In diesem Prozess geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die beste Taktik. Mit dem Eingeständnis weiterer 15 Millionen Euro hinterzogener Steuern soll ganz offensichtlich Hoeneß´ verminderte Schuldfähigkeit infolge seiner Spielsucht in den Mittelpunkt gerückt werden. Erkennt das Gericht die Selbstanzeige nicht als wirksam an, bleibt der Verteidigung die Spielsucht ihres Mandanten.
Unglaubhaft eigentlich, wenn man Hoeneß Unternehmensleistung als Würstelfabrikant und Bayern-Präsident sieht.
Zum Thema Wirksamkeit einer Selbstanzeige: Die Regierung wollte doch mit Einführung dieser Möglichkeit, dass Steuerbetrüger sich auf den letzten Drücker selbst anzeigen, oder? Ich mag Hoeneß nicht, aber das spielt in meiner Bewertung keine Rolle. Er hat sich ebenfalls auf den letzten Drücker angezeigt. Normalerweise sollte sich das strafmildernd auswirken.
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