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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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08.01.2012, 21:29
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Frischling
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Registriert seit: 11.09.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 94
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Landesjugendwart
Hallo liebe Sportfreunde!
Sagt mal, wenn es nicht genau in der Satzung als auch in den Ordnungen nicht steht, kann der Landesjugendwart auch minderjährig sein (vorausgesetzt die Elterne stimmen zu)?
Schon mal danke für die Antworten.
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09.01.2012, 16:52
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Gehen tut das rechtlich wohl schon, aber wo liegt der Sinn? Ein Minderjähriger sollte zuerst mal all seine Energie in den erfolgreichen Schul- oder Berufsabschluss stecken, bevor er ein Ehrenamt (= viel Arbeit für nix, höchstens für viel Angemotze) annimmt. So würde ich zumindest als Erziehungsberechtigter denken.
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09.01.2012, 18:53
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano
Gehen tut das rechtlich wohl schon, aber wo liegt der Sinn? Ein Minderjähriger sollte zuerst mal all seine Energie in den erfolgreichen Schul- oder Berufsabschluss stecken, bevor er ein Ehrenamt (= viel Arbeit für nix, höchstens für viel Angemotze) annimmt. So würde ich zumindest als Erziehungsberechtigter denken.
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Sehe ich genauso !
Es wird doch wohl ein Erwachsener in Eurem Verband in der Lage sein, das Amt zu übernehmen.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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10.01.2012, 07:14
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von René
Sagt mal, wenn es nicht genau in der Satzung als auch in den Ordnungen nicht steht, kann der Landesjugendwart auch minderjährig sein (vorausgesetzt die Elterne stimmen zu)?
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Normalerweise ist so etwas in der Satzung ausdrücklich geregelt. Falls nicht, kommt es u.a. darauf an, ob der Jugendwart zum geschäftsführenden Vorstand gehört, also auch nach außen allein oder gemeinsam mit anderen vertretungsberechtigt ist. In diesem Fall müsste er 18 sein, da es sonst an der vollen Geschäftsfähigkeit fehlt. Ist er nicht vertretungsbrechtigt, könnte er wohl auch jünger sein. Ich kenne einige Verbände und Vereine, bei denen festgelegt ist, dass der Jugendsprecher mindestens 16 sein muss, für einen Jugendwart habe ich es noch nicht gesehen.
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