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Turniere, Ergebnisse, Berichte, Fotos Hier findet Ihr topaktuelle Berichte, Ergebnisse, Fotos und Statements zu allen Turnieren, von der Clubmeisterschaft bis hin zur WM - alle Infos sind willkommen. Ligen sind in Unterforen aufgeteilt. |
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18.02.2007, 16:40
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
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Hallo Holger der Sportwart ist für die Terminvergabe vor der Saison verantworlich und nicht für die Verlegung einzelner Staffelln innerhalb dieses vorgegebenen Terminkalenders.Anders sähe es bei einer allgemeinen Verlegung aus da wiederum wäre der Sportwart verantworlich weil es um alle Ligengehen würde.Eine Verlegung innerhalb einer Staffel muß (auch laut auskunft Sportwart ABT1)intern gelößt werden also in Eigenregie!!!!
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18.02.2007, 16:50
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Das ist so nicht ganz richtig, wie ein Blick in die Turnierordnung des NBV Abt. 1 zeigt: Gem. Ziffer 7.1 S. 1 TO werden diie Termine für die Westdeutschen Meisterschaften - dazu gehört gem. Ziffer 1.1 a TO auch der jeweilige Spieltag der Mannschaftsmeisterschaft - vom Abteilungsvorstand der Abt. 1 festgelegt. Als Grundlage hierfür dient dem Abteilungsvorstand gem. S. 2 der Bundesterminplan. Nach S. 3 sind die Termine für alle Ligen bindend und können nur mit Zustimmung des Sportwartes der Abt. 1 geändert werden. Das heißt, dass nicht nur Eigenregie der Vereine ausreicht, sondern eine entsprechende Zustmmung des Sportwartes erforderlich ist.. Sollen jetzt aber die beteiligten Vereine den Sportwart um eine Verlegungszustimmung bitten, nur weil der Abteilungsvorstand -offensichtlich versehentlich - eine Terminkollision übersehen hat? Ich meine nicht, vielmehr wäre es Sache des Abteilungsvorstandes gewesen, selbst eine Verlegung anzuordnen, wenn man das angesichts der gesamten Terminlage für möglich gehalten hätte.
Ich habe im übrigen werder in dem Satzungswerk des DMV noch in dem des NBV irgend eine Regelung zu dem wiederholt angesprochenen sogenannten Sperrtermin gefunden. Es gibt ihn offensichtlich, man mag mich hierzu gegebenenfalls eines Besseren belehren. Wenn meine Recherchen zutreffend sind, bleibt es dabei, dass der NBV Abt. 1 gem Ziffer 7.1 S. 2 TO bei der Festlegung der Termine den Bundesterminplan "als Grundlage" berücksichtigt. Diese etwas seichte Formulierung bedeutet dann aber nicht, dass er Terminkollisionen vermeiden muss. Angesichts des aktuellen Falls wäre sicherlich eine Klarstellung des Satzungswerkes wünschenswert, um künftig solch leidige Diskussionen wie jetzt von vornerein zu vermeiden.
Ein Schlusswort an Rolf Lenk: Ich leide sicherlich nicht an Profilneurose, mir liegt aber daran, in möglichst sachlicher Form dazu beizutragen, dass durch entsprechende Überzeugungsarbeit im Vorfeld der neuen Saison Ruhe reinzubringen. Ich verstehe Dich umso weniger, als dass ich Deinen Standpunkt sogar noch verteidigt hatte.
Geändert von Uwe Braun (18.02.2007 um 17:44 Uhr).
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18.02.2007, 17:01
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
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Es geht nicht um die willkürliche verlegung eines Twermins sondern um die Verlegung bei notwendigkeit z.b. schlechtwetter
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20.02.2007, 10:17
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Freak
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Witten
Beiträge: 2.666
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Das ist so nicht ganz richtig, wie ein Blick in die Turnierordnung des NBV Abt. 1 zeigt: Gem. Ziffer 7.1 S. 1 TO werden diie Termine für die Westdeutschen Meisterschaften - dazu gehört gem. Ziffer 1.1 a TO auch der jeweilige Spieltag der Mannschaftsmeisterschaft - vom Abteilungsvorstand der Abt. 1 festgelegt. Als Grundlage hierfür dient dem Abteilungsvorstand gem. S. 2 der Bundesterminplan. Nach S. 3 sind die Termine für alle Ligen bindend und können nur mit Zustimmung des Sportwartes der Abt. 1 geändert werden. Das heißt, dass nicht nur Eigenregie der Vereine ausreicht, sondern eine entsprechende Zustmmung des Sportwartes erforderlich ist.. Sollen jetzt aber die beteiligten Vereine den Sportwart um eine Verlegungszustimmung bitten, nur weil der Abteilungsvorstand -offensichtlich versehentlich - eine Terminkollision übersehen hat? Ich meine nicht, vielmehr wäre es Sache des Abteilungsvorstandes gewesen, selbst eine Verlegung anzuordnen, wenn man das angesichts der gesamten Terminlage für möglich gehalten hätte.
Ich habe im übrigen werder in dem Satzungswerk des DMV noch in dem des NBV irgend eine Regelung zu dem wiederholt angesprochenen sogenannten Sperrtermin gefunden. Es gibt ihn offensichtlich, man mag mich hierzu gegebenenfalls eines Besseren belehren. Wenn meine Recherchen zutreffend sind, bleibt es dabei, dass der NBV Abt. 1 gem Ziffer 7.1 S. 2 TO bei der Festlegung der Termine den Bundesterminplan "als Grundlage" berücksichtigt. Diese etwas seichte Formulierung bedeutet dann aber nicht, dass er Terminkollisionen vermeiden muss. Angesichts des aktuellen Falls wäre sicherlich eine Klarstellung des Satzungswerkes wünschenswert, um künftig solch leidige Diskussionen wie jetzt von vornerein zu vermeiden.
Ein Schlusswort an Rolf Lenk: Ich leide sicherlich nicht an Profilneurose, mir liegt aber daran, in möglichst sachlicher Form dazu beizutragen, dass durch entsprechende Überzeugungsarbeit im Vorfeld der neuen Saison Ruhe reinzubringen. Ich verstehe Dich umso weniger, als dass ich Deinen Standpunkt sogar noch verteidigt hatte.
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Aber Uwe, zieh dir doch den Schuh nicht an, Du warst doch überhaubt nicht gemeint. Sollte das so missverständlich gewesen sein so bitte ich um Verzeihung.
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