Die Rechte am eigenen Bild
Aus gegebenem Anlaß: Jemand hat sich beschwert, daß ein von ihm/ihr geschossenes Foto anläßlich eines Turniers in der Onlinezeitung veröffentlicht wurde. Abgesehen davon, daß ich es witzig finde, wenn ein um Öffentlichkeit buhlender Sport solche Stilblüten abliefert, gibt es natürlich eine rechtliche Grundlage. Die besagt, daß jeder Fotografierte bestimmen kann, ob sein Foto veröffentlicht wird oder nicht. Ausnahmen: Veranstaltungen, Aufzüge, Demonstrationen, Sportveranstaltungen. Es gibt hierzu ein Urteil des BGH, nachdem z.B. bei Sportveranstaltungen das "Recht der Öffentlichkeit auf Berichterstattung" höher anzusiedeln ist, als das Recht des Fotografierten.
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