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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 23.01.2014, 20:22
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Wird hier nicht eine völlig überflüssige Diskussion geführt? Ob in der SpWVV förmliche Anträge möglicherweise von unberechtigten Teilnehemern gestellt wurden oder aber formlose Anregungen erfolgten, ist doch völlig unerheblich, wichtig ist nur, dass dabei etwas Zielführendes heraus kommt!!!
Du meinst also, ob man sich an die Spielregeln hält oder nicht, ist völlig unerheblich?

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Mir gefällt das auch!
Ist aber leider nicht ganz untypisch: Geht mal was voran, finden sich bestimmt Leute, die an irgend welchen Lappalien herummäkeln oder auf Korinthen beißen. Da diskutieren wir hier, wie man Leute mit guten Ideen aber ohne offizielles Amt in die Entscheidungsfindung einbinden kann und dann so etwas. Mich würde interessieren, welche Absicht mit diesem Formalismus verfolgt wird.
Da ja leider die Anlagen mit den Antragstexten nicht zugänglich sind, bleibt mir erst mal nichts anderes, als das Protokoll zu lesen. Und das erste, das mir auffiel, habe ich mitgeteilt. Meine Absicht ist nur, zumindest darüber ein wenig zu diskutieren, bis man sich der Sache zuwenden kann. Vielleicht widerlegt mich ja jemand. (Bis zum Smiley schenke ich mir eine Antwort).

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
Grundsätzlich richtig. Aber vielleicht hast du ja auch Lust, dem SF Giebenhain mal zu erklären, was das Wort "analog" in der Rechtssprache bedeutet und wie es angewendet wird. Ich erspare es mir, die User mit einer Theoriedebatte zu langweilen, die hier auch gar nicht hingehört.

Und btw: was hätten wir jahrelang diese quälend lange Diskussionen in den SpWVV gespart, wenn tg seine aktuellen Eingebungen schon zu seiner Zeit im SAS gehabt hätte...
Ersparen können hättest Du Dir den ersten Absatz (denn außer schlechtem Stil, Verweigerung und Delegation an andere gibt es darin nichts).

Meine Ansicht ist keineswegs neu, ich hatte Sie Dir damals schon mitgeteilt und Du selbst warst der Ansicht, daß der Sportausschuß nicht antragsberechtigt ist.
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  #2  
Alt 23.01.2014, 20:29
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Da ja leider die Anlagen mit den Antragstexten nicht zugänglich sind, bleibt mir erst mal nichts anderes, als das Protokoll zu lesen. Und das erste, das mir auffiel, habe ich mitgeteilt.[...]
Das zweite, das mir auffällt: Der Aktivensprecher und die Aktivensprecherin der Senioren sind gar nicht in der Anwesenheitsliste aufgeführt. Wurden Sie dort vergessen, haben sie nicht teilgenommen oder waren sie nicht eingeladen?

Nach der Satzung (12.1.2 in Verbindung mit 18.3) sind sie Mitglieder der SpwVV.
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  #3  
Alt 23.01.2014, 21:48
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

[quote=tg;268335]Du meinst also, ob man sich an die Spielregeln hält oder nicht, ist völlig unerheblich?

Das habe ich nicht gesagt und würde ich auch nicht sagen. Deine Frage lässt allerdings vermuten, dass Du ein Problem mit der Formulierung "analoge Anwendung" hast. "Analog" heißt eben nur entsprechend und nicht wortgetreu und dass macht hier den Unterschied.

Meine Frage an Dich: Was willst Du eigentlich mit Deinen Beiträgen bezwecken?
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  #4  
Alt 23.01.2014, 22:20
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Du meinst also, ob man sich an die Spielregeln hält oder nicht, ist völlig unerheblich?
Das habe ich nicht gesagt und würde ich auch nicht sagen. Deine Frage lässt allerdings vermuten, dass Du ein Problem mit der Formulierung "analoge Anwendung" hast. "Analog" heißt eben nur entsprechend und nicht wortgetreu und dass macht hier den Unterschied.

Meine Frage an Dich: Was willst Du eigentlich mit Deinen Beiträgen bezwecken?
Natürlich hast Du es nicht wortgetreu gesagt, sondern nur analog...

Aber dann frage ich Dich direkt, wie Deine analoge Anwendung des §9 Abs. 7--9 konkret für die SpwVV aussieht (Kreis der Gremien und Personen).

Und was ich bezwecken will, habe ich ja schon geschrieben.
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  #5  
Alt 23.01.2014, 20:38
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Pommes, nach meiner Antwort (#98) auf Deine Frage (#97) bringst Du in #99 ein unkommentiertes Zitat aus der DMV-Satzung -- was willst Du damit sagen?
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  #6  
Alt 23.01.2014, 21:50
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
Standard

Auszug aus der Satzung:

§ 13 Sportausschuss
(3) Dem Sportausschuss obliegen folgende Aufgaben:
1. die Erarbeitung von Vorlagen zur Sportwarte-Vollversammlung,
2. die Erarbeitung von Vorlagen zur Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne


§ 12 Sportwarte-Vollversammlung

(4) Der Sportwarte-Vollversammlung obliegen folgende Aufgaben:

1.die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
2. die Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV oder für eine Beschlussfassung durch die World Minigolf Federation (WMF) nach Zustimmung der Bundesversammlung,
3. die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
4. die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
5. die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung des DMV,
6. Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin an die Bundesversammlung,
7. die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne,

..... Ende Auszug aus der Satzung

Damit ist es nur eine Frage ob man das Anträge oder Vorlagen nennt. Alles was der Sportausschuss bespricht kann er laut Satzung als Vorlage in die SpWVV einbringen.

Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“ dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann.

Damit war aus meiner Sicht alles ok….. über die Überschriften kann man sicher „streiten“.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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  #7  
Alt 23.01.2014, 22:07
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.327
Standard

Zitat:
Grundsätzlich kann gem. der Aufgaben laut Satzung alles auf der SpWVV besprochen und beraten und beschlossen werden, ohne das ein vorheriger Antrag vorliegt. Vorlagen und „Anträge“ dienen aus meiner Sicht somit nur dem gleichen Wissensstand für alle, damit in der vorhandenen Zeit auch ordentlich gearbeitet werden kann.
Da fällt mir nur das hier ein:
http://www.youtube.com/watch?v=3M04W1x4xZM

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  #8  
Alt 23.01.2014, 22:11
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.412
Standard

Ja, beim Sportausschuß gibt es tatsächlich den Begriff der "Vorlage", wobei ich gerne mal wissen würde, ob dieses Nebeneinander der Begriffe nur zur Verwirrung dient oder es einen substantiellen Unterschied gibt.

Aber eine interessante Frage ist, ob in einer Versammlung Beschlüsse gefaßt werden können, für die kein Antrag vorliegt. Wenn dem so ist, welchen Sinn hat dann die Regelung, daß die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen (also Anträgen, die nach der allg. Frist -- i.d.R. vier Wochen vorher -- eingehen) einer 2/3-Mehrheit bedarf? Dann würde man sich doch das Stellen eines Dringlichkeitsantrags schenken und ihn "aus der Versammlung heraus" viel leichter stellen können?

Geändert von tg (23.01.2014 um 22:24 Uhr). Grund: typo
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  #9  
Alt 24.01.2014, 18:52
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard Fehlender Egoismus!

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Pommes, nach meiner Antwort (#98) auf Deine Frage (#97) bringst Du in #99 ein unkommentiertes Zitat aus der DMV-Satzung -- was willst Du damit sagen?
Na nichts!

Ich wollte nur veröffentlichen, wo was wie steht. Interpretations- bzw. Auslegungsmöglichkeiten von Texten wollte ich nicht noch durch eigene Aussagen anfachen.
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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