Wechsel der Spielberechtigung außerhalb der Wechselfrist?
Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage wegen dem Wechsel der Spielberechtigung. Nach Nr. 2 Absatz 5 der Sportordnung wäre dieser grundsätzlich nur zum 01.01. möglich. Nun steht aber in Absatz 9e), dass ein Wechsel außerhalb der üblichen Zeiten möglich ist für einen Spieler, der länger als ein Jahr nicht für seinen Stammverein gespielt hat. Davon sind aufgrund der Corona-Krise sicherlich viele Spieler betroffen. Das bedeutet, dass bei all diesen Spielern ein Spielberechtigungswechsel außerhalb der Wechselzeit möglich sein müsste? Die Sportordnung sieht an dieser Stelle auch keine Drei-Monats-Frist vor wie bei den Buchstaben 9b) bis 9d).
Das hieße dann in der Konsequenz, dass es möglich wäre, dass einer Mannschaft Anfang 2021 auf einen Schlag viele Spieler "davonlaufen" könnten, die im vergangenen Sommer oder Herbst nicht für ihren Verein angetreten sind?
Geändert von Di.Stefano (06.02.2021 um 18:33 Uhr).
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