wurde.
Eine schiedsrichterliche verantwortliche Person könnte nun theoretisch nach g) handeln, da der Lauf des eigenen Balles vorsätzlich von dieser spielenden Person aufgehalten wurde zu einem Zeitpunkt, wo der Ball hätte noch nicht angehalten bzw. berührt werden dürfen. Aus meiner Erfahrung ist mit dieser Bestrafung aber die bewußte Einflussnahme auf einen Balllauf gemeint, wodurch einer spielenden Person ein Vorteil oder ein Nachteil entsteht. In dem von René dargestellten Beispiel wäre aber kein Vorteil für die spielende Person entstanden. Die betreffende Person hat nur einer aus seiner Sicht einzutreffenden Tatsache zuvorgehandelt und nicht regelkonform die zweite Überquerung des Balles über die Grenzlinie abgewartet.
Ich bin mir noch nicht im Klaren, wie ich den geschilderten Fall bestraft hätte.
Für mich interessant wäre gewesen der Abstand der Grenzlinie zu dem Punkt auf der Spielfläche, wo der Ball aufgehalten wurde. Und wie der Ball aufgehalten wurde: Mit Schläger oder Hand (oder sonstwie) gestoppt oder sogar im Balllauf aufgenommen.
Eine Ermahnung mit 1 Strafpunkt (E+1) wäre nach Ziffer 18 (5 b) vertretbar. Eine Ermahnung ohne Strafpunkt (E) würde ich als ausreichend ersehen, wenn der Ball zwischen der Ablegemarkierung und der Grenzlinie aufgehalten wurde. Und ob ich sogar nur eine mündliche Ermahnung geben würde (sofern möglich), käme auf mehrere Faktoren an.
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21.05.2014, 01:22
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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7 Strafpunkte???
Zitat:
Zitat von pinkydiver
@Travis
so abwegig finde ich die Vorstellung von Didgeridoo gar nicht
Entscheidung der Schiedsgerichte sind da manchmal merkwürdig, ein kleines Beispiel fällt mir dazu ein.
SEN EM in Antwerpen vor 2 Jahren. Die Schweden spielen einen präparierten BAll am Salto, Peter Söderlund mach eigentlich ein As, jedoch hält ein schwedischer Betreuer die Hand ins Loch (weil der Ball wohl noch irgendwo anders benötigt wurde und nicht kalt werden sollte) , der Ball fällt also nicht in die Lochmulde sondern in die HAnd des Betreuers, der Spieler kann nix dafür, hat aber eine 7 für die Bahn notiert bekommen !!!
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Zitat:
Zitat von JoE
Das Schiedsgericht in Rozemaai hatte zuerst auf 7 Punkte + 7 Strafpunkte für Peter Söderlund entschieden, nach Protest wurde dann auf die "einfache 7" reduziert. Dieses Spässchen kostete Söderlund die Strokeplay-Finalteilnahme ....
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Ich frage mich wie eine schiedrichtende Person auf die Idee kommt, jemanden 7 Strafpunkte in einer Bestrafung geben zu wollen?
Auch schon 2012 gab es als Höchstes der "bestraferlichen Gelüste" ein D+5.
Die Entscheidung des Schiedsgerichtes auf 7 Punkte für die Bahn finde ich diskussionswürdig.
Der Spieler wird ja wohl kaum seinen Betreuer aufgefordert haben, denn Ball vorzeitig abzufangen. Der Betreuer handelte bestimmt nach eigenem Ermessen und hätte meiner Meinung nach eine Verwarnung mit 2 Strafpunkten (V+2) bekommen müssen, welche man der schwedischen Mannschaft zugerechnet hätte.
Problem bei der Sache ist aber, dass die Mannschaftswettbewerbe mit der 6. Runde abgeschlossen waren und der Vorfall in der 8. Runde an Bahn 2 (Miniaturgolf) passierte. Das heisst, zu diesem Zeitpunkt gab es nur noch den Einzelwettbewerb und es hätte gar kein Person aus Betreuungsgründen mehr auf der Turnieranlage sein dürfen!
Vom Regelwerk her hätte der Spieler einen Antrag auf Schlagwiederholung an einen Schiedsrichter stellen können > siehe S 11 INTERNATIONALE SPIELREGELN Ziffer 8 (17) < anstatt 7 Punkte zu kassieren. Er konnte nichts für das Fehlverhalten der anderen Person, welche nicht regelkonform handelte.
Wie sieht ihr diese Angelegenheit?
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21.05.2014, 12:22
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.512
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Ich sehe das so:
Man kann niemanden für etwas bestrafen der nichts falsch gemacht hat !!!
Zum Betreuer auf der Anlage: Bei EMs (kann da nur für SEM sprechen) sind die Betreuer auch in den Einzelfinals immer auf der Anlage.
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21.05.2014, 12:56
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Der Camper
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Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Zum Betreuer auf der Anlage: Bei EMs (kann da nur für SEM sprechen) sind die Betreuer auch in den Einzelfinals immer auf der Anlage.
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Betreuer auf der Anlage ok. Die frage ist doch nur ob dies geduldet oder erlaubt ist. (siehe Ausschreibung)
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Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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21.05.2014, 14:01
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.512
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Zitat:
Zitat von BvB
Betreuer auf der Anlage ok. Die frage ist doch nur ob dies geduldet oder erlaubt ist. (siehe Ausschreibung)
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Kann ich Dir nicht sagen, in den Jahre bei denen ich dabei war das immer so, alles andere macht ja auch keinen Sinn, die Spieler kriegen die Betreuer präparierten Bälle für den Team Wettbewerb und fürs Einzelfinale sollst Du alles selbst machen
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